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Rankings zu den Städten und Gemeinden in Deutschland mit den höchsten Netto-Steuereinnahmen je Einwohner
Rankings zu den Städten und Gemeinden in Deutschland mit den höchsten Netto-Steuereinnahmen je Einwohner
12. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Einnahmen aus Steuern sind für die meisten Städte und Gemeinden die bedeutendste Finanzierungsquelle. Weitere voluminöse
Einnahmequellen sind z.B. die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die wichtigsten Steuereinnahmearten sind i.d.R.
die
Gewerbesteuer (netto, d.h. abzüglich
Gewerbesteuerumlage), der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die
Grundsteuer B und der
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Bereits im Ländervergleich (siehe z.B. folgender Link) kann das Niveau der
Steuereinnahmen sehr stark variieren. Dies gilt umso mehr bei Betrachtung einzelner Städte und Gemeinden. Ein Haupttreiber
unterschiedlicher Steuereinnahmeniveaus ist üblicherweise die Höhe der Netto-Gewerbesteuereinnahmen. Sie ist besonders stark
von der örtlichen Wirtschaftskraft abhängig.
Eine interessante Frage ist, wie stark die Heterogenität im Steuereinnahmeniveau in den Städten und Gemeinden insgesamt und in
den einzelnen Flächenländern ausgeprägt ist. Eine Möglichkeit die angesprochene Heterogenität in Grundzügen aufzuzeigen, besteht
darin, einen Blick auf die Städte und Gemeinden mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen zu werfen. Eine solche Betrachtung für das
Jahr 2013 durchzuführen, ist Ziel dieses Beitrags. Das Jahr 2013 ist zur Zeit das aktuellste Jahr, aus dem entsprechende Daten
einzelgemeindlich abrufbar sind.
Betrachtet wird hier das Jahr 2013. Dies ist das aktuellste Jahr, zu dem derzeit einzelgemeindliche Daten verfügbar sind. Bei
Untersuchungen nur eines Jahres ist generell darauf hinzuweisen, dass sich die Lage in den Jahren davor bzw. danach anders
gestalten kann. Gerade die Städte und Gemeinden mit den höchsten Netto-Steuereinnahmen sind in besonderem Maße von der
Gewerbesteuer abhängig, die auf einzelgemeindlicher Ebene im Zeitablauf starken Schwankungen unterliegen kann (z.B. durch einen
Gewinneinbruch beim wichtigsten Gewerbesteuerzahler). Dies ist bei der Interpretation des vorliegenden Datenangebots zu beachten.
Die Netto-Steuereinnahmen bezeichnen im vorliegenden Beitrag die Summe aus dem Istaufkommen der Grundsteuer A, dem Istaufkommen
der Grundsteuer B, den Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) sowie den Einnahmen aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Außen vor bleiben die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern (z.B.
Hundesteuer,
Zweitwohnungsteuer,
Vergnügungsteuer) und
steuerähnlichen Abgaben (z.B. Spielbankabgabe, Fremdenverkehrsabgabe).
Grund ist, dass die hierzu notwendigen einzelgemeindlichen Daten den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de aktuell nicht zur
Verfügung stehen. Vom Volumen her handelt es sich bei diesen Steuern aber ohnehin im Regelfall um weniger bedeutsame Posten.
Dies gilt umso mehr für die hier untersuchten steuerstärksten Städte und Gemeinden, bei denen relative Bedeutung der sonstigen
Gemeindesteuern und der steuerähnlichen Abgaben im Regelfall noch niedriger ist als in durchschnittlich steuerstarken Städten
und Gemeinden. Weitere allgemeine Informationen zum Volumen der sonstigen Gemeindesteuern und steuerähnlichen Abgaben finden Sie
z.B. unter folgendem Link.
In den einzelnen Tabellen werden die gesamten Netto-Steuereinnahmen auch nach Steuerarten aufgegliedert. Auf einen separaten
Ausweis der Pro-Kopf-Steuereinnahmen im Tabellenteil "davon: ..." ist lediglich im Falle der Grundsteuer A verzichtet worden,
da diese gerade aus Sicht der steuerstärksten Städte und Gemeinden nur ein vernachlässigbares Aufkommen generiert.
Der Beitrag analysiert die tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Entsprechend werden insbesondere bei den Realsteuern die
tatsächlich vor Ort festgesetzten Hebesätze zugrunde gelegt. Dies unterscheidet die hier dargebotenen Istzahlen von den fiktiven (statistischen) Kenngrößen
"gemeindliche Steuerkraft" (nutzt feste, seit 1970 unveränderte Realsteuerhebesätze) und
"gemeindliche Steuereinnahmekraft" (nutzt die
gewogenen Durchschnittshebesätze des jeweiligen Jahres). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. unter folgendem Link.