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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) bezeichnen mehrere Prinzipien, die bei der Aufstellung von Gesamtabschlüssen zu beachten sind. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung ergeben sich v.a. aus der Anforderung an den Gesamtabschluss, ein finanzwirtschaftliches Gesamtbild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft in der Form zu zeichnen, als seien die Gebietskörperschaft und die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Auslagerungen eine Einheit (sog. Einheitstheorie).

Zu den Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung zählen insb.:
- Grundsätze ordnungsmäßiger (öffentlicher) Buchführung (GoB/GoöB)
- Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses/Konzernabschlusses
- Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Gliederungsvorschriften
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage
- Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung
- Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen
- Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden
- Grundsatz der Wesentlichkeit
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger