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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014

Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014
3. Juli 2015  |  Autor: Andreas Burth



Mit den Steuereinnahmen wird (neben Zuweisungen, Gebühren, Beiträgen etc.) ein großer Teil der kommunalen Aufgabenwahrnehmung finanziert. Steuereinnahmen generieren die Kommunen (und hier v.a. die Städte und Gemeinden, weniger die Gemeindeverbände) aus verschiedenen Quellen. Besonders aufkommensstark sind die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Grundsteuer B. Das Netto-Aufkommen der einzelnen Steuerarten hat sich im Zeitablauf nicht homogen entwickelt. Je nach Steuerart sind spezifische Unterschiede erkennbar. Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die zeitliche Entwicklung der kassenmäßigen Steuereinnahmen für die Summe der Kommunen der 13 Flächenländer.

Im Hinblick auf die folgenden Analysen ist zunächst darauf hinzuweisen, dass jeweils die Netto-Steuereinnahmen untersucht werden. Relevant ist dies für die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer zählt zwar zu den Gemeindesteuern, hat zugleich aber auch den Charakter einer Gemeinschaftssteuer. So verbleibt das Brutto-Aufkommen nicht vollständig bei den Städten und Gemeinden. Vielmehr wird ein Teil in Form der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder weitergereicht. Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den Städten und Gemeinden verbleibende Teil des Brutto-Aufkommens wird als Netto-Aufkommen bezeichnet.

Die weniger aufkommensstarken Gemeindesteuern (Ausnahme: Grundsteuer A) werden hier aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Größe "sonstige Gemeindesteuer" gesammelt. Unter die sonstigen Gemeindesteuern fallen z.B. die Hundesteuer, die Zweitwohnungsteuer und die Vergnügungsteuer. Separat berichtet werden Daten zur Summe der steuerähnlichen Abgaben (z.B. Fremdenverkehrsabgabe, zweckgebundene Abgaben, Abgaben von Spielbanken).

Der vorliegende Zeitvergleich erstreckt sich über den Zeitraum 2004 bis 2014. Abgedeckt werden damit sowohl wirtschaftliche Krisenjahre (insb. 2009 und 2010) als auch gute Jahre (z.B. 2007, 2008 oder auch 2013, 2014). Dies ermöglicht die Betrachtung der Konjunktur- und Krisenanfälligkeit der einzelnen Steuerarten.

Für den Zeitraum 2004 bis 2014 ist - abgesehen vom Konjunktureinbruch von 2008 auf 2009 - im Vorjahresvergleich eine stetige Steigerungstendenz bei den Steuereinnahmen zu beobachten. 2012 wurde wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Im Zeitablauf zeigt sich, dass die Steuereinnahmen der Kommunen in ihrer Summe abhängig von der konjunkturellen Lage sind. Zuzurechnen ist die Konjunktursensibilität allerdings v.a. der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil. Zugleich ist aber ebenso festzustellen, dass die Kommunen mit verschiedenen weniger konjunktursensiblen Steuern (z.B. Umsatzsteueranteil, Grundsteuer A/B, sonstige Gemeindesteuern, steuerähnliche Abgaben) auch wirksame Stabilitätsanker haben. Gerade über die Hebesätze der Grundsteuer B haben es die Städte und Gemeinden selbst in der Hand, den Steuermix vor Ort konjunkturunabhängiger und damit planbarer zu gestalten.

Die kassenmäßigen Netto-Gesamtsteuereinnahmen stiegen von 2004 bis 2014 um 55,33 Prozent. Das Steuervolumen der Kommunen ist damit auch stärker als die Inflation gewachsen. Unter Zugrundelegung der Jahresdurchschnitte des harmonisierten Verbraucherpreisindex lag die Inflation im Zeitraum 2004 bis 2014 bei 18,45 Prozent.

Pro Kopf entspricht das Niveau des Jahres 2014 einem Wert von 1.063,84 Euro je Einwohner. 41,49 Prozent davon entfallen auf die Gewerbesteuer (netto), 37,95 Prozent auf den Einkommensteueranteil und 13,71 Prozent auf die Grundsteuer B.

Entwicklung der kassenmäßigen Netto-Steuereinnahmen (inkl. steuerähnliche Abgaben) der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014 (in Mrd. Euro)

Im Grunde enthält Abbildung 1 bereits die Werte aller Steuereinnahmearten der Kommunen. Die exakten Werte sind jedoch nicht ablesbar und insbesondere bei den kleineren Steuerquellen aus Platzgründen auch nicht integrierbar. Nachfolgende Tabelle enthält daher nachrichtlich die entsprechenden absoluten Werte für alle oben berichteten Steuerarten und Jahre.

Entwicklung der kassenmäßigen Netto-Steuereinnahmen (inkl. steuerähnliche Abgaben) der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014 (in Mio. Euro)

Neben der absoluten Entwicklung der einzelnen Steuerarten bietet es sich an, auch einen unmittelbaren Vergleich der relativen Entwicklung durchzuführen. Ein Ansatz zur Umsetzung eines solchen Vergleichs besteht darin, das erste Jahr des Betrachtungszeitraums (hier: 2004) für alle Steuerarten mit dem Wert 100 zu indizieren. Die übrigen Jahre zeigen dann die relative Entwicklung der Steuerarten im Vergleich zum Basisjahr 2004 (siehe Abbildung 2).

Das schwächste Wachstum unter Gegenüberstellung der Jahre 2004 und 2014 erfuhr das Aufkommen der Grundsteuer A (Zuwachs von 10,06 Prozent). Als einzige Gemeindesteuer blieb ihr Aufkommenswachstum auch hinter der Inflation dieses Zeitraums (insg. 18,45 Prozent) zurück. In Krisenzeiten hat sich die Grundsteuer A als sehr krisenresistent herausgestellt. Das Aufkommen ist im Vorjahresvergleich stetig gestiegen. Ein Nachteil der Grundsteuer A ist ihr verhältnismäßig geringes Aufkommen. Vorteilhaft ist wiederum der Umstand, dass die Städte und Gemeinden über die Hebesatzfestsetzung das Aufkommen unmittelbar beeinflussen können. Insbesondere ermöglichen Hebesatzanpassungen das Erreichen eines Inflationsausgleichs, um die effektive Steuerbelastung aus dieser Steuerart im Zeitablauf konstant zu halten.

Das zweitschwächste Wachstum entfällt auf die steuerähnlichen Abgaben. Von 2004 bis 2014 hat ihr Aufkommen um 19,60 Prozent zugelegt. Bei der steuerähnlichen Abgaben haben die Kommunen die Möglichkeit, das Aufkommen über Satzungsregelungen selbst zu steuern.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer B sind zwar stärker als die Inflation (18,45 Prozent) gestiegen, allerdings fällt ihr Wachstum mit 28,68 Prozent gegenüber den anderen voluminösen Steuern (Netto-Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Umsatzsteueranteil) bzw. gegenüber dem Netto-Gesamtsteuereinnahmen (Zuwachs von 55,33 Prozent) merklich schwächer aus. Der Anteil der Grundsteuer B am kommunalen Steuermix hat damit im Zeitablauf tendenziell abgenommen. Inwiefern diese Entwicklung aus kommunaler Sicht vorteilhaft ist, ist zu hinterfragen. Die Grundsteuer B ist deutlich konjunkturunsensibler als die Netto-Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteil. In keinem Jahr des Betrachtungszeitraums ist ihr Aufkommen im Vorjahresvergleich gesunken. Dies begünstigt aus kommunaler Sicht die Planungssicherheit.

Ein weiterer Vorteil der Grundsteuer B ist, dass sich Hebesatzanpassungen nahezu 1-zu-1 im Aufkommen niederschlagen. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B zahlen.

Die Grundsteuer B ist u.a. aus den zuvor genannten Gründen eine ideale Gemeindesteuer. Sie kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Ihr Hebesatz eignet sich insbesondere, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus den ordentlichen Haushaltsausgleich eines jeden Jahres sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Kommunen haben das Modell in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen (für Beispiele siehe nachfolgende Links).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

Der Umsatzsteueranteil ist im Betrachtungszeitraum um 41,94 Prozent gestiegen. Auch der Umsatzsteueranteil hat in Krisenzeiten seinen Ruf als stabile Einnahmequelle unter Beweis gestellt. Ein Nachteil des Umsatzsteueranteils ist allerdings, dass die Städte und Gemeinden das Aufkommen nur begrenzt beeinflussen können. Im Gegensatz zu den Realsteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) haben die Städte und Gemeinden bei der Umsatzsteuer kein Hebesatzrecht.

Den drittgrößten Zuwachs im Zeitraum 2004 bis 2014 verzeichnet die Gewerbesteuer (netto) mit einer Steigerung um 60,84 Prozent. Im Zeitablauf zeigt sich, dass die Gewerbesteuer die volatilste aller Gemeindesteuern ist. Dies gilt im Besonderen für Krisenzeiten. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 ist das Netto-Gewerbesteueraufkommen um 19,87 Prozent gesunken. In den guten Jahren ist sie wiederum stärker gewachsen als die meisten anderen Steuerarten. Von 2004 bis 2008 lag der Aufkommenszuwachs bei 51,42 Prozent, was der größten Steigerung aller Steuerarten entspricht. Ein großer Vorteil der Gewerbesteuer ist, dass die Städte und Gemeinden ihr Aufkommen über den Hebesatz selbst beeinflussen können. Gleichwohl ist zu beachten, dass zu hohe Hebesätze zum Abwandern von Gewerbebetrieben führen können. Insofern sind den Hebesatzsteigerungen bei der Gewerbesteuer engere Grenzen gesetzt als z.B. bei der Grundsteuer A oder der Grundsteuer B. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz liegt bei einer Hebesatzhöhe von 200 Prozent der Mindesthebesatz, welcher den möglichen Hebesatzkorridor nach unten hin begrenzt.

Am zweitstärksten sind die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gestiegen (62,88 Prozent). Im Vergleich zur Gewerbesteuer schwankt der Einkommensteueranteil weniger stark mit der konjunkturellen Entwicklung. Zugleich ist aber auch zu beobachten, dass der Einkommensteueranteil nach der Gewerbesteuer die konjunkturell zweitvolatilste Steuereinnahmequelle der Städte und Gemeinden ist. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2010 ging der Einkommensteueranteil um 11,04 Prozent zurück. Ein Nachteil des Einkommensteueranteils ist, dass sein Volumen nicht unmittelbar durch die Städte und Gemeinden beeinflusst werden kann. Dies unterscheidet sie von den Realsteuern, bei denen die Städte und Gemeinden ein Hebesatzrecht haben.

Die stärkste Steigerung erfuhren im Zeitablauf mit großem Abstand die Einnahmen aus den sonstigen Gemeindesteuern (115,32 Prozent). Bemerkenswert ist dabei, dass die sonstigen Steuern zu Beginn des Betrachtungszeitraums noch eine sehr schwache Entwicklung aufwiesen. Mit Eintritt der Finanz- und Wirtschaftskrise schnellten die Einnahmen aus den sonstigen Gemeindesteuern jedoch deutlich in die Höhe. Keine andere Steuerart ist in den Jahren ab 2009 stärker gestiegen. Der Zuwachs der Bedeutung der sonstigen Gemeindesteuern ist damit ein Phänomen der jüngeren Vergangenheit. In Phasen des konjunkturellen Abschwungs haben sich die sonstigen Gemeindesteuer als sehr krisenfest herausgestellt. Die sonstigen Gemeindesteuern sind dadurch charakterisiert, dass die Kommunen ihr Aufkommen mittels Satzungsregelungen (z.B. zum Steuersatz) steuern können. Sie können zudem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben neue örtliche Steuern, wie z.B. die Pferdesteuer, entwickeln und erheben.

Ursächlich für das starke Wachstum der sonstigen Gemeindesteuern ist v.a. die Zunahme des Aufkommens der sonstigen Vergnügungsteuern (= Vergnügungsteuern mit Ausnahme der Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen). Sie legte im Zeitraum 2004 bis 2014 um 209,63 Prozent zu. Ihr Aufkommen liegt 2014 bei 701,1 Mio. Euro, wodurch sie zugleich die voluminöseste sonstige Gemeindesteuer ist. Die sonstige Gemeindesteuer mit dem zweitgrößten Aufkommen ist die Hundesteuer. Ihr Volumen liegt 2014 bei 292,7 Mio. Euro, was einem Zuwachs von 39,05 Prozent gegenüber 2004 entspricht. Sehr stark gestiegen ist das Aufkommen der Zweitwohnungsteuer (Steigerung um 115,02 Prozent). Aus der Zweitwohnungsteuer generierten die Kommunen kassenmäßige Einnahmen von 113,1 Mio. Euro. Die Zweitwohnungsteuer ist damit die drittwichtigste sonstige Gemeindesteuer. Die übrigen sonstigen Gemeindesteuern (z.B. Schankerlaubnissteuer, Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen) sind im Vergleich zu den drei zuvor genannten sonstigen Gemeindesteuern hinsichtlich ihres Aufkommens weitgehend vernachlässigbar.

Relative Entwicklung der kassenmäßigen Netto-Steuereinnahmen (inkl. steuerähnliche Abgaben) der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014 mit dem Jahr 2004 als Indexbasis (= 100)

Weitere Informationen zu den Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer können Sie unter folgenden Links abrufen.

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zitate und Sprichwörter zum Thema "Steuern | Abgaben"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger