Der Begriff ist in seiner Verwendung zumeist negativ besetzt und wird mit dem Motiv in Verbindung
gebracht, Defizite,
Schulden und/oder
Ausgaben/Aufwendungen vor dem Blick der
Stakeholder öffentlicher Einheiten (z.B. Bürger, Medien) zu verstecken bzw. die Finanzsituation
der Gebietskörperschaft zu verschleiern. Auch wird eine Flucht aus dem Budget häufig dafür
kritisiert, dass sie die
Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretung schwächt.
Eine aus Verschleierungsgründen praktizierte Flucht aus dem Budget wird in einem
kameralen Rechnungssystem erleichtert, da in der Kameralistik keine
konsolidierte Zusammenfassung der Finanzdaten von Kernverwaltung und Auslagerungen erfolgt.
Dieses Problem wird in der
Doppik über den
Gesamt-/Konzernabschluss gelöst, was zur Folge hat, dass eine aus Verschleierungsmotiven
gewählte Flucht aus dem Budget in der Doppik weniger zweckmäßig ist.
Eine Flucht aus dem Budget kann indes auch andere (positivere) Beweggründe haben. So ist es z.B.
denkbar, dass eines der folgenden Motive für die Auslagerungsentscheidung entscheidend ist: