Finanzstatistisch noch nicht berichtet werden insb.
doppische Schuldenarten (v.a.
Rückstellungen). Da jedoch der überwiegende Teil der Städte und Gemeinden in Deutschland die Doppik einführt bzw. einführen wird, besteht mittelfristig die Möglichkeit, dass zumindest in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) doppische
Schuldenstände von den Statistischen Ämtern der Länder berichtet werden. Bereits heute sind doppische Schuldenstände zahlreicher Städte und Gemeinden in deren
Eröffnungsbilanzen bzw.
Jahresabschlüssen einsehbar (Gemeindeschulden im Kernhaushalt). Auch
Konzernabschlüsse, in denen die Gemeindeschulden von Kernhaushalt und Auslagerungen
konsolidiert ausgewiesen werden, sind in einigen Fällen bereits verfügbar.