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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Steuereinnahmen der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 im Ländervergleich

Steuereinnahmen der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 im Ländervergleich
20. November 2014  |  Autor: Andreas Burth



Die Einnahmen aus Steuern zählen zu den wichtigsten Finanzierungsquellen der 16 deutschen Länder. Auch die Kommunen finanzieren einen großen Teil ihrer Aufgabenwahrnehmung aus Steuermitteln. Es erscheint daher relevant, die Steuereinnahmen der Länder und Kommunen im Ländervergleich zu betrachten. Nachfolgend ausgewiesen werden die kassenmäßigen Steuereinnahmen im Jahr 2013 nach der Steuerverteilung.

Überblick:
- Allgemeines
- Steuereinnahmen der Flächenländer im Vergleich
- Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer im Vergleich
- Steuereinnahmen der Stadtstaaten im Vergleich
- Weitere Informationen



Allgemeines

Die Steuereinnahmen der Länder setzen sich zusammen aus den
Landessteuern, dem Landesanteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer (42,5 Prozent), dem Landesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und der Körperschaftsteuer (50 Prozent), dem Landesanteil an der Abgeltungsteuer (44 Prozent), dem Landesanteil an den Steuern vom Umsatz (2013: 44,62 Prozent), dem Landesanteil an der Gewerbesteuerumlage, den Zuweisungen für ÖPNV, der Kfz-Steuer-Kompensation und den Bundesergänzungszuweisungen. Bei der Höhe der Steuereinnahmen der einzelnen Länder werden darüber hinaus die Zahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs berücksichtigt.

Die Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände errechnen sich als die Summe folgender Positionen: Grundsteuer A, Grundsteuer B, Netto-Gewerbesteuereinnahmen (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage), Gemeindeanteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuerung und am Zinsabschlag, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, übrige Gemeindesteuern (z.B. Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer). Nicht erfasst werden steuerähnliche Einnahmen.

Die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Länder nach Steuerverteilung (ohne Gemeindeanteile der Stadtstaaten) summieren sich auf 244,21 Mrd. Euro. Die beiden größten Einnahmepositionen sind der Landesanteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer (85,20 Mrd. Euro) und der Landesanteil an den Steuern vom Umsatz (87,83 Mrd. Euro). Die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Steuerverteilung (inkl. Gemeindeanteile der Stadtstaaten) belaufen sich auf insgesamt 84,32 Mrd. Euro.

Für den Ländervergleich wird im Folgenden differenziert zwischen den Flächenländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden der Flächenländer und der Stadtstaaten. Bei den Stadtstaaten werden die Länder- und Gemeindeanteile getrennt berichtet. Ziel ist es, hierdurch ein möglichst hohes Maß an Vergleichbarkeit zu erreichen.

Die nachfolgend zugrundegelegten Steuereinnahme-Daten stehen in der genutzten Statistik gerundet auf 1.000 Euro zur Verfügung. Bei den verwendeten Einwohnerzahlen zur Umrechnung in "Euro je Einwohner" handelt es sich um die Einwohner zum Stichtag 31.12.2013 auf Grundlage des Zensus 2011.



Steuereinnahmen der Flächenländer im Vergleich

Die im Ländervergleich höchsten Steuereinnahmen haben Sachsen-Anhalt mit 3.669 Euro je Einwohner und Mecklenburg-Vorpommern mit 3.656 Euro je Einwohner. Die geringsten Einnahmen aus Steuern entfallen auf Niedersachsen (2.740 Euro je Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (2.774 Euro je Einwohner). Die Summe der 13 Flächenländer liegt bei 2.936 Euro je Einwohner.

Auf Basis der Daten kann festgestellt werden, dass die fünf neuen Flächenländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) nach der Steuerverteilung ohne Ausnahme merklich höhere Pro-Kopf-Steuereinnahmen erzielen als die acht alten Flächenländer. Das Saarland liegt mit 3.254 Euro je Einwohner als einziges altes Flächenland über Flächenländer-Durchschnitt - aber dennoch noch immer 255 Euro je Einwohner unter dem einnahmeschwächsten neuen Bundesland (Sachsen). In der Tendenz sind es damit die wirtschaftlich schwächeren Länder, die nach der Steuerverteilung die höchsten Einnahmen erzielen. Dies verdeutlicht die starken Umverteilungswirkungen des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen.

Kassenmäßige Steuereinnahmen 2013 der 13 Flächenländer nach Steuerverteilung im Vergleich



Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer im Vergleich

Bei den Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände zeigt sich - im Gegensatz zu obiger Analyse der Länder - das vor dem Hintergrund der Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes eher zu erwartende Bild. So generieren die Kommunen der wirtschaftsstarken Länder Hessen (1.214 Euro je Einwohner) und Bayern (1.198 Euro je Einwohner) die höchsten Pro-Kopf-Steuereinnahmen. Die wirtschaftlich vergleichsweise schwachen Länder Mecklenburg-Vorpommern (592 Euro je Einwohner) und Sachsen-Anhalt (620 Euro je Einwohner) erzielen die niedrigsten Steuereinnahmen. Die Summe der Kommunen der Flächenländer erreicht einen Wert von 1.025 Euro je Einwohner.

Kassenmäßige Steuereinnahmen 2013 der Gemeinden und Gemeindeverbände der 13 Flächenländer nach Steuerverteilung im Vergleich



Steuereinnahmen der Stadtstaaten im Vergleich

Auf Ebene der Stadtstaaten zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Flächenländern: Die wirtschaftsstarke Freie und Hansestadt Hamburg generiert nach der Steuerverteilung die im Vergleich mit Abstand niedrigsten Einnahmen aus dem Landesanteil, während sie beim Gemeindeanteil die höchsten Einnahmen verzeichnen kann. In der Summe beider Größen bleibt indes die Freie Hansestadt Bremen der Stadtstaat mit den höchsten kassenmäßigen Pro-Kopf-Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung mit 5.586 Euro je Einwohner. Es folgen die Freie und Hansestadt Hamburg mit 5.480 Euro je Einwohner und das Land Berlin mit 5.399 Euro je Einwohner. Die Summe der Stadtstaaten liegt bei 5.444 Euro je Einwohner.

Kassenmäßige Steuereinnahmen 2013 der drei Stadtstaaten nach Steuerverteilung im Vergleich



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den Finanzen von Ländern und Kommunen in Deutschland können Sie unter folgenden Links abrufen.

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen von Bund und Ländern
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Datenangebot zur Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger