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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerquote

Bei der Steuerquote handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Steuerquote ist eine Kennzahl, die den prozentualen Anteil der Erträge, die die Kommune aus Steuern bezieht, bezogen auf die gesamten Erträge einer Kommune beschreibt. Zu den Erträgen aus Steuern zählen v.a. Erträge aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Formel: Steuerquote

In der kommunalen Landschaft kommen verschiedene Spielarten der Kennzahl zur Anwendung. So kann es sinnvoll sein, im Nenner anstelle der gesamten Erträge die ordentlichen Erträge heranzuziehen. So können Schwankungen, die aus außerordentlichen Vorgängen wie z.B. der Realisierung stiller Reserven entstehen, vermieden werden. Damit wird die Aussagekraft der Kennzahl (im interkommunalen Vergleich) größer. Im Zähler werden mancherorts neben den Steuern auch die steuerähnlichen Abgaben wie Spielbank- oder Fremdenverkehrsabgabe erfasst.

Grundsätzlich gibt die Steuerquote Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den Gesamterträgen ist. Sie verdeutlicht somit den Grad der Abhängigkeit von Steuererträgen. Eine Steuerquote von z.B. 50% bedeutet entsprechend, dass 50% aller Erträge ihren Ursprung in Steuern haben. Eine Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell weniger abhängig von externen Entwicklungen (z.B. von Finanzausgleichsmitteln), wobei hier bei den Realsteuern auch die "Ausgereiztheit" der Hebesätze mitgedacht werden muss. Prinzipiell sollte bei der Steuerquote immer auch die perspektivische Entwicklung (verschiedene Szenarien) bedacht werden - neben der Konjunkturabhängigkeit ist insbesondere bei der Gewerbesteuer die Gefahr starker Schwankungen hoch, z.B. wenn ein einzelner besonders potenter Steuerzahler wegfällt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum