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Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW
Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW
13. Dezember 2014 |
Autor: Andreas Burth
Die Steuereinnahmen zählen - neben den Zuweisungen - zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Dies gilt auch für
die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen - dem bevölkerungsreichsten Flächenland Deutschlands. Der vorliegende Blog-Eintrag
untersucht daher auf vergleichender Grundlage die Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden
in Nordrhein-Westfalen. Nachrichtlich aufgeführt sind jeweils zusätzlich auch die
Realsteuerhebesätze 2013.
Nicht erfasst werden in der vorliegenden Analyse die sonstigen Gemeindesteuern (z.B.
Hundesteuer,
Zweitwohnsitzsteuer) und die
steuerähnlichen Einnahmen.
Die in den Tabellen ausgewiesene Summe zeigt demzufolge stets nur die Summe aus folgenden
Größen an: Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer (netto), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Gerankt werden die Städte und Gemeinden jeweils nach der Summe der Pro-Kopf-Einnahmen
aus diesen fünf Steuerarten.
In ihrer Summe generieren die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus den fünf benannten Steuerarten Einnahmen
von netto rund 19,0 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 42 Mio. Euro auf die Grundsteuer A, 3,1 Mrd. Euro auf die Grundsteuer B,
8,2 Mrd. Euro auf die Gewerbesteuer (netto), 6,7 Mrd. Euro auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 943 Mio. Euro
auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
In den einzelnen Tabellen nachrichtlich ausgewiesen werden auch die Hebesätze der Realsteuern. Die Hebesätze haben eine besondere
Bedeutung für die Städte und Gemeinden, da sie über die Hebesätze ihre Einnahmen/Erträge unmittelbar beeinflussen können.
Dies ist v.a. wichtig im Falle notwendiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Sofern der
Haushaltsausgleich nicht über
Ausgabe-/Aufwandssenkungen bzw. anderweitige Einnahme-/Ertragssteigerungen erreicht werden kann, haben die Städte und Gemeinden
die Möglichkeit, das Haushaltsdefizit über die Anhebung der Hebesätze verringern bzw. abbauen. Die Grundsteuer B ist hierbei
besonders geeignet, Hebesatz und Haushaltsausgleich aneinander zu koppeln. Man spricht in diesem Kontext auch von der sog.
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag.
Eine automatische Koppelung von Grundsteuer-B-Hebesatz und Haushaltsausgleich haben auch bereits mehrere Kommunen in Form einer
Nachhaltigkeitssatzung
freiwillig in ihr Ortsrecht integriert. Mit der Stadt Freudenberg ist hierunter auch eine Stadt aus Nordrhein-Westfalen.