Budgetprinzipien (auch: Haushaltsprinzipien, Haushaltsgrundsätze, Budgetgrundsätze) sind allgemeine Grundsätze, die die Aufstellung, den
Vollzug und die Kontrolle
des kameralen
bzw. doppischen Haushaltsplans
betreffen.
Die Budgetprinzipien leiten sich aus Rechtsnormen des einschlägigen
Haushaltsrechts, wie z.B. dem
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), ab.