Noch nicht in den Finanzstatistiken ausgewiesen wird bislang insbesondere die Schuldenart der
Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen),
die erst nach der Umstellung auf ein
doppischesHaushalts- und
Rechnungswesen erfasst werden kann.
Da ein Großteil der Kommunen auf die Doppik umstellt bzw. umstellen wird, besteht perspektivisch die Möglichkeit,
dass zumindest in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) doppische
Schuldenstände
von den Statistischen Ämtern der Länder berichtet werden.
Bereits heute sind doppische Schuldenstände zahlreicher Kommunen in deren
Eröffnungsbilanzen bzw.
Jahresabschlüssen einsehbar (Kommunalschulden im Kernhaushalt). Auch
Gesamtabschlüsse, in denen die Schulden von Kernhaushalt und Auslagerungen
konsolidiert ausgewiesen werden, sind in Einzelfällen bereits verfügbar.