Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Schutzfunktion

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Schutzfunktion

Die Schutzfunktion ist eine Budgetfunktion. Nach ihr sollen einerseits kommende Generationen vor Ausbeutung durch die heute lebende Generation geschützt werden (intergenerative Gerechtigkeit). Daneben soll andererseits die heute lebende Generation vor Ausbeutung durch den Staat (inkl. seiner Kommunen) geschützt werden.

In der Doppik konkretisiert sich der mit der Schutzfunktion verknüpfte Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit (d.h. jede Generationen soll nur die Ressourcen verbrauchen, die sie in der betreffenden Periode auch selbst erwirtschaftet hat) über den im Haushaltsrecht verankerten Grundsatz zum Haushaltsausgleich in Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung. So bilden Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung den Ressourcenverbrauch einer Periode in Form von Aufwendungen und das Ressourcenaufkommen in Form von Erträgen ab. Reichen die Erträge aus, um die Aufwendungen zu decken, ist folglich dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen worden. Sind hingegen die Aufwendungen höher als die Erträge, so ist per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Ein von der Volksvertretung beschlossener doppischer Haushaltsplan, der in Erträgen und Aufwendungen folglich nicht ausgeglichen ist, kommt im Hinblick auf nachfolgende Generationen seiner Schutzfunktion nicht nach.

Da die Kameralistik ein zahlungsorientiertes Rechnungssystem auf Basis von Einnahmen und Ausgaben ist, ist der kamerale Haushaltsplan faktisch nicht in der Lage, Aussagen über die intergenerative Gerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu liefern. Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch werden nicht vollständig und periodengerecht abgebildet. Politik und Verwaltung steuern in der Kameralistik im Hinblick auf die Frage der Generationengerechtigkeit folglich "im Dunkeln".

Neben dem Schutz vor der Ausbeutung künftiger Generationen durch heutige Generationen stellt die Schutzfunktion ferner auf den Schutz vor einer Ausbeutung der aktuellen Generation durch den Staat ab. Hierbei ist erstens wiederum die Ausgeglichenheit von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung zu fordern. Und zwar nun in dem Sinne, als dass kein ("zu großer") Überschuss aus Erträgen und Aufwendungen erwirtschaftet werden sollte. Hintergrund ist, dass ein ("zu großer") Überschuss bedeutet, dass die aktuelle Generation mehr Ressourcen bereitgestellt hat als sie verbraucht hat. Das Abgabenniveau (Ressourcenaufkommen des Staates) ist folglich höher als das Leistungsniveau (Ressourcenverbrauch des Staates). Der Staat hat die Bürger damit zu Abgaben gezwungen, die höher sind als die hierfür ihnen im Gegenzug bereitgestellten öffentlichen Leistungen.

Zweitens ist im Kontext des Schutzes der aktuellen Generation vor der Ausbeutung durch den Staat zu fordern, dass - korrespondierend zur Führungsfunktion - der Staat die ihm bereitgestellten Ressourcen effizient und effektiv einsetzen sollte. Grund hierfür ist, dass selbst im Falle eines ausgeglichenen Haushalts (d.h. kein Verstoß gegen Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit) z.B. im Falle von Unwirtschaftlichkeiten in der Verwaltung die aktuelle Generationen wiederum höhere Abgaben entrichtet als sie hierfür Gegenleistungen in Form öffentlicher Leistungen erhält. Der Staat beutet seine Bürger folglich durch seine unwirtschaftliche Mittelverwendung aus. Im Falle einer wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung könnte dasselbe Leistungsniveau mit einem niedrigeren Abgabenniveau (Minimalprinzip). Analog hierzu könnte bei wirtschaftlicher Mittelverwendung mit demselben Abgabenniveau ein höheres Leistungsniveau bereitgestellt werden (Maximalprinzip).

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger