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Schutzfunktion
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schutzfunktion
Die Schutzfunktion ist eine
Budgetfunktion.
Nach ihr sollen einerseits kommende Generationen vor Ausbeutung
durch die heute lebende Generation geschützt werden
(intergenerative Gerechtigkeit).
Daneben soll andererseits die heute lebende Generation vor Ausbeutung durch den Staat (inkl. seiner Kommunen) geschützt werden.
In der
Doppik
konkretisiert sich der mit der Schutzfunktion verknüpfte Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit (d.h.
jede Generationen soll nur die Ressourcen verbrauchen, die sie in der betreffenden Periode auch selbst erwirtschaftet hat) über den im
Haushaltsrecht verankerten Grundsatz zum
Haushaltsausgleich in
Ergebnishaushalt und
Ergebnisrechnung.
So bilden Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung den
Ressourcenverbrauch einer Periode in Form von
Aufwendungen und das
Ressourcenaufkommen in Form von
Erträgen
ab. Reichen die Erträge aus, um die Aufwendungen zu decken, ist folglich dem Grundsatz
der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen worden. Sind hingegen die Aufwendungen höher als die Erträge, so ist per Definition
auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Ein von der Volksvertretung beschlossener doppischer
Haushaltsplan,
der in Erträgen und Aufwendungen folglich nicht ausgeglichen ist, kommt im Hinblick auf nachfolgende Generationen
seiner Schutzfunktion nicht nach.
Da die
Kameralistik
ein zahlungsorientiertes Rechnungssystem auf Basis von
Einnahmen und
Ausgaben ist, ist der
kamerale Haushaltsplan
faktisch nicht in der Lage, Aussagen über die intergenerative Gerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft zu liefern.
Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch werden nicht vollständig und
periodengerecht abgebildet.
Politik und Verwaltung
steuern
in der Kameralistik im Hinblick auf die Frage der Generationengerechtigkeit folglich "im Dunkeln".
Neben dem Schutz vor der Ausbeutung künftiger Generationen durch heutige Generationen stellt die Schutzfunktion ferner auf den Schutz vor einer
Ausbeutung der aktuellen Generation durch den Staat ab. Hierbei ist erstens wiederum die Ausgeglichenheit von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung
zu fordern. Und zwar nun in dem Sinne, als dass kein ("zu großer")
Überschuss aus Erträgen und Aufwendungen erwirtschaftet werden sollte. Hintergrund ist, dass ein ("zu großer")
Überschuss bedeutet, dass die aktuelle Generation mehr Ressourcen bereitgestellt hat als sie verbraucht hat. Das
Abgabenniveau
(Ressourcenaufkommen des Staates) ist folglich höher als das
Leistungsniveau (Ressourcenverbrauch des Staates).
Der Staat hat die Bürger damit zu Abgaben gezwungen, die höher sind als die hierfür ihnen im Gegenzug bereitgestellten öffentlichen Leistungen.
Zweitens ist im Kontext des Schutzes der aktuellen Generation vor der Ausbeutung durch den Staat zu fordern, dass - korrespondierend zur
Führungsfunktion - der Staat
die ihm bereitgestellten Ressourcen effizient und
effektiv einsetzen sollte.
Grund hierfür ist, dass selbst im Falle eines ausgeglichenen Haushalts (d.h. kein Verstoß gegen Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit)
z.B. im Falle von Unwirtschaftlichkeiten in der Verwaltung
die aktuelle Generationen wiederum höhere Abgaben entrichtet als sie hierfür Gegenleistungen in Form öffentlicher Leistungen erhält. Der
Staat beutet seine Bürger folglich durch seine unwirtschaftliche Mittelverwendung aus. Im Falle
einer wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung könnte dasselbe Leistungsniveau mit einem niedrigeren Abgabenniveau
(Minimalprinzip).
Analog hierzu könnte bei wirtschaftlicher Mittelverwendung mit demselben Abgabenniveau ein höheres Leistungsniveau bereitgestellt werden
(Maximalprinzip).
Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
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