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Entgelt- und Besoldungsstruktur des Personals im öffentlichen Dienst
Entgelt- und Besoldungsstruktur des Personals im öffentlichen Dienst
16. April 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Personalausgaben sind für den deutschen Staat eine der bedeutendsten Ausgabearten. Die Höhe der Personalausgaben wird
durch zahlreiche Faktoren determiniert. Einer dieser Faktoren ist die Entgelt- und Besoldungsstruktur der aktiven Beschäftigten. Daten zur Entgelt-
und Besoldungsstruktur können der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes
entnommen werden. Sie wird im
Jahresrhythmus vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die aktuellste Statistik bezieht sich auf den Stichtag 30.6.2015.
Sie wird im vorliegenden Beitrag untersucht.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Personal des Bundes
- Personal der gesetzlichen Sozialversicherung
- Personal der Länder
- Personal der Kommunen
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Die Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes umfasst Daten zu den aktiven Beschäftigten
(Beamte und Arbeitnehmer) von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung. Beamte sind hier die Kurzbezeichnung
für Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Bei den Arbeitnehmern handelt es sich zum weit überwiegenden Teil um Tarifbeschäftigte.
Die Statistik enthält nur Zahlen in der 5er-Rundung, was bei Summen zu Rundungsdifferenzen führen kann. Dieses Vorgehen wird vom
Statistischen Bundesamt mit dem Ziel der Geheimhaltung begründet. Es soll kein Rückschluss auf einzelne Beschäftigte möglich sein.
Im Folgenden wird differenziert zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung. Die gesetzliche Sozialversicherung
umfasst die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung
(einschließlich Alterssicherung für Landwirte) sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Die Stadtstaaten zählen zu den Ländern.
Die Abgrenzung der Statistik ist die des
öffentlichen Dienstes. Der öffentliche Dienst ist die Gesamtheit aus
Kernhaushalten,
Sonderrechnungen,
Zweckverbänden und
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Nicht erfasst sind
Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform.
Bei den in diesem Beitrag aufgeführten Fallzahlen handelt es sich um die Zahl der Beschäftigten (ohne Differenzierung in
Teil- und
Vollzeitbeschäftigte). Es wird mithin keine Umrechnung in
Vollzeitäquivalente vorgenommen.
Insgesamt zählt der öffentliche Dienst
4.645.455 Beschäftigte zum 30.6.2015. Davon entfallen
489.440 auf den Bund,
369.585 auf die gesetzliche Sozialversicherung,
2.346.945 auf die Länder und
1.439.485 auf die Kommunen. Von den 4.645.455 Beschäftigten
sind 1.837.265 Beamte und 2.808.190 Arbeitnehmer.
Von den 1.837.265 Beamten sind
345.725 dem Bund,
32.105 der gesetzlichen Sozialversicherung,
1.273.345 den Ländern und
186.090 den Kommunen zuzurechnen.
Die 2.808.190 Arbeitnehmer teilen sich wie folgt auf:
143.715 beim Bund,
337.480 bei der gesetzlichen Sozialversicherung,
1.073.600 bei den Ländern und
1.253.395 bei den Kommunen.
Personal des Bundes
Personal der gesetzlichen Sozialversicherung
Personal der Länder
Personal der Kommunen
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zum Personal von Bund, Ländern und Kommunen können Sie unter nachfolgendem Link abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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