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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschlussbuchung

Abschlussbuchungen dienen in der Doppik dazu, am Ende eines Haushalts- bzw. Rechnungsjahres die einzelnen Konten abzuschließen, um hieraus letztlich den Jahresabschluss aufzustellen. Grundsätzlich handelt es sich bei Abschlussbuchungen somit um Buchungen, die nicht mit laufenden Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen im Zusammenhang stehen.

Bestandskonten werden unmittelbar auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, aus welchem die Bilanz erstellt wird.

Erfolgskonten münden in das Ergebnisrechnungskonto. Mit Hilfe des Ergebnisrechnungskontos wird die Ergebnisrechnung erstellt, sowie, dem Prinzip des Drei-Komponenten-Modells (DKM) folgend, das Eigenkapital für die Bilanz errechnet.

Die Finanzkonten korrespondieren mit dem Finanzrechnungskonto, das letztlich dazu dient, die Finanzrechnung aufzustellen und den Bestand liquider Mittel für die Bilanz zu ermitteln.

Gegensatz: Eröffnungsbuchung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


In der Kameralistik sind Abschlussbuchungen die für den Kassenabschluss sowie die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres noch durchzuführenden Buchungen (inkl. der Übertragungen in das folgende Haushaltsjahr). Nicht zu den Abschlussbuchungen zählen Buchungen von Ein- und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte (inkl. der Sondervermögen mit Sonderrechnungen).

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushalten des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushalten der Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger