Abschlussbuchungen dienen in der Doppik
dazu, am Ende eines Haushalts-
bzw. Rechnungsjahres die einzelnen
Konten abzuschließen, um hieraus letztlich den
Jahresabschluss aufzustellen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Abschlussbuchungen somit um Buchungen, die nicht mit laufenden
Geschäfts- bzw.
Verwaltungsvorfällen im Zusammenhang stehen.
In der
Kameralistik sind Abschlussbuchungen die für den
Kassenabschluss sowie die
Haushaltsrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres noch durchzuführenden Buchungen
(inkl. der Übertragungen in das folgende Haushaltsjahr). Nicht zu den Abschlussbuchungen
zählen Buchungen von
Ein- und
Auszahlungen von Dritten oder an Dritte (inkl. der
Sondervermögen mit
Sonderrechnungen).