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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Globalsteuerung

Unter dem Begriff der Globalsteuerung versteht man im betriebswirtschaftlichen Sinne einen Ansatz der Organisations- bzw. Verwaltungssteuerung, bei dem Organisationen bzw. Organisationseinheiten gesteuert werden, indem die jeweils übergeordnete hierarchische Ebene mit der jeweils untergeordneten Ebene bestimmte Ziele (z.B. Wirkungsziele, Finanzziele) vereinbart (sog. Zielvereinbarungen/Kontrakte). Zum Zweck der Zielerreichung wird ein (Global-)Budget zugeteilt, das die ausführende Einheit im Rahmen bestehender gesetzlicher und sonstiger Vorgaben frei bewirtschaften kann. Die vereinbarten Ziele leiten sich im öffentlichen Sektor vom Ziel der Gemeinwohlmaximierung ab. Der Zielerreichungsgrad wird anhand von Kennzahlen gemessen.

Bei der Globalsteuerung verzichtet die jeweils übergeordnete Einheit auf eine Steuerung über Einzeleingriffe und lässt die untergeordnete Einheit über die Art und Weise der Zielerreichung entscheiden. Globalsteuerung bedeutet somit, dass sowohl die Fachverantwortung als auch die Budget-/Ressourcenverantwortung auf die (dezentralen) Organisationseinheiten übertragen wird.

Die Globalsteuerung einer Organisation/Verwaltung zieht sich durch die komplette Organisationshierarchie. Die Ziele der höheren Ebenen werden (anteilig) auf die unteren Ebenen herunter gebrochen (in Verbindung mit der Zuteilung/Weiterverteilung von Budgets). Der Hauptkontrakt, von dem sich alle anderen Kontrakte ableiten, ist in öffentlichen Verwaltungen der Haushaltsplan. Grundsätzlich beschränkt sich der Globalsteuerungsansatz hierbei indes nicht ausschließlich auf die Kernverwaltung, sondern auf den gesamten Konzern Gebietskörperschaft, indem z.B. die Konzernmutter (d.h. die Kernverwaltung) Zielvereinbarungen/Kontrakte mit den Konzerntöchtern (d.h. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU)) abschließt.

Mit der Einführung einer Globalsteuerungsrationalität geht idealtypischerweise die Etablierung eines institutionalisierten Controllings einher, mit dessen Hilfe z.B. der aktuelle Zielerreichungsgrad oder die Budgeteinhaltung überwacht werden. Mit dem Controlling geht hierbei auch ein Berichtswesen einher.

An die Nutzung von Globalsteuerungsmethoden ist die Erwartung verknüpft, dass die öffentliche Leistungserstellung hierdurch effizienter und effektiver erfolgt, da die mit (neuen) Freiheiten in der Mittelbewirtschaftung ausgestatteten, ausführenden Einheiten mutmaßlich besser als übergeordnete Einheiten wissen, auf welche Art und Weise die gesteckten Ziele am besten erreicht werden können.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


Im volkswirtschaftlichen Sinne versteht man unter dem Begriff der Globalsteuerung einen geld-, finanz- und wirtschaftspolitischen Ansatz, der darauf abzielt, konjunkturelle Schwankungen und deren Begleiterscheinungen (z.B. Arbeitslosigkeit) abzumildern und die wirtschaftliche Entwicklung zu verstetigen. Ziel ist es, ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht wieder zu erreichen bzw. zu bewahren. Zur Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nutzt der Staat insb. verschiedene Maßnahmen der Wirtschaftspolitik (z.B. Einkommenspolitik), Geldpolitik (z.B. Zinspolitik) und der Fiskalpolitik (z.B. Subventionspolitik).

Wichtige Akteure der Globalsteuerung sind die Zentralbank sowie die staatlichen Gebietskörperschaften (d.h. die Länder und insb. der Bund). Darüber hinaus kommt indes auch den Kommunen eine wichtige Rolle zu, da diese - sofern sie ihre Maßnahmen an die staatliche Ebene nicht anpassen - den Effekt der übrigen Akteure abmildern können. In diesem Fall würde der (Gesamt-)Staat seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden.

Rechtlich manifestiert ist der Ansatz der Globalsteuerung insb. im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft.



Weitere Informationen:
» Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger