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Globalsteuerung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Globalsteuerung
Unter dem Begriff der Globalsteuerung versteht man im betriebswirtschaftlichen Sinne einen
Ansatz der Organisations- bzw.
Verwaltungssteuerung, bei dem Organisationen bzw. Organisationseinheiten
gesteuert werden, indem die jeweils übergeordnete hierarchische Ebene mit der jeweils untergeordneten Ebene bestimmte
Ziele (z.B.
Wirkungsziele, Finanzziele) vereinbart (sog.
Zielvereinbarungen/Kontrakte). Zum Zweck der Zielerreichung wird ein
(Global-)Budget zugeteilt, das die ausführende Einheit im Rahmen bestehender gesetzlicher und sonstiger Vorgaben
frei
bewirtschaften kann. Die vereinbarten Ziele leiten sich im öffentlichen Sektor vom Ziel der Gemeinwohlmaximierung ab.
Der Zielerreichungsgrad wird anhand von
Kennzahlen gemessen.
Bei der Globalsteuerung verzichtet die jeweils übergeordnete Einheit auf eine Steuerung über Einzeleingriffe
und lässt die untergeordnete Einheit über die Art und Weise der Zielerreichung entscheiden. Globalsteuerung
bedeutet somit, dass sowohl die
Fachverantwortung als auch die
Budget-/Ressourcenverantwortung auf
die (dezentralen) Organisationseinheiten übertragen wird.
Die Globalsteuerung einer Organisation/Verwaltung zieht sich durch die komplette Organisationshierarchie. Die Ziele
der höheren Ebenen werden (anteilig) auf die unteren Ebenen herunter gebrochen (in Verbindung mit
der Zuteilung/Weiterverteilung von Budgets). Der
Hauptkontrakt, von dem sich alle anderen Kontrakte ableiten, ist in öffentlichen Verwaltungen der
Haushaltsplan. Grundsätzlich beschränkt sich der Globalsteuerungsansatz hierbei indes nicht ausschließlich
auf die Kernverwaltung, sondern auf den gesamten
Konzern Gebietskörperschaft, indem z.B. die Konzernmutter (d.h. die Kernverwaltung) Zielvereinbarungen/Kontrakte
mit den Konzerntöchtern
(d.h. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU)) abschließt.
Mit der Einführung einer Globalsteuerungsrationalität geht idealtypischerweise die Etablierung
eines institutionalisierten
Controllings einher, mit dessen Hilfe z.B. der aktuelle Zielerreichungsgrad oder die Budgeteinhaltung
überwacht werden. Mit dem Controlling geht hierbei auch ein
Berichtswesen einher.
An die Nutzung von Globalsteuerungsmethoden ist die Erwartung verknüpft, dass die öffentliche
Leistungserstellung hierdurch
effizienter und
effektiver erfolgt, da die mit (neuen) Freiheiten in der Mittelbewirtschaftung ausgestatteten,
ausführenden Einheiten mutmaßlich besser als übergeordnete Einheiten wissen, auf welche Art und Weise
die gesteckten Ziele am besten erreicht werden können.
Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
Im volkswirtschaftlichen Sinne versteht man unter dem Begriff der Globalsteuerung einen geld-,
finanz- und wirtschaftspolitischen Ansatz, der darauf abzielt, konjunkturelle Schwankungen und
deren Begleiterscheinungen (z.B. Arbeitslosigkeit) abzumildern und die wirtschaftliche Entwicklung
zu verstetigen. Ziel ist es, ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht wieder zu erreichen bzw.
zu bewahren. Zur Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nutzt der Staat insb. verschiedene
Maßnahmen der Wirtschaftspolitik (z.B. Einkommenspolitik), Geldpolitik (z.B. Zinspolitik) und der
Fiskalpolitik (z.B.
Subventionspolitik).
Wichtige Akteure der Globalsteuerung sind die Zentralbank sowie die staatlichen
Gebietskörperschaften
(d.h. die Länder und insb. der Bund). Darüber hinaus kommt indes auch
den Kommunen eine wichtige Rolle zu, da diese - sofern sie ihre Maßnahmen an die staatliche Ebene
nicht anpassen - den Effekt der übrigen Akteure abmildern können. In diesem Fall
würde der (Gesamt-)Staat seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden.
Rechtlich manifestiert ist der Ansatz der Globalsteuerung insb. im Gesetz zur Förderung der Stabilität
und des Wachstums der Wirtschaft.
Weitere Informationen:
» Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
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