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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Länderschulden 2010 nach neuer Schuldenstatistik

Länderschulden 2010 nach neuer Schuldenstatistik
22. Oktober 2011  |  Autor: Andreas Burth



Für das Jahr 2010 werden die Schulden der öffentlichen Haushalte erstmals nach einer neuen Systematik durch die Schuldenstatistik erfasst (Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte 2010). Das gilt auch für die Schulden der Länder. Vergleiche zu Vorperioden sind insofern nur eingeschränkt möglich. Mit der neuen Sortierung und Erfassung der Länderschulden wird sich perspektivisch eine neue Darstellung der Gesamtverschuldung ergeben, was insb. auch für Ländervergleiche relevant sein wird. Welche Darstellungsformen sich am Ende durchsetzen, bleibt abzuwarten. Generell wird das auch davon abhängen, was mit der jeweiligen Veranschaulichung gezeigt werden soll.

» Schulden der öffentlichen Haushalte 2010 - Fachserie 14 Reihe 5
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

» Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011 (Blog-Eintrag vom
    19.7.2011)

    Autor: Andreas Burth

Grundsätzlich ist auch mit der neuen Schuldenstatistik kein lückenloser Blick auf die Gesamtschulden der Länder möglich. Die Landesschulden sind insofern noch immer untererfasst. Nach doppischem Haushaltsrecht werden Schulden als Verbindlichkeiten + Rückstellungen definiert, wobei neben den Kernhaushalten auch etwaig vorhandene Auslagerungen zu berücksichtigen sind. Und der komplette Bereich der Rückstellungen, etwa für die gerade auf Länderebene hohen Pensionsverpflichtungen, wird statistisch nicht in der Schuldenstatistik nachgewiesen. Die allermeisten Länder rechnen im Übrigen bis heute noch auf kameraler Basis, obgleich sie gleichzeitig ihren Kommunen in der Mehrzahl der Fälle das doppische Haushaltsrecht zwingend vorgeschrieben haben. Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen, wie den Stadtstaat Hamburg oder das Flächenland Hessen. Hier wird auch auf Landesebene bereits doppisch gerechnet.

» Haushaltsreformen in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Mit der Schuldenstatistik 2010 werden nicht nur die Kernhaushalte der Länder abgebildet, sondern auch ihre Extrahaushalte. Werden die Kernhaushalte und die Extrahaushalte zusammen in den Blick genommen, so wird (nach dem Schalen-/Zwiebelkonzept der öffentlichen Haushalte) vom sog. "öffentlichen Gesamthaushalt" gesprochen (siehe Abbildung 1, erste + zweite Schale).

Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt die Einbeziehung aller Extrahaushalte der Länder sowie der Stadtstaaten zum öffentlichen Gesamthaushalt. Bereits seit 2006 wurden ausgewählte Extrahaushalte der Länder im Rahmen der Schuldenstatistik beim öffentlichen Gesamthaushalt nachgewiesen. Dies waren u.a. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder sowie die Landesbetriebe für Straßenbau/-wesen bzw. Verkehr. 2009 neu hinzugekommen sind Einheiten, die zur Bewältigung der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise gegründet wurden, z.B. der HSH Finanzfonds AöR, die Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH, der Garantie Portfolio Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (GPBW), und der Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen, sowie Bau- und Liegenschaftsbetriebe der Länder; ab 2010 sind hier u.a. auch die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) sowie die NECKARPRI GmbH enthalten.

Mit der Erfassung der Schulden nach der Abgrenzung des öffentlichen Gesamthaushaltes ist der finanzstatistisch maximal erfassbare Schuldenstand der Länder indes noch nicht vollständig. Es können darüber hinaus die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs) abgebildet werden (siehe Abbildung 1, erste + zweite + dritte Schale). Werden sie ebenfalls berücksichtigt, steigt der Ländergesamtschuldenstand der Höhe nach an. Man spricht bei einer Integration der sonst. öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (der dritten Schale) nicht mehr vom öffentlichen Gesamthaushalt, sondern vom sog. "öffentlichen Bereich" (Schulden des öffentlichen Bereichs). Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs) bilden zusammen mit dem öffentlichen Gesamthaushalt den öffentlichen Bereich.

Schalenkonzept/Zwiebelkonzept zur Erfassung der Länderschulden im Rahmen der Schuldenstatistik 2010

Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Länder mit mehr als 50 Prozent des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (sog. öffentliche institutionelle Einheit). Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 Prozent ist (50-Prozent-Kriterium). Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 Prozent) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert.

Generell werden als Länderschulden im Rahmen der Schuldenstatistik sowohl die Schulden der 13 Flächenländer als auch die Schulden der drei Stadtstaaten konsequenterweise als Länderschulden erfasst. Bei Vergleichen zur Landesverschuldung, die Ländergrenzen überschreiten, sollte indes zwischen Flächenländern und Stadtstaaten differenziert werden. Letztere nehmen neben originären Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben (z.B. Feuerwehr, Stadtmanagement) wahr. Insofern ist ihre Verschuldungssituation nicht mit der von Flächenländern vergleichbar. Im Regelfall ist die Verschuldung der Stadtstaaten bei einer Pro-Kopf-Betrachtung höher als die Verschuldung der Flächenländer (ohne Berücksichtigung von deren kommunaler Ebene).

Insgesamt wird in der Schuldenstatistik 2010 zwischen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und Schulden beim öffentlichen Bereich differenziert. Bei letzteren werden sämtliche, von den Berichtsstellen untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften und den Extrahaushalten der Körperschaften. Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto-Schuldner- bzw. Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nicht-konsolidierter Form nachgewiesen werden.

Abbildung 2 zeigt die Verschuldung der Länder (ohne Kommunen) im länderübergreifenden Vergleich und differenziert nach wesentlichen Schuldenarten. Die Schulden der Stadtstaaten sind dabei aus oben genannten Gründen von denen der Flächenländer graphisch abgegrenzt. Sie sind anders zu bewerten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden einzelne Schuldenarten zusammengefasst, die aus der Schuldenstatistik aber bei Bedarf einzeln ausgelesen werden könnten - es wird zwischen nachfolgenden Schuldenkategorien differenziert:
  1. Wertpapierschulden beim nicht-öffentlichen Bereich (in der Schuldenstatistik könnte hier bei Bedarf zwischen Geldmarktpapieren und Kapitalmarktpapieren differenziert werden)
  2. Kredite beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich (in der Schuldenstatistik könnte hier bei Bedarf zwischen den Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und beim öffentlichen Bereich differenziert werden)
  3. Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich (einschließlich Hochschulen) und beim öffentlichen Bereich (in der Schuldenstatistik könnte hier bei Bedarf zwischen Kassenkrediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich differenziert werden)
  4. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (vorläufige Ergebnisse)
  5. Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Länder beim nicht-öffentlichen Bereich und beim öffentlichen Bereich (in der Schuldenstatistik könnte hier bei Bedarf zwischen den Schulden der sonstigen FEUs, die nicht zum Staatssektor gehören, beim nicht-öffentlichen Bereich und beim öffentlichen Bereich differenziert werden)
Die Bedeutung der einzelnen Schuldenarten im Schuldenmix der Länder ist sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt der Flächenländer spielen die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte quantitativ die geringste Rolle. Ihr Volumen liegt Ende 2010 bei gerade einmal 23 Euro je Einwohner. Der höchste Wert findet sich in Thüringen mit 185 Euro je Einwohner. Bei den drei Stadtstaaten ist der Durchschnittswert bei dieser Schuldenart höher. Er liegt bei 46 Euro je Einwohner. An der Spitze liegt Hamburg mit 87 Euro je Einwohner.

Eine ebenfalls vergleichsweise geringe Bedeutung haben zum 31.12.2010 bei den Flächenländern die Kassenkredite. Sie liegen im Durchschnitt der Flächenländer bei 84 Euro je Einwohner. Allerdings gibt es bei dieser Schuldenart deutliche Unterschiede im Ländervergleich. So liegt das Niveau im Saarland an der Spitze und dort bei 315 Euro je Einwohner. Interessant ist an dieser Stelle, dass das Saarland auch das Land mit dem höchsten Kassenkreditniveau pro Kopf auf kommuner Ebene ist. Bei den Stadtstaaten liegt das Durchschnittskassenkreditniveau bei 62 Euro je Einwohner, wobei es auch bei ihnen merkliche Unterschiede gibt. Bremen liegt mit 431 Euro je Einwohner an der Spitze.

Die Schulden der sonstigen FEUs liegen im Durchschnitt der Flächenländer Ende 2010 bei 243 Euro je Einwohner, wobei wiederum das Saarland mit 1.670 Euro pro Kopf mit deutlichem Abstand an der Spitze steht. Bei den Stadtstaaten liegen die Niveaus deutlich darüber. Der Durchschnitt liegt bei 4.801 Euro je Einwohner. An ihrer Spitze steht Hamburg mit 6.936 Euro pro Kopf.

Gesamtverschuldung der einzelnen Länder (ohne Kommunen) in der Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich zum 31.12.2010 (in Euro je Einwohner) und differenziert nach Schuldenarten

Die volumenseitig zweitgrößte Schuldenart der Flächenländer sind die Kredite. Das gilt allerdings nicht für alle Länder, in einzelnen Ländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) sind die Kredite die quantitativ gewichtigste Schuldenart. Der Durchschnittswert der Flächenländer liegt bei den Krediten Ende 2010 bei 3.327 Euro je Einwohner. An der Spitze liegt wiederum mit deutlichem Abstand das Saarland. Die Kredite liegen hier bei 8.983 Euro je Einwohner. Der niedrigste Wert findet sich zum gleichen Zeitpunkt in Bayern mit 1.625 Euro je Einwohner. Die Länder Hessen und Sachsen erreichen bei dieser Schuldenart ebenfalls Werte unterhalb der 2.000 Euro je Einwohner-Grenze. Bei den Stadtstaaten liegt das Durchschnittsniveau bei 8.192 Euro je Einwohner. An der Spitze rangiert Bremen mit 12.004 Euro pro Kopf.

Die voluminöseste Schuldenart auf Länderebene sind Ende 2010 die Wertpapierschulden. Das Durchschnittsniveau der Flächenländer liegt bei 3.433 Euro je Einwohner, im Durchschnitt der Stadtstaaten sind es 9.643 Euro pro Kopf. Der höchste Wert eines Flächenlandes findet sich in Nordrhein-Westfalen. Er liegt bei 5.737 Euro je Einwohner. Sachsen hat den niedrigsten Wert. Er liegt bei gerade einmal 185 Euro pro Kopf. Unter den Stadtstaaten sind die Wertpapierschulden in Bremen mit 15.301 Euro pro Kopf am höchsten.

Wird aus oben genannten Schuldenarten in der Addition eine Gesamtverschuldung der Länder Ende 2010 errechnet, liegt der Durchschnittswert der Flächenländer bei 7.109 Euro je Einwohner, bei den Stadtstaaten sind es 22.744 Euro je Einwohner. Das Saarland liegt unter den Flächenländern an der Spitze mit 13.891 Euro je Einwohner. Ansonsten erreicht nur noch Nordrhein-Westfalen unter den Flächenländern einen Gesamtverschuldungsbetrag, der über 10.000 Euro je Einwohner liegt. Die Gesamtverschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt Ende 2010 bei 10.397 Euro pro Kopf. Die niedrigsten Werte finden sich in Bayern (2.533 Euro je Einwohner) und Sachsen (2.342 Euro je Einwohner). An der Spitze der Stadtstaaten liegt Bremen mit 30.928 Euro je Einwohner.

Nicht zur Gesamtverschuldung der einzelnen Länder gezählt werden regelmäßig die Bürgschaften. So auch an dieser Stelle. Sofern sie in die Betrachtung der Gesamtverschuldung integriert werden, müsste von Schulden inkl. Haftungsverpflichtungen gesprochen werden. Nichtsdestotrotz können diese Bürgschaften bei einzelnen Ländern eine erhebliche Rolle spielen. Daher werden sie an dieser Stelle nachrichtlich und separat genannt, wobei wiederum die Stadtstaaten von den Flächenländern abzugrenzen sind. Bei den abgebildeten Werten für die Bürgschaften (Haftungssumme insgesamt) handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, einschließlich Garantien und sonstige Gewährleistungen der Kernhaushalte der Länder.

Im Durchschnitt der Flächenländer wird bei den Bürgschaften ein Wert von 992 Euro je Einwohner erreicht, im Durchschnitt der Stadtstaaten ein wesentlich höherer Wert von 7.546 Euro je Einwohner (siehe Abbildung 3). Unter den Flächenländern weist Schleswig-Holstein mit 2.579 Euro je Einwohner das höchste Bürgschaftsniveau aus. Hessen ist das Flächenland mit dem deutschlandweit niedrigsten Bürgschaftsniveau. Der Wert beträgt 170 Euro je Einwohner. Unter den Stadtstaaten weist Hamburg mit 8.943 Euro je Einwohner das höchste Bürgschaftsniveau aus, Bremen mit 2.843 Euro pro Kopf das niedrigste Niveau.

Bürgschaften der einzelnen Flächenländer (ohne Kommunen) und Stadtstaaten im Ländervergleich zum 31.12.2010 (in Euro je Einwohner)

Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen werden im Rahmen der Schuldenstatistik 2010 folgendermaßen definiert: "Die Bürgschaften im Sinne des §765 BGB einschl. der Nachbürgschaften sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen (Ausnahme: einige Flächenländer) und nicht mit den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben. Sie umfassen auch harte Patronatserklärungen, die eine Liquiditätsausstattungsgarantie beinhalten. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle) sind abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen; dagegen ist von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, der ungedeckte Teil einbezogen. Außer den Bürgschaften nach §765 BGB sind von Bund und Ländern übernommene Garantien und sonstige Gewährleistungen im Nachweis enthalten (z.B. Kreditaufträge nach § 778 BGB, Schuldmitübernahmen, Gewährleistungs-, (Garantie-)Verträge, Ausbietungsgarantien, Wechselbürgschaften). Bei Gemeinden/Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, gesetzlichen Sozialversicherung und den Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors entfällt dieser Nachweis. Nicht enthalten sind Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z.B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden/Gemeindeverbänden für Sparkassen als Gewährsträger). Zu beachten ist, dass bei den staatlichen Haushalten der Flächenländer die Haftungssumme insgesamt nachgewiesen wird, d.h. die volle Summe, unabhängig davon, ob inzwischen Tilgungen geleistet wurden oder nicht. Beim Bund und bei den Stadtstaaten ist die Haftungssumme um die geleisteten Tilgungen und die in Schadensfällen geleisteten Beträge vermindert dargestellt." (Schuldenstatistik 2010 des Statistischen Bundesamtes)

Weitere Informationen zur Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland finden Sie hier:

» Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung und Haushaltskonsolidierung"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Wie funktioniert Staatsverschuldung? (Video auf Youtube)
    Hrsg.: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger