HaushaltsSteuerung.de »
Weblog »
Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten
Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten
18. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
Eine jüngst auf HaushaltsSteuerung.de durchgeführte Analyse für den kreisangehörigen Raum zeigte (Link siehe unten), dass in den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehrheitlich der
Einkommensteueranteil
die wichtigste Steuerquelle ist. Nur in der obersten Einwohnergrößenklasse dominierte die
Gewerbesteuer.
Dies wirft die Frage auf, wie die Situation im kreisfreien Raum geartet ist.
Der vorliegende Beitrag untersucht von diesem Hintergrund die Streuung der Netto-Steuereinnahmen in den 103 kreisfreien Städten
der Flächenländer für das aktuellste flächendeckend vorliegende Jahr (hier: 2013). Die Betrachtung ist hinsichtlich ihrer Struktur stark angelehnt an
den zuvor erwähnten Beitrag zum kreisangehörigen Raum.
Die Netto-Steuereinnahmen bezeichnen im vorliegenden Beitrag die Summe aus dem Istaufkommen der
Grundsteuer A, dem Istaufkommen
der Grundsteuer B, den Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich
Gewerbesteuerumlage) sowie den Einnahmen aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommen- und
an der Umsatzsteuer. Nicht einbezogen werden die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern
(z.B. Vergnügungsteuer,
Hundesteuer) und
steuerähnlichen Einnahmen (z.B. Fremdenverkehrsabgabe, Spielbankabgabe). Der Grund
hierfür ist, dass die hierzu benötigten einzelgemeindlichen Daten den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de zur Zeit nicht zur
Verfügung stehen. Im Hinblick auf ihr Aufkommen handelt es sich bei diesen Steuern aber ohnehin in den meisten Fällen um
weniger voluminöse Positionen. Weitere Informationen zu den Volumina der sonstigen Gemeindesteuern und der steuerähnlichen
Einnahmen finden Sie beispielsweise unten dem folgenden Link.
Der Beitrag analysiert die tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Entsprechend werden insbesondere bei
den Realsteuern die tatsächlich vor Ort festgesetzten Hebesätze zugrunde gelegt. Dies unterscheidet die hier dargebotenen Istzahlen
von den fiktiven (statistischen) Kenngrößen
"gemeindliche Steuerkraft" (nutzt feste, seit 1970 unveränderte Realsteuerhebesätze) und
"gemeindliche Steuereinnahmekraft" (nutzt die
gewogenen Durchschnittshebesätze des jeweiligen Jahres). Zusätzliche Erläuterungen
zu diesem Thema (inkl. eines umfangreichen Datenangebots) finden Sie z.B. unter nachfolgendem Link.
Zuletzt sei an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass die Steuereinnahmen zwar eine sehr wichtige Einnahmequelle der
kreisfreien Städte sind - es handelt sich aber nicht um die einzige Einnahmeart. Weitere bedeutende Finanzierungsquellen
sind z.B. die Zuweisungen sowie die Gebühren und Beiträge. Die Zuweisungen (z.B. aus dem
kommunalen Finanzausgleich) sind
häufig gerade für steuerschwächere Städte von großer Bedeutung. Die Pro-Kopf-Zuweisungen fallen tendenziell für steuerschwächere
Städte höher aus als für steuerstärkere Städte.