Der Begriff der kommunalen Verschuldung ist definiert als die Summe der von den
Gemeinden und
Gemeindeverbänden der Flächenländer im
Kernhaushalt sowie ggf. in (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden. Die Höhe der kommunalen
Verschuldung hängt insbesondere davon ab, welche
Schuldenarten in die Definition einbezogen werden. Ferner erhöht sich der Stand der kommunalen Verschuldung mit dem Umfang der einbezogenen Auslagerungen.
Aufgrund der kameralen Konzeption der Schuldenstatistik wird die kommunale Verschuldung jedoch
finanzstatistisch nicht vollständig erfasst. Während die
Verbindlichkeiten größtenteils berichtet werden, werden insbesondere die
Rückstellungen bislang nicht berücksichtigt. Rückstellungen werden erst mit Einführung der
Doppik bestimmt und im Rahmen der
Bilanz/Vermögensrechnung ausgewiesen.
Durch Aufstellung eines
Gesamt-/Konzernabschlusses werden im
doppischen Rechnungssystem zusätzlich zu den Schulden der Kernverwaltung auch die in den Auslagerungen einer Kommune verorteten Schulden in
konsolidierter Form berichtet.
Untenstehende Abbildung gibt einen Überblick über das Portfolio der kommunalen Verschuldung und zeigt, welcher Rechnungsstil
welche Schuldenarten abbildet.
Im Hinblick auf die Abbildung sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die
Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - gleichwohl
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt
die Kameralistik beispielsweise Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.