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Prognose über die Entwicklung des deutschen Steueraufkommens bis 2020 nach Steuerarten
Prognose über die Entwicklung des deutschen Steueraufkommens bis 2020 nach Steuerarten
30. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
In den letzten Wochen sind im Weblog von HaushaltsSteuerung.de mehrere Analysen zu den Steuereinnahmen des deutschen Staates
erschienen. Der Blick dieser Beiträge war indes stets in die Vergangenheit gerichtet. Abgedeckt wurden jeweils die Jahre bis
einschließlich 2015. Nicht minder interessant ist indes auch ein Blick auf die zukünftige Entwicklung der Steuereinnahmen. Eine
solche Betrachtung wird im vorliegenden Beitrag für die Jahre bis 2020 vorgenommen.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Gesamtes Steueraufkommen
- Gemeinschaftsteuern
- Bundessteuern
- Ländersteuern
- Gemeindesteuern
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Datengrundlage der vorliegenden Analyse sind die vom Bundesfinanzministerium publizierten Ergebnisse der 148. Sitzung des
Arbeitskreises "Steuerschätzungen"
vom 2. bis 4. Mai 2016 in Essen. Betrachtet werden die
Gemeinschaftsteuern nach Art. 106
Abs. 3 Grundgesetz, die
Bundessteuern, die
Ländersteuern und die
Gemeindesteuern.
Außen vor bleiben zum einen die
steuerähnlichen Einnahmen der Gemeinden.
In Anbetracht eines Volumens von 282 Mio. Euro im Jahr 2015 führt dies
jedoch auch nicht zu wesentlichen Verzerrungen. Zum anderen wird an dieser Stelle auf einen nachrichtlichen Ausweis der Höhe der
Zölle
und Zuckerabgaben verzichtet (im Jahr 2015 rund 5 Mrd. Euro).
Das verwendete Datenmaterial enthält statistische/tatsächliche Werte für die Jahre 2014 und 2015 sowie prognostizierte/geschätzte
Werte für die Jahre 2016 bis 2020. Die Jahre 2014 und 2015 stehen auf 100.000 Euro gerundet zur Verfügung. Die Schätzwerte der
Jahre 2016 und 2020 sind auf 1.000.000 Euro gerundet.
Gesamtes Steueraufkommen
Die Steuern des deutschen Staates lassen sich grob in vier Gruppen untergliedern: die Gemeinschaftsteuern, die Bundessteuern,
die Ländersteuern und die Gemeindesteuern. Die unter die vier Gruppen fallenden Steuerarten werden in den nachfolgenden
Abschnitten aufgeführt.
Im Jahr 2015 liegt das Volumen der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands bei 668,10 Mrd. Euro. Bis 2020 soll es auf 801,70
Mrd. Euro ansteigen. Dies entspricht einem Anstieg um 20,00 Prozent. Den höchsten Zuwachs gemäß Steuerschätzung verzeichnet
voraussichtlich die Gruppe der Gemeinschaftsteuern mit 24,51 Prozent. Die Gemeinschaftsteuern machen im Jahr 2015 72,32 Prozent
des gesamten Steueraufkommens aus. Im Jahr 2020 soll der Anteil bei 75,04 Prozent liegen.
Gemeinschaftsteuern
Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Aktuell wird das Aufkommen der einzelnen
Steuerarten wie folgt verteilt.
Für das Jahr 2020 wird geschätzt, dass sich die Gemeinschaftsteuern auf 601,62 Mrd. Euro belaufen. Dies entspricht gegenüber
dem Jahr 2015 einem Zuwachs um 24,51 Prozent. Der kräftigste Zuwachs wird für die
Körperschaftsteuer prognostiziert (45,02 Prozent).
Bundessteuern
Die Bundesteuern sind ein Sammelbegriff für all diejenigen Steuerarten, deren Aufkommen dem Bund zusteht. Einen Sonderfall
stellt die Kraftfahrzeugsteuer dar.
Die Einnahmen aus der
Kraftfahrzeugsteuer
fließen erst seit dem 1.7.2009 dem Bund zu.
Sie war bis zum 30.6.2009 eine Ländersteuer. Zum Ausgleich für die weggefallenen Kraftfahrzeugsteuereinnahmen überweist der
Bund an die Länder Finanzmittel in ähnlicher Höhe in Form der sog. Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation.
Im Jahr 2020 sollen die Bundessteuern gemäß Steuerschätzung ein Volumen von 107,80 Mrd. Euro annehmen. Dies entspricht einem
Wachstum um 3,45 Prozent gegenüber dem Aufkommen des Jahres 2015. Die nach ihrem Aufkommen wichtigste Bundessteuer ist die
Energiesteuer. Weitere
wichtige Bundessteuern sind der
Solidaritätszuschlag, die
Tabaksteuer und die
Versicherungsteuer.
Von den aufkommensstarken
Bundessteuern werden für den Solidaritätszuschlag (23,04 Prozent) und die Versicherungsteuer (12,57 Prozent) die deutlichsten
Zuwächse prognostiziert.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern (auch: Landessteuern) steht den Bundesländern zu. Unter die Bundesländer fallen sowohl die
13 Flächenländer als auch die drei Stadtstaaten in ihrer Funktion als Bundesland. Für das Jahr 2020 werden die Einnahmen
aus Ländersteuern auf 21,92 Mrd. Euro geschätzt. Im Vergleich der Jahre 2015 und 2020 wird ein Anstieg im Ländersteueraufkommen
um 7,76 Prozent prognostiziert. Mit 20,97 Prozent fällt der Zuwachs bei der
Grunderwerbsteuer am kräftigsten aus.
Gemeindesteuern
Zu den Gemeindesteuern zählen diejenigen Steuern, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht. Mit Gemeinden sind hier auch
die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde angesprochen. Unter die Gemeindesteuern fallen die
Gewerbesteuer, die
Grundsteuer A/B und die sonstigen Gemeindesteuern (z.B.
Hundesteuer,
Vergnügungsteuer). Das Aufkommen der Gewerbesteuer
steht den Gemeinden allerdings nicht in voller Höhe zu. Vielmehr fließt ein Teil des Aufkommens über die
Gewerbesteuerumlage Bund und
Ländern zu. Man spricht daher im Kontext der Gewerbesteuer auch von einer
heimlichen Gemeinschaftsteuer.
Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" erwartet ein Aufkommenszuwachs im Bereich der Gemeindesteuern bis 2020 auf 70,36 Mrd.
Euro. Im Vergleich der Jahre 2015 und 2020 entspricht dies einem Zuwachs um 16,52 Prozent. Der stärkste prozentuale Anstieg
bis 2020 wird für die Gewerbesteuer erwartet (19,49 Prozent).
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den deutschen Steuereinnahmen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten abrufbar.
» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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