Mit Aufstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses im
Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens wird
obiger Gesamtschuldenbegriff noch erweitert, da eine
Zusammenführung des Kernhaushalts mit den
ausgelagerten
Organisationseinheiten vorgenommen wird. Im Gesamt-/Konzernabschluss
werden hierbei die Gesamtschulden der Kernverwaltung mit den
Gesamtschulden der
Auslagerungenkonsolidiert und zu den
Gesamtschulden des
"Konzerns Gebietskörperschaft" zusammengefasst. Die
(tatsächlichen) Gesamtschulden einer Gebietskörperschaft
werden somit erst in der im Gesamt-/Konzernabschluss
enthaltenen Gesamt-/Konzernbilanz ausgewiesen.