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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtschulden (doppisch)

Mit Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens auf Basis der Doppik wird der Begriff der Gesamtschulden im Vergleich zur Kameralistik erweitert, wodurch eine ausführlichere Betrachtung der Gesamtverschuldung einer Gebietskörperschaft ermöglicht wird.

Bei isolierter Betrachtung der Kernverwaltung setzen sich die doppischen Gesamtschulden aus den Verbindlichkeiten und den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Kernhaushalt zusammen. Die Höhe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Kernverwaltung wird im Jahresabschluss auf der Passivseite der Bilanz/Vermögensrechnung ausgewiesen.

Mit Aufstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens wird obiger Gesamtschuldenbegriff noch erweitert, da eine Zusammenführung des Kernhaushalts mit den ausgelagerten Organisationseinheiten vorgenommen wird. Im Gesamt-/Konzernabschluss werden hierbei die Gesamtschulden der Kernverwaltung mit den Gesamtschulden der Auslagerungen konsolidiert und zu den Gesamtschulden des "Konzerns Kommune" zusammengefasst. Die (tatsächlichen) Gesamtschulden einer Gebietskörperschaft werden somit erst in der im Gesamt-/Konzernabschluss enthaltenen Gesamt-/Konzernbilanz ausgewiesen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu Gesamtabschlüssen von Bundesländern und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum