Der Begriff der Haushaltssanierung bezeichnet einen Prozess hin zur Wiederherstellung des Zustands eines
ausgeglichenenHaushalts. Die Haushaltssanierung wird durch Realisierung von
Einnahme-/Ertragssteigerungen und/oder
Ausgabe-/Aufwandssenkungen vorgenommen.
Durch die Haushaltssanierung soll ein finanzielles Leben auf Kosten künftiger Generationen (d.h. ein
doppischesHaushaltsdefizit
in Erträgen und Aufwendungen) gestoppt/verhindert werden.
Der Prozess der Haushaltssanierung gilt per Definition regelmäßig als abgeschlossen (sanierter Haushalt),
sobald der Haushaltsausgleich wieder (dauerhaft) erreicht ist. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn
sich der Haushaltsausgleich am Ausgleich von
(ordentlichen) Erträgen und
(ordentlichen) Aufwendungen orientiert. Der komplette
Ressourcenverbrauch ist zu erwirtschaften. Bei bloßem Verzicht auf die Aufnahme von
(Geld-)Schulden (netto) und sogar das Erreichen der kompletten
(Geld-)Schuldenfreiheit ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einem sanierten Haushalt.
Scheitert die Haushaltssanierung einer sanierungsbedürftigen Gebietskörperschaft dauerhaft, so
kann dies im Extremfall die Insolvenz dieser Gebietskörperschaft zur Folge haben (sofern andere Gebietskörperschaften
oder Gläubiger nicht einspringen).
Zuweilen wird der Begriff der Haushaltssanierung auch im Rahmen von strukturellen Änderungen an einzelnen
Haushaltspositionen gebraucht. So gewährleistet auch ein im
Ergebnishaushalt ausgeglichener Haushalts nicht, dass es zu einer Ausbeutung der aktuellen Generation durch
den Staat (inkl. seiner Kommunen) kommt. Hierzu ist eine effiziente Aufgabenerledigung erforderlich. Das neue
Haushaltsrecht auf Basis der
Doppik nebst
Output- und
Wirkungssteuerung bietet dazu hilfreiche Instrumente. Über die
Steuerung anhand von
Zielen und
Kennzahlen soll im Kern eine
effektive und
effiziente Aufgabenerfüllung/Steuerung gewährleistet werden.
Der Begriff der Haushaltssanierung ist weitgehend synonym zum Begriff der
Haushaltskonsolidierung.