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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden, staatliche

Als staatliche Schulden im weiteren Sinne bezeichnet man die Summe der Schulden, die sämtliche Gebietskörperschaften eines Staates (d.h. Bund, Länder und Kommunen) aufgenommen haben.

Staatliche Schulden im engeren Sinne sind - in Abgrenzung zu den kommunalen Schulden - definiert als der Gesamtbetrag der Schulden, die von den staatlichen Gebietskörperschaften (d.h. Bund und Länder, ohne Kommune) aufgenommen worden sind.

Zusätzlich zu den Schulden der Gebietskörperschaften werden häufig auch die Schulden der ausgegliederten Einheiten sowie die Schulden von Parafisken, wie z.B. der Sozialversicherung, zu den staatlichen Schulden gezählt.

Der ausgewiesene Stand der staatlichen Schulden hängt insbesondere von zwei Determinanten ab:
- Umfang der betrachteten Schuldenarten
- Umfang der einbezogenen Auslagerungen

In der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes werden folgende Schuldenarten ausgewiesen:
- Schulden beim öffentlichen Bereich
- Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Von der Schuldenstatistik berichtet werden aufgrund ihrer kameralen Konzeption v.a. Schuldenarten aus dem Bereich der Verbindlichkeiten. Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) bleiben demgegenüber bislang noch unberücksichtigt. Der staatliche Schuldenstand ist insofern (noch) statistisch untererfasst. Rückstellungen werden erst in der Doppik im Rahmen der Bilanz/Vermögensrechnung ausgewiesen.

Neben der Kernverwaltung können staatliche Schulden auch in Auslagerungen verortet sein. Die neue Schuldenstatistik (ab 2010) nimmt hinsichtlich des Umfangs einbezogener Auslagerungen drei Abgrenzungen vor (sog. Schalenkonzept der öffentlichen Verschuldung): Staatsverschuldung der öffentlichen Kernhaushalte, Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts und Staatsverschuldung des öffentlichen Bereichs.

In der Doppik wird ein konsolidiertes Gesamtschuldenbild des "Konzerns Gebietskörperschaft" (d.h. Kernverwaltung + Auslagerungen) im Rahmen des Gesamt-/Konzernabschlusses ausgewiesen. Bedingt durch relativ lange Übergangsfristen für die Aufstellung des ersten Gesamt-/Konzernabschlusses, sind bislang jedoch erst von vergleichsweise wenigen Gebietskörperschaften entsprechende Gesamt-/Konzernabschlüsse verfügbar.

Die nachfolgend gezeigte Abbildung systematisiert anhand der Rechnungsstile (Doppik vs. Kameralistik) das Portfolio der staatlichen Schulden. Bezüglich der Abbildung ist aus Vollständigkeitsgründen darauf hinzuweisen, dass die Kameralistik zwar den überwiegenden Teil (Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten erfasst - gleichwohl werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik abgebildet. So lässt der kamerale Rechnungsstil z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.

Portfolio der staatlichen Schulden

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger