Als staatliche Schulden im weiteren Sinne bezeichnet man die Summe der
Schulden, die sämtliche
Gebietskörperschaften
eines Staates (d.h. Bund, Länder und Kommunen) aufgenommen haben.
Staatliche Schulden im engeren Sinne sind - in Abgrenzung zu den
kommunalen Schulden -
definiert als der Gesamtbetrag der Schulden, die von den staatlichen Gebietskörperschaften (d.h. Bund und Länder, ohne Kommune)
aufgenommen worden sind.
Zusätzlich zu den Schulden der Gebietskörperschaften werden häufig auch die Schulden der
ausgegliederten Einheiten
sowie die Schulden von
Parafisken, wie z.B. der Sozialversicherung,
zu den staatlichen Schulden gezählt.
Der ausgewiesene Stand der staatlichen Schulden hängt insbesondere von zwei Determinanten ab:
- Umfang der betrachteten
Schuldenarten
- Umfang der einbezogenen
Auslagerungen
In der Doppik wird ein konsolidiertes Gesamtschuldenbild des "Konzerns Gebietskörperschaft" (d.h. Kernverwaltung + Auslagerungen) im Rahmen des
Gesamt-/Konzernabschlusses ausgewiesen. Bedingt durch relativ lange Übergangsfristen für die Aufstellung des ersten Gesamt-/Konzernabschlusses, sind bislang jedoch erst von vergleichsweise wenigen Gebietskörperschaften entsprechende Gesamt-/Konzernabschlüsse verfügbar.
Die nachfolgend gezeigte Abbildung systematisiert anhand der Rechnungsstile (Doppik vs. Kameralistik) das Portfolio der staatlichen Schulden.
Bezüglich der Abbildung ist aus Vollständigkeitsgründen darauf hinzuweisen, dass die
Kameralistik zwar den überwiegenden Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten erfasst - gleichwohl
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik abgebildet. So lässt
der kamerale Rechnungsstil z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.