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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungsmanagement

Der Begriff Beteiligungsmanagement (auch: Beteiligungssteuerung) bezeichnet die Steuerung der Beteiligungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen) durch die Verwaltung bzw. die politischen Mandatsträger. Es ist anzustreben, die Beteiligungen in die politische Zielerreichung einzubinden.

Unter dem Begriff der Beteiligung werden alle Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften zusammengefasst, die die jeweilige Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauerhaften Verbindung unterhält. Beteiligungen sind meist von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gebietskörperschaft.

In der Doppik werden die Beteiligungen im Zuge des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was zu einer Verbesserung des Beteiligungsmanagements beiträgt. Neben dem Konzern-/Gesamtabschluss fungiert unabhängig vom Rechnungsstil aufzustellende Beteiligungsbericht dem Zweck des Beteiligungsmanagements.

Steuernden Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger und leitende Verwaltungsmitarbeiter in die Aufsichtsräte der Beteiligungen entsandt werden.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linkliste zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum