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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beteiligungsmanagement
Der Begriff Beteiligungsmanagement (auch: Beteiligungssteuerung) bezeichnet die
Steuerung der
Beteiligungen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
(Bund, Länder, Kommunen) durch die Verwaltung bzw. die politischen Mandatsträger. Es ist anzustreben, die Beteiligungen in die politische
Zielerreichung einzubinden.
Unter dem Begriff der Beteiligung werden alle Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften zusammengefasst,
die die jeweilige Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauerhaften Verbindung unterhält. Beteiligungen sind
meist von wesentlicher Bedeutung für die
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage einer Gebietskörperschaft.
In der
Doppik werden die Beteiligungen im Zuge des
Konzern- bzw.
Gesamtabschlusses
mit der Kernverwaltung
konsolidiert,
was zu einer Verbesserung des Beteiligungsmanagements beiträgt. Neben dem Konzern-/Gesamtabschluss fungiert
unabhängig vom Rechnungsstil aufzustellende
Beteiligungsbericht dem Zweck des Beteiligungsmanagements.
Steuernden Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber
ausgeübt, dass politische Mandatsträger und leitende Verwaltungsmitarbeiter in die Aufsichtsräte
der Beteiligungen entsandt werden.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linkliste zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
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