Der positive Haushaltssaldo bezeichnet hierbei die positive Differenz zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträgen und Aufwendungen (Doppik), während man unter dem negativen Haushaltssaldo entsprechend die negative Differenz versteht.
Der doppische Haushaltssaldo in Erträgen und Aufwendungen gilt hierbei als zentrale Maßgröße für die Beurteilung der
Generationengerechtigkeit der
Haushaltspolitik. So kann per Definition davon ausgegangen werden, dass dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit immer dann Rechnung getragen wird, wenn der doppische Haushaltssaldo
(Ergebnishaushalt) bei null oder im leicht positiven Bereich liegt. Ist der doppische Haushaltssaldo demgegenüber negativ, so wurde in Höhe des negativen Haushaltssaldos auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Umgekehrt kann bei einem (deutlich) positiven Haushaltssaldo geschlussfolgert werden, dass die heutige Generation mehr
Abgaben entrichtet hat als ihr im Gegenzug hierfür öffentliche
Leistungen bereitgestellt wurden. Im
Haushaltsrecht hat das
Ziel "Haushaltssaldo gleich null oder leicht positiv" seinen Niederschlag in Form der Vorschrift zum Erreichen des
Haushaltsausgleichs in
(ordentlichen) Erträgen und
(ordentlichen) Aufwendungen gefunden.
Die obige Richtgröße zum Ausgleich des Haushalts in Erträgen und Aufwendungen sollte insb. im Mehrjahresschnitt (z.B. fünf Jahre) erreicht werden. So können einzelnen Jahren durchaus negative Haushaltssalden erwirtschaftet werden (insb. aus
fiskalpolitischen Gründen zum Abfedern konjunktureller Schwächephasen), sofern in anderen Jahren positive Haushaltssalden ausgewiesen werden, die die negativen Haushaltssalden vollständig ausgleichen.