Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Neues Steuerungsmodell (NSM)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Neues Steuerungsmodell (NSM)

Das Neue Steuerungsmodell (NSM) ist ein von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickeltes Modell zur umfassenden Modernisierung der Kommunalverwaltungen. Das Modell wurde 1993 im Rahmen des KGSt-Berichts 5/1993 veröffentlicht.

Anlass für die Entwicklung des Neuen Steuerungsmodells war das Problem, dass einerseits seitens der Bürger zunehmende Anforderungen an das kommunale Leistungsportfolio gestellt werden und andererseits das Wachstum der verfügbaren finanziellen Ressourcen (z.B. aus Steuern etc.) bedingt durch das Ende der Wachstumsära nicht mehr mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten konnte. Es gilt folglich, mit den bestehenden Finanzmitteln effizienter und effektiver zu wirtschaften, um den Leistungsanforderungen der Bürger trotz knapper Ressourcen gerecht werden zu können. Aufbauend auf dieser Grundüberlegung wurde von der KGSt ein neues Leitbild für die Kommunalverwaltung formuliert: Das Leitbild des "Kommunalen Dienstleistungsunternehmens".

Kern des neuen Leitbilds des "Kommunalen Dienstleistungsunternehmens" sind insb. folgende Merkmale:
- Nachfrage- und Bürger-/Kundenorientierung
- Anpassung des Leistungsangebots an die tatsächliche Nachfrage und die verfügbaren Finanzmittel
- Mitarbeiterführung über Zielvereinbarungen
- Wettbewerbsorientierung (durch interkommunale und interne Leistungsvergleiche sowie
  Leistungsvergleiche mit Privaten)

Das Neue Steuerungsmodell zielt inhaltlich erstens auf den Aufbau einer unternehmensähnlichen, dezentralen Führungs- und Organisationsstruktur, zweitens die Implementierung einer Outputsteuerung und drittens der Aktivierung der neuen Struktur durch Wettbewerb ab.

Beim Aufbau einer unternehmensähnlichen, dezentralen Führungs- und Organisationsstruktur geht es zunächst um eine klare Verantwortungsabgrenzung zwischen Rat/Kreistag und Verwaltung. Unter den Verantwortungsbereich des Rats/Kreistags fallen hierbei:
- Festsetzung der Unternehmensphilosophie
- Erteilung von Leistungsaufträgen
- Übertragung von Produktbudgets an die Fachbereiche zur Erfüllung des Leistungsauftrags
- Kontrolle der Erfüllung des Leistungsauftrags (und ggf. Anpassung des Leistungsauftrags)

Die Kommunalverwaltung ist demgegenüber verantwortlich für:
- Erfüllung des Leistungsauftrags
- Regelmäßige Berichterstattung über Auftragsvollzug und Abweichungen an den Rat/Kreistag

Die Erteilung des Leistungsauftrags erfolgt hierbei im Rahmen eines durchgehenden Kontraktmanagements. Der Hauptkontrakt ist hierbei der Haushaltsplan. Dieser definiert die von den Fachbereichen zu erzeugenden Leistungen und Produkte (nach Menge, Preis, Kosten, Qualität und Zielgruppe) und teilt die für die Zielerreichung nötigen Budgetmittel zu. Der Hauptkontrakt Haushaltsplan wird darauf aufbauend innerhalb der Verwaltung in weiteren Kontrakten/Zielvereinbarungen bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters herunter gebrochen, indem der Fachbereichsleiter den ihm erteilten Leistungsauftrag auf die verantwortlichen Mitarbeiter, die innerhalb des Fachbereichs einzelne Einzel- oder Teilleistungen erstellen, weiterverteilt. Ziel des Kontraktmanagements ist es, das Hauptaugenmerk auf das Ergebnis der Leistungserstellung zu legen.

Das zugeteilte Budget dient zur Erfüllung des Leistungsauftrags. Hierbei sind aus den Budgetmitteln z.B. auch (Vor-)Leistungen anderer Fachbereiche derselben Verwaltung grundsätzlich entgeltlich zu beziehen. Wie die Budgetmittel konkret zur Erfüllung des Leistungsauftrags eingesetzt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis des jeweiligen Fachbereichs (sog. Ressourcenverantwortung). Dies bedeutet, dass die Verantwortung über die zweckentsprechende Verwendung der ihm Rahmen des Budgets zugeteilten Ressourcen (Personal, Geld, Sachmittel) in den Händen des Fachbereichs liegt. Zu beachten sind lediglich zentral für die Gesamtverwaltung erstellte einheitliche Rahmenvorgaben für die Mittelverwendung. Neben der angesprochenen Ressourcenverantwortung wird auch die Ergebnisverantwortung, d.h. die Verantwortung für das Leistungsergebnis, auf den Fachbereich (und von dort aus weiter an die einzelnen Mitarbeiter) übertragen. Durch diese persönliche Ergebnisverantwortung soll u.a. auch das Führungs- und Kreativpotenzial der Mitarbeiter genutzt werden.

Um sicherzustellen, dass die teilautonomen Fachbereiche weiterhin als eine einheitliche Kommunalverwaltung steuerbar bleiben, ist ein der Verwaltungsführung zugeordneter zentraler Steuerungsbereich einzurichten. Dieser zentrale Steuerungsbereich hat u.a. folgende Aufgaben:
- Steuerungsunterstützung für Rat/Kreistag und Verwaltungsführung
- Koordination der Fachplanungen der Fachbereiche aus Sicht der Gesamtpolitik
- Entwicklung und Vollzugskontrolle zentraler Leitlinien (u.a. zur Personal-, Organisations- und
  Finanzpolitik)
- Planung, Vollzugskontrolle und Sicherung des Ausgleichs des Gesamthaushalts
- Analyse und Überprüfung der Leistungen der Fachbereiche
- Steuerung und Kontrolle der zentralen Datenbanken (z.B Finanzinformationssystem)
- Zentrales Beteiligungscontrolling

Das Neue Steuerungsmodell zielt des Weiteren auf die Implementierung einer Outputsteuerung ab. Die herkömmliche Inputsteuerung über die (zentrale) Zuteilung von Ressourcen (z.B. Personal, Geld, Sachmittel) soll abgelöst werden, indem die Zuweisung von Inputs an die Erstellung von Outputs (Leistungen/Produkte) geknüpft wird. So ist für die einzelnen Leistungen/Produkte festzulegen, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Aus dieser Zielvorgabe leiten sich wiederum Mengen-, Qualitäts-, Zielgruppen- und Kostenvorgaben für die einzelne Leistung bzw. das einzelne Produkt ab.

Das Produktkonzept soll hierbei auch Eingang in Haushaltsplanung, Haushaltsvollzug, Berichtswesen und Kostenrechnung finden. So ist der Haushaltsplan nach Produkten zu gliedern (Produkthaushalt). Für jedes einzelne Produktbudget werden hierin die zur Leistungserstellung nötigen Ressourcen budgetiert und an konkrete Leistungsziele geknüpft.

Nicht zuletzt fordert das Neue Steuerungsmodell die Aktivierung der zuvor beschriebenen Struktur durch Wettbewerb. Da aufgrund des monopolartigen Charakters vieler kommunaler Leistungen vom Markt kein Wettbewerb ausgeht, ist dieser Wettbewerb über Leistungsvergleiche zu erzeugen (Benchmarking). Grundsätzlich denkbar sind verwaltungsinterne Leistungsvergleiche, interkommunale Leistungsvergleiche und zum Teil auch Leistungsvergleiche mit Privaten.

Siehe hierzu auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Neues Steuerungsmodell"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger