Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen

Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen
20. September 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen viele Daten zu den Steuereinnahmen des deutschen Staates. Wichtige Steuerstatistiken des Statistischen Bundesamtes sind der Steuerhaushalt und der Realsteuervergleich. In den Statistiken über den Realsteuervergleich findet sich seit wenigen Jahren eine neue Information: die Höhe der Gewerbesteuer-Einnahmen aus Offshore-Windkraftanlagen. Diese Daten werden im vorliegenden Beitrag kurz dargestellt.

Offshore-Windkraftanlagen (auch: Offshore-Windparks) sind Ansammlungen von Windenergieanlagen, die im Küstenvorfeld der Meere errichtet werden. Die Windenergie zählt zu den erneuerbaren Energiequellen.

Die Realsteuervergleich-Statistik enthält bezüglich solcher Offshore-Windkraftanlagen Daten zum Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer, zum gewogenen Durchschnittshebesatz der Gewerbesteuer und zur Gewerbesteuerumlage. Die Gewerbesteuerumlage ist derjenige Teil des Bruttoaufkommens der Gewerbesteuer, der an Bund und Land abzuführen ist.

Die einzigen drei Flächenländer, die an ein Meer grenzen, sind Niedersachsen (Nordsee), Schleswig-Holstein (Nord- und Ostsee) und Mecklenburg-Vorpommern (Ostsee). Der Statistik über den Realsteuervergleich können jedoch nur Daten für Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Zu Schleswig-Holstein sind in der Bundesstatistik keine entsprechenden Daten abrufbar.

Separat veröffentlicht werden die Informationen über die Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen erst seit der Realsteuervergleich-Statistik für das Jahr 2014. Daher können im Folgenden nur die Jahre 2014 bis 2016 betrachtet werden.

Die Netto-Einnahmen der Gewerbesteuer aus Offshore-Windparks lagen in der Summe der Jahre 2014 bis 2016 bei 23,74 Mio. Euro. Die höchsten Einnahmen sind dem Jahr 2015 zuzurechnen. Im Jahr 2016 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu Gewerbesteuer-Rückzahlungen.

Windpark: Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2014 bis 2016

Eine interessante Ausarbeitung zur Gewerbesteuer bei Offshore-Windkraftanlagen haben im Jahr 2012 die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erstellt.

» Offshore-Windkraftanlagen und Gewerbesteuer - Gewerbesteuerliche Behandlung und
    Kritik

    Hrsg.: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

In der Ausarbeitung wird u.a. beschrieben, wem die Gewerbesteuer-Einnahmen aus Offshore-Windkraftanlagen zustehen (Stand: 2012). In Schleswig-Holstein hat demnach die Gemeinde Helgoland die Hebeberechtigung. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist es jeweils das Land selbst (siehe Seite 6).





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger