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Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen
Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen
20. September 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen viele Daten zu den Steuereinnahmen des deutschen Staates.
Wichtige Steuerstatistiken des Statistischen Bundesamtes sind der Steuerhaushalt und der Realsteuervergleich. In den
Statistiken über den Realsteuervergleich findet sich seit wenigen Jahren eine neue Information: die Höhe der
Gewerbesteuer-Einnahmen
aus Offshore-Windkraftanlagen. Diese Daten werden im vorliegenden Beitrag kurz dargestellt.
Offshore-Windkraftanlagen (auch: Offshore-Windparks) sind Ansammlungen von Windenergieanlagen, die im Küstenvorfeld der
Meere errichtet werden. Die Windenergie zählt zu den erneuerbaren Energiequellen.
Die Realsteuervergleich-Statistik enthält bezüglich solcher Offshore-Windkraftanlagen Daten zum Bruttoaufkommen der
Gewerbesteuer, zum
gewogenen Durchschnittshebesatz der Gewerbesteuer und zur
Gewerbesteuerumlage. Die Gewerbesteuerumlage
ist derjenige Teil des Bruttoaufkommens der Gewerbesteuer, der an Bund und Land abzuführen ist.
Die einzigen drei Flächenländer, die an ein Meer grenzen, sind Niedersachsen (Nordsee), Schleswig-Holstein (Nord- und
Ostsee) und Mecklenburg-Vorpommern (Ostsee). Der Statistik über den Realsteuervergleich können jedoch nur Daten für
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Zu Schleswig-Holstein sind in der Bundesstatistik keine
entsprechenden Daten abrufbar.
Separat veröffentlicht werden die Informationen über die Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen erst seit der
Realsteuervergleich-Statistik für das Jahr 2014. Daher können im Folgenden nur die Jahre 2014 bis 2016 betrachtet werden.
Die Netto-Einnahmen der Gewerbesteuer aus Offshore-Windparks lagen in der Summe der Jahre 2014 bis 2016 bei 23,74 Mio. Euro. Die höchsten
Einnahmen sind dem Jahr 2015 zuzurechnen. Im Jahr 2016 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu Gewerbesteuer-Rückzahlungen.
Eine interessante Ausarbeitung zur Gewerbesteuer bei Offshore-Windkraftanlagen haben im Jahr 2012 die Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages erstellt.
» Offshore-Windkraftanlagen und Gewerbesteuer - Gewerbesteuerliche Behandlung und Kritik
Hrsg.: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
In der Ausarbeitung wird u.a. beschrieben, wem die Gewerbesteuer-Einnahmen aus Offshore-Windkraftanlagen zustehen (Stand:
2012). In Schleswig-Holstein hat demnach die Gemeinde Helgoland die Hebeberechtigung. In Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen ist es jeweils das Land selbst (siehe Seite 6).
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