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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens im Ländervergleich

Kommunale Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens im Ländervergleich
26. Juli 2017  |  Autor: Andreas Burth



Aus der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes gehen eine Vielzahl von Ausgabepositionen von Bund, Ländern und Kommunen hervor. Ein Beispiel sind die Investitionsausgaben. Sie waren bereits häufig Gegenstand von Beiträgen im Weblog von HaushaltsSteuerung.de. Ebenfalls in der Kassenstatistik berichtet werden Daten zu den Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens. Dieses Datenmaterial wird im vorliegenden Beitrag in Form eines Pro-Kopf-Ländervergleichs für die kommunale Ebene untersucht.

» Blog-Einträge zum Thema "Investitionen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Abgedeckt werden hier die Kern- und Extrahaushalte der Kommunen der Flächenländer (d.h. ohne sonstige FEUs). Um etwaige Sondereffekte einzelner Jahre abzuschwächen, werden drei Jahre (2014 bis 2016) betrachtet. Die Pro-Kopf-Berechnungen werden für alle Jahre mittels der Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 durchgeführt.

Analysiert werden die Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (d.h. ohne das bewegliche Vermögen, wie z.B. Kraftfahrzeuge). Unter das unbewegliche Vermögen fallen z.B. verwaltungseigene sowie gemietete und gepachtete Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen, Brücken, Wasserstraßen, Dämme und Deichbauten. Erfasst ist insbesondere die laufende Unterhaltung solcher Vermögensgegenstände. Die laufende Unterhaltung bezeichnet alle Maßnahmen, die der Erhaltung dienen und keine erhebliche Veränderung der Vermögensgegenstände zur Folge haben.

Im Ländervergleich über die Jahre 2014 bis 2016 haben die Kommunen in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens. Die geringsten Pro-Kopf-Ausgaben verzeichnen demgegenüber Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Thüringen.

Ländervergleich über die Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens in den Kern- und Extrahaushalten der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (in Euro je Einwohner)

Insbesondere die Pro-Kopf-Werte für Nordrhein-Westfalen sind ausgesprochen niedrig. Dies wirft die Frage auf, ob diese sehr geringen Ausgaben die tatsächlichen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln oder ob sie z.B. aus Unterschieden in der Datenerfassung herrühren. Nach telefonischer Auskunft von IT.NRW könnte ein wesentlicher Grund für die niedrigen Werte darin liegen, dass es in Nordrhein-Westfalen vor einigen Jahren eine Änderung in der Zuordnungssystematik gab. Seitdem ist es offenbar für die Kommunen schwieriger, die Unterhaltungsausgaben statistisch exakt zuzuordnen.

Die Systematikänderung zeigt sich auch in der Kassenstatistik der Vorjahre. So lagen die kommunalen Ausgaben zur Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 noch bei 1.676 Mio. Euro. In den Folgejahren fiel der Wert erheblich niedriger aus: 335 Mio. Euro (2012), 372 Mio. Euro (2013), 516 Mio. Euro (2014), 564 Mio. Euro (2015) und 612 Mio. Euro (2016). Die im Ländervergleich sehr niedrigen Werte von Nordrhein-Westfalen dürften folglich v.a. von dieser Systematikänderung herrühren.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger