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Sonderbericht: Bundesrechnungshof lehnt EPSAS ab
Sonderbericht: Bundesrechnungshof lehnt EPSAS ab
9. Dezember 2017 |
Autor: Andreas Burth
Der Bundesrechnungshof hat im November einen 32-seitigen Sonderbericht zu den
EPSAS
veröffentlicht. Mit den EPSAS strebt die
Europäische Kommission eine EU-weite Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung auf Basis der
Doppik an. Diesem Projekt
steht der Bundesrechnungshof ablehnend gegenüber. Er fordert die Bundesregierung auf, eine verbindliche Einführung der EPSAS
in Deutschland zu verhindern.
Insbesondere führt der Bundesrechnungshof die folgenden Kritikpunkte an:
- Die Kostenschätzungen der Europäischen Kommissionen seien nicht belastbar. Sie tatsächlichen Kosten der EPSAS-Einführung würden deutlich höher
ausfallen als die geschätzten 3,1 Mrd. Euro.
- Der Kommission fehle ein Gesamtkonzept, um die Ziele der EPSAS zu erreichen.
- Die Kommission habe keine Handlungsalternativen zu den EPSAS untersucht.
- Es sei bedenklich, dass die Kommission den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sehr großen Einfluss
auf die Entwicklung der EPSAS einräume.
- Um stabile öffentliche Haushalte zu gewährleisten, brauche es keine neuen Rechnungslegungsregeln.
Vielmehr müssten die bestehenden Fiskalregeln konsequenter durchgesetzt werden.
- Die EPSAS seien in ihrer heutigen Form nicht geeignet, zuverlässigere und vergleichbarere Daten zu
den öffentlichen Finanzen zu liefern. Stattdessen würden die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten der Staaten weiter zunehmen.
- Die EPSAS würden nicht zu einer besseren parlamentarischen Haushaltssteuerung führen.
- Die EPSAS könnten zu kostspieligen Parallelsystemen aus Kameralistik und Doppik führen.
Weitere Informationen können Sie folgenden Links entnehmen.
» EPSAS-Sonderbericht 2017 - Zusammenfassung
Hrsg.: Bundesrechnungshof
» EPSAS-Sonderbericht 2017 - Pressemitteilung
Hrsg.: Bundesrechnungshof
» EPSAS-Sonderbericht 2017 - Langfassung
Hrsg.: Bundesrechnungshof
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