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Steueraufkommen Deutschlands 2013 nach Steuerarten
Steueraufkommen Deutschlands 2013 nach Steuerarten
18. April 2014 |
Autor: Andreas Burth
Die Steuereinnahmen
sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates (Bund, Länder, Kommunen) zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Vor diesem Hintergrund erscheint es relevant, die Struktur und Zusammensetzung des
Steueraufkommens genauer zu betrachten. Als
statistische Grundlage hierfür dient die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Statistik über den Steuerhaushalt.
Die aktuellste vorliegende Statistik ist hierbei der Steuerhaushalt 2012 vom 24. April 2013. Gleichwohl hat
das Statistische Bundesamt den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de dankenswerterweise bereits vorläufige Daten
aus dem Steuerhaushalt 2013 bereitgestellt, welche im Folgenden einer nach
Steuerarten untergliederten Analyse
unterzogen werden.
Entwicklung des gesamten Steueraufkommens 1992 bis 2013
Abbildung 1 zeigt das gesamte kassenmäßige Steueraufkommen von Bund, Ländern und Kommunen im Zeitraum 1992 bis 2013. Hierbei wird deutlich,
dass die Steuereinnahmen des Staates im Zeitablauf tendenziell zugenommen haben. Sie stiegen hierbei von 374.127.710.000 Euro
im Jahr 1992 auf 619.708.304.000 Euro im Jahr 2013 an.
Der größte Anstieg im Jahresvergleich zeigt sich im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 (50 Mrd. Euro bzw.
10,2 Prozent). Der größte Rückgang ist im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 zu beobachten (37 Mrd. Euro bzw. 6,6 Prozent).
Ein wesentlicher Grund für besagten Rückgang ist die Finanz- und Wirtschaftskrise dieser Zeit. Im Jahr 2011 haben die
gesamten Steuereinnahmen erstmals wieder das Vorkrisenniveau überschritten.
Steuereinnahmen 2013 gegliedert nach Steuerarten (vor Steuerverteilung)
Die kassenmäßigen Gesamtsteuereinnahmen von rund 619,7 Mrd. Euro und die ihnen zugrunde liegenden, diversen Steuerarten lassen sich grob in folgenden
fünf Gruppen zusammenfassen:
Gemeinschaftsteuern,
Zölle (inkl. Zuckerabgaben),
Bundessteuern,
Landessteuern und
Gemeindesteuern. Abbildung 2 zeigt die fünf Gruppen im direkten Vergleich. Hierbei wird deutlich, dass der mit großem Abstand
größte Teil der gesamten Steuereinnahmen auf die Gemeinschaftsteuern entfällt (442,8 Mrd. Euro bzw. 71,4 Prozent).
Die Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz lassen sich tiefer untergliedern in die
Lohnsteuer, die veranlagte
Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, die
Abgeltungsteuer, die
Körperschaftsteuer, die
Umsatzsteuer und die
Einfuhrumsatzsteuer (siehe Abbildung 3). Hierbei zeigt sich, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern
aus der Einkommensteuer (und hier insb. der Lohnsteuer, welche eine Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt) herrührt. Ein
ebenfalls sehr hohes Volumen erreicht die Umsatzsteuer (zzgl. der Einfuhrumsatzsteuer).
Mit insgesamt 100,5 Mrd. Euro stellen die Bundessteuereinnahmen die zweitwichtigste Gruppe nach den Gemeinschaftsteuern. Das mit
Abstand größte Aufkommen wird hierbei - wie aus Abbildung 4 ersichtlich ist - aus der
Energiesteuer generiert (39,4 Mrd. Euro bzw. 39,2 Prozent). Auf Rang 2 folgt der
Solidaritätszuschlag (14,4 Mrd. Euro bzw. 14,3 Prozent). Die nach ihrem Aufkommen drittwichtigste Steuer ist die
Tabaksteuer (13,8 Mrd. Euro bzw. 13,8 Prozent). Unter die in der Abbildung ausgewiesenen sonstigen Bundessteuern
(Gesamtvolumen rund 5,8 Mrd. Euro) fallen u.a. die
Kaffeesteuer (1,02 Mrd. Euro), die
Branntweinsteuer (2,10 Mrd. Euro), die
Alkopopsteuer (2,0 Mio. Euro), die
Schaumweinsteuer (434,3 Mio. Euro), die
Zwischenerzeugnissteuer (14,4 Mio. Euro), die
Luftverkehrsteuer (978,4 Mio. Euro) und die
Kernbrennstoffsteuer (1,29 Mrd. Euro).
Die Landessteuern machen im Vergleich zu den Gemeinschaftsteuern oder den Bundessteuern nur einen verhältnismäßig kleinen Teil
des gesamten Steueraufkommens aus (15,7 Mrd. Euro bzw. 2,5 Prozent). Der bei weitem größte Teil entfällt dabei auf die
Grunderwerbsteuer mit 8,4 Mrd. Euro bzw. 53,4 Prozent des Landessteueraufkommens (siehe Abbildung 5). Auf Rang 2 folgt die
Erbschaftsteuer mit 4,6 Mrd. Euro bzw. 29,5 Prozent des Landessteueraufkommens.
Eine weitere wichtige Gruppe sind die Gemeindesteuern. Das Gemeindesteueraufkommen der Gemeinden der Flächenländer
sowie der Stadtstaaten wird in Abbildung 6 ausgewiesen. Das meiste Aufkommen generiert hierbei die
Gewerbesteuer mit 43,0 Mrd. Euro bzw. 76,1 Prozent. Die zweitwichtigste Gemeindesteuer ist die
Grundsteuer B, welche ein Volumen von 12,0 Mrd. Euro bzw. 21,2 Prozent des gesamten Gemeindesteuervolumens erreicht.
Die Grundsteuer A und die sonstigen Steuern (z.B.
Hundesteuer,
Zweitwohnungsteuer,
Vergnügungsteuer) sind hinsichtlich ihres Gesamtvolumens demgegenüber vernachlässigbar.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema "Steuern" finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de unter folgenden Links:
» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Aufsätze zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu den Steuerschätzungen des Bundesfinanzministeriums
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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