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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Steueraufkommen Deutschlands 2013 nach Steuerarten

Steueraufkommen Deutschlands 2013 nach Steuerarten
18. April 2014  |  Autor: Andreas Burth



Die Steuereinnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates (Bund, Länder, Kommunen) zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Vor diesem Hintergrund erscheint es relevant, die Struktur und Zusammensetzung des Steueraufkommens genauer zu betrachten. Als statistische Grundlage hierfür dient die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistik über den Steuerhaushalt. Die aktuellste vorliegende Statistik ist hierbei der Steuerhaushalt 2012 vom 24. April 2013. Gleichwohl hat das Statistische Bundesamt den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de dankenswerterweise bereits vorläufige Daten aus dem Steuerhaushalt 2013 bereitgestellt, welche im Folgenden einer nach Steuerarten untergliederten Analyse unterzogen werden.


Entwicklung des gesamten Steueraufkommens 1992 bis 2013

Abbildung 1 zeigt das gesamte kassenmäßige Steueraufkommen von Bund, Ländern und Kommunen im Zeitraum 1992 bis 2013. Hierbei wird deutlich, dass die Steuereinnahmen des Staates im Zeitablauf tendenziell zugenommen haben. Sie stiegen hierbei von 374.127.710.000 Euro im Jahr 1992 auf 619.708.304.000 Euro im Jahr 2013 an.

Entwicklung der gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen von 1992 bis 2013 (in Mrd. Euro und in Prozent)

Der größte Anstieg im Jahresvergleich zeigt sich im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 (50 Mrd. Euro bzw. 10,2 Prozent). Der größte Rückgang ist im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 zu beobachten (37 Mrd. Euro bzw. 6,6 Prozent). Ein wesentlicher Grund für besagten Rückgang ist die Finanz- und Wirtschaftskrise dieser Zeit. Im Jahr 2011 haben die gesamten Steuereinnahmen erstmals wieder das Vorkrisenniveau überschritten.


Steuereinnahmen 2013 gegliedert nach Steuerarten (vor Steuerverteilung)

Die kassenmäßigen Gesamtsteuereinnahmen von rund 619,7 Mrd. Euro und die ihnen zugrunde liegenden, diversen Steuerarten lassen sich grob in folgenden fünf Gruppen zusammenfassen: Gemeinschaftsteuern, Zölle (inkl. Zuckerabgaben), Bundessteuern, Landessteuern und Gemeindesteuern. Abbildung 2 zeigt die fünf Gruppen im direkten Vergleich. Hierbei wird deutlich, dass der mit großem Abstand größte Teil der gesamten Steuereinnahmen auf die Gemeinschaftsteuern entfällt (442,8 Mrd. Euro bzw. 71,4 Prozent).

Gesamte Steuereinnahmen 2013 vor Steuerverteilung (in Mrd. Euro und in Prozent)

Die Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz lassen sich tiefer untergliedern in die Lohnsteuer, die veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, die Abgeltungsteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer (siehe Abbildung 3). Hierbei zeigt sich, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern aus der Einkommensteuer (und hier insb. der Lohnsteuer, welche eine Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt) herrührt. Ein ebenfalls sehr hohes Volumen erreicht die Umsatzsteuer (zzgl. der Einfuhrumsatzsteuer).

Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern gemäß Art. 106 Abs. 3 GG 2013 nach Steuerarten vor Steuerverteilung (in Mrd. Euro und in Prozent)

Mit insgesamt 100,5 Mrd. Euro stellen die Bundessteuereinnahmen die zweitwichtigste Gruppe nach den Gemeinschaftsteuern. Das mit Abstand größte Aufkommen wird hierbei - wie aus Abbildung 4 ersichtlich ist - aus der Energiesteuer generiert (39,4 Mrd. Euro bzw. 39,2 Prozent). Auf Rang 2 folgt der Solidaritätszuschlag (14,4 Mrd. Euro bzw. 14,3 Prozent). Die nach ihrem Aufkommen drittwichtigste Steuer ist die Tabaksteuer (13,8 Mrd. Euro bzw. 13,8 Prozent). Unter die in der Abbildung ausgewiesenen sonstigen Bundessteuern (Gesamtvolumen rund 5,8 Mrd. Euro) fallen u.a. die Kaffeesteuer (1,02 Mrd. Euro), die Branntweinsteuer (2,10 Mrd. Euro), die Alkopopsteuer (2,0 Mio. Euro), die Schaumweinsteuer (434,3 Mio. Euro), die Zwischenerzeugnissteuer (14,4 Mio. Euro), die Luftverkehrsteuer (978,4 Mio. Euro) und die Kernbrennstoffsteuer (1,29 Mrd. Euro).

Einnahmen aus Bundessteuern 2013 nach Steuerarten vor Steuerverteilung (in Mrd. Euro und in Prozent)

Die Landessteuern machen im Vergleich zu den Gemeinschaftsteuern oder den Bundessteuern nur einen verhältnismäßig kleinen Teil des gesamten Steueraufkommens aus (15,7 Mrd. Euro bzw. 2,5 Prozent). Der bei weitem größte Teil entfällt dabei auf die Grunderwerbsteuer mit 8,4 Mrd. Euro bzw. 53,4 Prozent des Landessteueraufkommens (siehe Abbildung 5). Auf Rang 2 folgt die Erbschaftsteuer mit 4,6 Mrd. Euro bzw. 29,5 Prozent des Landessteueraufkommens.

Einnahmen aus Landessteuern 2013 nach Steuerarten vor Steuerverteilung (in Mrd. Euro und in Prozent)

Eine weitere wichtige Gruppe sind die Gemeindesteuern. Das Gemeindesteueraufkommen der Gemeinden der Flächenländer sowie der Stadtstaaten wird in Abbildung 6 ausgewiesen. Das meiste Aufkommen generiert hierbei die Gewerbesteuer mit 43,0 Mrd. Euro bzw. 76,1 Prozent. Die zweitwichtigste Gemeindesteuer ist die Grundsteuer B, welche ein Volumen von 12,0 Mrd. Euro bzw. 21,2 Prozent des gesamten Gemeindesteuervolumens erreicht. Die Grundsteuer A und die sonstigen Steuern (z.B. Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer) sind hinsichtlich ihres Gesamtvolumens demgegenüber vernachlässigbar.

Einnahmen aus Gemeindesteuern 2013 nach Steuerarten vor Steuerverteilung (in Mrd. Euro und in Prozent)


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Steuern" finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de unter folgenden Links:

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Aufsätze zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu den Steuerschätzungen des Bundesfinanzministeriums
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger