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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgeglichenheit des Haushaltes

Die Ausgeglichenheit des Haushaltes (auch: Haushaltsausgleich) ist ein Haushaltsgrundsatz, der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft grundsätzlich ausgeglichen sein muss.

In der Kameralistik gilt ein kommunaler Haushalt als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen ausreichen, um die laufenden Ausgaben, sowie die an den Vermögenshaushalt zu leistenden Pflichtzuführungen zu decken. Bei Staatshaushalten (Bund und Bundesländer) gilt künftighin die neue Staatsschuldenbremse. Grundsätzlich ist auf Staatsebene der Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe auszugleichen. In der Konsequenz muss der Gesamtbetrag der eingestellten Ausgaben die erforderliche Deckung ausweisen (formaler Haushaltsausgleich). Das gewährleistet die Vollzugsfähigkeit. Ein materieller Haushaltsausgleich wird demgegenüber nicht zwingend gefordert. Zur Deckung sind Einnahmen aus Krediten unter Beachtung enger Restriktionen zulässig.

materielle vs. formale Ausgeglichenheit des Haushalts

In der kommunalen Doppik gibt es im Hinblick auf die Kriterien, die für die Ausgeglichenheit des Haushalts erfüllt werden müssen, zum Teil heterogene gesetzliche Regeln.

Die dominierende Sichtweise hinsichtlich der Ausgeglichenheit doppischer Haushalte fordert, dass im Ergebnishaushalt die Summe der veranschlagten Erträge mindestens so hoch wie die Summe der veranschlagten Aufwendungen sein muss. Auszugleichende Fehlbeträge aus den Vorjahren sind ebenfalls zu berücksichtigen. Kann ein ausgeglichener Haushalt nach diesen Kriterien nicht herbeigeführt werden, so ist es z.T. noch möglich durch die Auflösung bestimmter Rücklagen den Haushalt auszugleichen.

Der Ergebnishaushalt als primäres Kriterium für die Ausgeglichenheit des Haushalts in der Doppik wird von allen Flächenländern herangezogen, die bisher die kommunale Doppik eingeführt haben. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen jedoch von Flächenland zu Flächenland an vielen Stellen. So ziehen einige Länder die gesamten Erträge und Aufwendungen (Ergebnis) als zentrales Kriterium für den Haushaltsausgleich heran, während der Fokus in anderen Ländern primär auf dem Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses liegt. Einige Länder berücksichtigen neben dem Ergebnishaushalt zusätzlich auch noch den Finanzhaushalt. Nachfolgende Abbildung zeigt die Haushaltsausgleichsregelungen der einzelnen Flächenländer für die kommunale Doppik im Überblick.

Ausgeglichenheit des Haushaltes in der kommunalen Doppik - Ländervergleich der Rechtsregelungen - Rechtsvergleich

Ist ein Haushalt nicht ausgeglichen, so ist auf kommunaler Ebene in der Regel ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Die Gesamtheit all derjenigen Maßnahmen (Aufwendungen/Ausgaben senken bzw. Erträge/Einnahmen steigern), welche ergriffen werden, um die Ausgeglichenheit des Haushalts wiederherzustellen, bezeichnet man als Haushaltskonsolidierung.

Wiedererlangung der Ausgeglichenheit des Haushalts durch Haushaltskonsolidierung

Die beschriebene Vorschrift zur Verpflichtung des steten Erreichens eines ausgeglichenen (Ergebnis-)Haushalts hat ihren Ursprung im ethischen Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Demzufolge soll jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen (= Aufwendungen) wie sie sie auch selbst erwirtschaftet (= Erträge). Wird diesem Grundsatz entsprochen (= ausgeglichener Ergebnishaushalt), so ist gewährleistet, dass kein Leben auf Kosten künftiger Generationen praktiziert wird. Im Gegensatz zur Doppik ist die Kameralistik indes nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es in der Kameralistik aufgrund fehlender Daten faktisch nicht möglich, Aussagen im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu treffen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen

Blog-Einträge zum Thema:
- Neue freiwillige Leistungen nur bei Erreichen des Haushaltsausgleichs (Blog-Eintrag vom 17.12.2013)
- Hebesatzrecht findet Grenze im Haushaltsausgleich (Blog-Eintrag vom 25.11.2013)


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