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Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Niedersachsen
Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Niedersachsen
7. Juli 2017 |
Autor: Andreas Burth
Für die Kommunen sind die
Personalauszahlungen
eine der wichtigsten Auszahlungsarten. Unter die Personalauszahlungen fallen
z.B. die Beamtenbezüge und die Arbeitnehmervergütungen. Einen kleineren Teil der Personalauszahlungen machen die Auszahlungen
für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten aus. Unter diese Auszahlungen fallen z.B. die Aufwandsentschädigungen für die
kommunalen Volksvertreter (z.B. Mitglieder des Kreistags).
Der vorliegende Beitrag vergleicht für die neun kreisfreien Städte und 38 Landkreise in Niedersachsen, wie hoch die
Pro-Kopf-Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten ausfallen. Analysiert werden Daten für das Jahr 2015. Aktuellere
Daten waren zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags noch nicht verfügbar. Datenquelle ist die LSN-Online Regionaldatenbank
des Landesamtes für Statistik Niedersachsen.
Zu den kreisfreien Städten wird hier auch die Landeshauptstadt Hannover gezählt. Die Stadt Hannover gilt in der Finanzstatistik
als kreisangehörige Stadt, da sie der Region Hannover angehört. Gleichwohl hat Hannover nach § 15 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz formell die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt.
Unter die 38 Landkreise in Niedersachsen fällt auch die Region Hannover. Seit dem 1.11.2016 gibt es in Niedersachsen nur noch
37 Landkreise. Grund ist die Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz. Da im Folgenden jedoch das Jahr 2015
analysiert wird, ist besagte Kreisfusion hier noch nicht von Belang.
Die verwendete Statistik differenziert bei den Personalauszahlungen zwischen folgenden sechs Auszahlungsarten:
- Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit
- Beamtenbezüge
- Arbeitnehmervergütungen
- Beschäftigungsentgelte und dergleichen, ABM-Kräfte
- Versorgungsbezüge, Beiträge zu Versorgungskassen
- Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen, Personal-Nebenauszahlungen
Hinter der Position "Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit" stehen Auszahlungsdaten
(Finanzhaushalt).
Um Verwechslungen mit den
ressourcenverbrauchsorientierten
Aufwendungen
(Ergebnishaushalt)
zu vermeiden, wird die Position hier als "Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit" bezeichnet.
Abbildung 1 zeigt die Personalauszahlungen der niedersächsischen Kommunen im Jahr 2015 nach Auszahlungsarten. Erfasst sind
die Personalauszahlungen der kreisfreien Städte, der Landkreise, der Samtgemeinden sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Wie aus Abbildung 1 hervorgeht, machen die Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (schwarz) mit 1,46 Prozent
nur einen sehr kleinen Teil der gesamten kommunalen Personalauszahlungen aus.
Im Jahr 2015 belaufen sich die kommunalen Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit auf 77,65 Mio. Euro. Hiervon
entfallen 6,65 Mio. Euro auf die kreisfreien Städte, 15,56 Mio. Euro auf die Landkreise, 9,17 Mio. Euro auf die Samtgemeinden
und 46,27 Mio. Euro auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 ist ein Anstieg um 5,42 Prozent festzustellen. In den Folgejahren sind die Auszahlungen
für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit wiederum leicht gesunken. Von 2012 auf 2015 beläuft sich der Auszahlungszuwachs
auf 3,57 Prozent.
In den folgenden Tabellen werden die kreisfreien Städte (inkl. Hannover) und die Landkreise (inkl. Region Hannover) hinsichtlich ihrer Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit in Form von Pro-Kopf-Vergleichen gegenübergestellt.
Die Pro-Kopf-Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit fallen in der Stadt Osnabrück mit 2,73 Euro je Einwohner
am niedrigsten aus (siehe Tabelle 1). Den Höchstwert verzeichnet Emden mit 8,19 Euro je Einwohner.
Eine Tendenz, dass größere Städte niedrigere Pro-Kopf-Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit ist für die
kreisfreien Städte nicht zu erkennen. Zwar hat Emden als die einwohnerschwächste kreisfreie Stadt in Niedersachsen die
höchsten Pro-Kopf-Auszahlungen, gleichwohl hat Wilhelmshaven als zweitkleinste kreisfreie Stadt die zweitniedrigsten
Pro-Kopf-Auszahlungen. Hannover als größte Stadt findet sich im Mittelfeld (die Stadt ist zugleich der Median).
Von den Landkreisen hat die Region Hannover mit 0,93 Euro je Einwohner die niedrigsten Pro-Kopf-Auszahlungen für ehrenamtliche
und sonstige Tätigkeit. Die Region Hannover ist zugleich der einwohnerstärkste Landkreis Niedersachsens. Der Landkreis
Holzminden hat mit 5,36 Euro je Einwohner die höchsten Pro-Kopf-Auszahlungen. Er ist nach der Einwohnerzahl der drittkleinste
Landkreis Niedersachsens. Im Gegensatz zu den kreisfreien Städten ist für die Landkreise in der Gesamtbetrachtung eine leichte
Tendenz zu erkennen, dass größere Landkreise geringere Pro-Kopf-Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit haben.
Eine wesentliche Determinante der Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit sind die Aufwandsentschädigungen,
deren Höhe die Kommune per (Entschädigungs-)Satzung festlegt. Nachfolgend finden Sie Links zu Beispielen solcher Satzungen.
Zu beachten ist dabei, dass die verlinkten Satzungen nicht mehr notwendigerweise derjenigen Fassung der Satzung entsprechen, die schon in
dem oben analysierten Jahr 2015 galt.
» Stadt Braunschweig
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