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Altersstruktur des Personals im öffentlichen Dienst
Altersstruktur des Personals im öffentlichen Dienst
25. Juni 2017 |
Autor: Andreas Burth
Das Statistische Bundesamt hat am 22.6.2017 die 2016er-Ausgabe der Statistik über das
Personal des öffentlichen Dienstes
(Fachserie 14 Reihe 6) veröffentlicht. Die Statistik gibt einen detaillierten Einblick in die Personalstrukturen von Bund,
Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in Deutschland. Der vorliegende Beitrag nutzt diese Statistik, um die
Altersstruktur des Bediensteten zu untersuchen.
Die verwendete Statistik enthält zum Stichtag 30.6.2016 die Fallzahlen der Beschäftigten (Beamte und Arbeitnehmer) in der
Abgrenzung des
öffentlichen Dienstes. Der öffentliche Dienst setzt sich zusammen aus den
Kernhaushalten, den
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (inkl.
Zweckverbände) und den
Sonderrechnungen. Nicht erfasst sind die
Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform (z.B. GmbH, AG).
Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene
Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und Ausgaben nicht im Kernhaushalt enthalten sind
(z.B.
Sondervermögen und kommunale
Eigenbetriebe). Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind im kommunalen
Bereich rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht
der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen (einschließlich Zweckverbänden).
Methodisch ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Zahlen nur in der 5er-Rundung
ausweist. Dies kann Rundungsdifferenzen bei den Summen zur Folge haben. Bei den Fallzahlen wird nicht zwischen
Voll- und Teilzeitstellen differenziert (d.h. keine
Vollzeitäquivalente (VZÄ)). Nicht einbezogen wird hier das Personal in Ausbildung.
Zum 30.6.2016 gibt es 210.440 Auszubildende im öffentlichen Dienst.
Insgesamt sind 4.689.020 Personen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie setzen sich zusammen aus 3.185.485
Vollzeitbeschäftigten und 1.503.530 Teilzeitbeschäftigten. Auf den Bund entfallen 489.460, auf die Länder 2.364.095, auf
die Kommunen 1.464.410 und auf die gesetzliche Sozialversicherung 371.055 Beschäftigte.
Wie nachstehende Abbildung verdeutlicht, sind in der Altersgruppe 44 bis 62 besonders viele Personen im öffentlichen Dienst
beschäftigt. Mit jeweils knapp unter 150.000 Personen sind die Lebensalter 52, 53 und 54 am häufigsten vertreten.
Insgesamt 43,25 Prozent des gesamten Personals im öffentlichen Dienst sind 50 Jahre oder älter. Bei den Kommunen sind es
sogar 47,11 Prozent. In den nächsten zehn bis 15 Jahren kommt auf den Staat damit eine größere Welle von Eintritten in den
Ruhestand zu.
Die Altersstruktur verdeutlicht, dass ein Großteil der Beschäftigten in den nächsten Jahren in den Ruhestand eintreten wird.
Hieraus ergeben sich für den Staat sowohl Chancen als auch Herausforderungen.
Eine Chance besteht für insbesondere für konsolidierungsbedürftige Gebietskörperschaften und Gebietskörperschaften mit einem
überproportionalen Personalbestand. Sie können die Ruhestandswelle für einen Personalabbau durch die Nichtbesetzung frei
werdender Stellen nutzen. Diese Potenziale der natürlichen Fluktuation sind allerdings nicht kurzfristig, sondern eher
mittel- bis langfristig realisierbar. Darüber hinaus erfordern sie aus Planungsgründen in der Gegenwart eine entsprechende
Entscheidung zur perspektivischen Hebung dieser Potenziale. Eine rechtzeitige Sensibilisierung der Entscheidungsträger in
Politik und Verwaltung ist daher wichtig.
Der hohe Anteil älterer Beschäftigter stellt den Staat auch vor Herausforderungen. So geht den Verwaltungen mit dem Eintritt
in den Ruhestand z.B. das Fach- und Prozesswissen der älteren Mitarbeiter verloren. Eine mögliche Gegenmaßnahme kann in der
Gesundheitsprävention liegen, um den alternden Personalbestand beschäftigungsfähig zu halten und um ein vorzeitiges
Ausscheiden aus dem Dienst zu vermeiden.
Ferner sollte der Personalgewinnung sowie der Fort- und Weiterbildung des Personalbestandes eine besondere Aufmerksamkeit
zuteilwerden. Der Staat steht allerdings gerade bei der Personalgewinnung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern (z.B. in
der Privatwirtschaft).
Bei rückläufigem Personalbestand werden die verbleibenden Mitarbeiter zunehmend weitere Aufgaben erbringen müssen
(Arbeitsverdichtung). Ferner bedarf es gut ausgebildeten Generalisten, was die Fort- und Weiterbildung in den Fokus rückt.
Weitere Chancen zur Arbeitsverdichtung ergeben sich in einzelnen Bereichen aus den stetigen Fortschritten in der
Informationstechnik.
Weitere Daten zum Personal im öffentlichen Dienst können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter nachfolgendem Link abrufen.
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Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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