Unter dem Begriff der Steuergruppen versteht man die Zusammenfassung von mehreren einzelnen
Steuern bzw.
Steuerarten zu
einer Gruppe. Die Zusammenfassung zu Steuergruppen wird hierbei auf der Grundlage gemeinsamer Eigenschaften dieser einzelnen Steuerarten vorgenommen.
Nachfolgend werden mehrere Systematiken der Steuergruppierung benannt.
Im Hinblick auf die (Nicht-)Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des
Steuerschuldners kann unterschieden werden zwischen:
- Personensteuern (z.B. Einkommensteuer)
- Realsteuern (z.B. Grundsteuer)
Die Gewerbesteuer wird aufgrund der an Bund und Länder abzuführenden
Gewerbesteuerumlage z.T. auch als
heimliche Gemeinschaftsteuer bezeichnet
und somit nicht zur Steuergruppe der Gemeindesteuern, sondern zur Steuergruppe der Gemeinschaftsteuern gezählt.