Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung setzt voraus, dass im Rahmen der
Haushaltssatzung bzw. des
Haushaltsgesetzes
eine entsprechende Ermächtigung seitens der jeweiligen Volksvertretung erteilt wird.
Insbesondere auf Ebene der Kommunen werden Kredite zur Liquiditätssicherung z.T. nicht mehr gemäß ihrem eigentlichen Zweck
(der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit) eingesetzt. Vielmehr sind sie in einigen Kommunen zu einer Dauereinrichtung auf
hohem Niveau geworden. Problematisch sind hohe
Schuldenstände
bei den Krediten zur Liquiditätssicherung v.a. deshalb, weil diese nicht durch materiell geschaffene
Vermögenswerte gedeckt sind, sondern für
laufende Ausgaben aufgenommen werden.
Kredite zur Liquiditätssicherung sind dadurch charakterisiert, dass sie eine sehr kurze Laufzeit haben, weshalb sie regelmäßig
umgeschuldet
werden müssen. Folge ist, dass die Bestände an Krediten zur Liquiditätssicherung einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Die zuvor genannten Probleme von Krediten zur Liquiditätssicherung (keine Vermögensdeckung, hohes Zinsänderungsrisiko) sind ein wesentlicher
Grund dafür, weshalb hohe bzw. steigende Bestände an Krediten zur Liquiditätssicherung als ein Indikator für eine kommunale
Finanzkrisensituation gelten. Dauerhafte Bestände an Krediten zur Liquiditätssicherung sind ein Zeichen dafür, dass die betreffende
Kommune über ihre eigenen Verhältnisse wirtschaftet.