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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresabschluss, konsolidierter

Der konsolidierte Jahresabschluss (auch: Gesamtabschluss, Konzernabschluss) fasst den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B. AöR, Eigenbetrieb, AG, GmbH) zusammen. Der konsolidierte Jahresabschluss bezieht sich stets auf ein Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr. Im Hinblick auf die in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen ist zu unterscheiden zwischen verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Das Verfahren der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet. Die Kernverwaltung und die verbundenen Unternehmen sind per Vollkonsolidierung, die assoziierten Unternehmen per Eigenkapitalmethode und die Gemeinschaftsunternehmen - je nach Bundesland - per Quotenkonsolidierung oder Eigenkapitalmethode in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen. Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Der konsolidierte Jahresabschluss ist eine zentrale Komponente des neuen doppischen Rechnungssystems. Ziel des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern (Konzern Gebietskörperschaft). Aufgabe des konsolidierten Jahresabschlusses ist es folglich, einen verbesserten Überblick über die Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft geben. Durch die verbesserte Informationslage sollen ferner die Möglichkeiten zur Beteiligungs-/Konzernsteuerung verbessert werden. Der konsolidierte Jahresabschluss ist ein wichtiges Instrument der Rechnungslegung in der Doppik.

Prozess der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses

Der konsolidierte Jahresabschluss hat zumeist drei Hauptbestandteile:
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Ergebnisrechnung
- Anhang

In einigen Bundesländern zählt ferner die konsolidierte Finanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des konsolidierten Jahresabschlusses. Falls keine konsolidierte Finanzrechnung in der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung zu erstellen ist, ist eine Kapitalflussrechnung aufzustellen.

Ergänzend zum konsolidierten Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu erstellen. Die im konsolidierten Jahresabschluss präsentierten Informationen werden des Weiteren ergänzt durch die im Beteiligungsbericht dargestellten Informationen. Der konsolidierte Jahresabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

Der konsolidierte Jahresabschluss in der Doppik

Die Notwendigkeit für die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses ergibt sich daraus, dass viele öffentliche Gebietskörperschaften in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wesentliche Teile ihrer Aufgabenerfüllung in Form öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aus dem Kernhaushalt ausgegliedert haben. Der Haushaltsplan und der Jahresabschluss für die Kernverwaltung zeigen demnach nur einen Ausschnitt der finanziellen Situation der Gebietskörperschaft - nämlich nur die finanzwirtschaftliche Lage der Kernverwaltung. Die der Gebietskörperschaft zuzurechnenden, ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen werden indes nicht betrachtet. Der konsolidierte Jahresabschluss schafft Abhilfe zur Lösung dieser Problematik. So wird zum Beispiel das insb. im kameralen System mancherorts vollzogene "Verstecken" unliebsamer Schuldenpositionen in Auslagerungen unterbunden, da der konsolidierte Jahresabschluss diese "versteckten" Schulden wieder vollumfänglich sichtbar macht. Die Finanzsituation wird damit für Bürger, Verwaltung, Mandatsträger etc. transparenter.

Ein Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses, der besonders zentralen Charakter hat, ist die konsolidierte Ergebnisrechnung. Die besondere Stellung der konsolidierten Ergebnisrechnung ergibt sich aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, welches bezogen auf eine Rechnungsperiode (Rechnungsjahr) fordert, dass das Ressourcenaufkommen mindestens ausreichen muss, um den Ressourcenverbrauch vollständig zu decken. Die konsolidierte Ergebnisrechnung stellt für den Konzern Gebietskörperschaft das gesamte Ressourcenaufkommen (= Erträge) dem gesamten Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen) gegenüber. Es gilt folglich, dass auf Konzernebene immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird, wenn in der konsolidierten Ergebnisrechnung die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Zum Teil wird in diesem Kontext auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen abgespielt, um außerordentliche Vorgänge (bspw. Vermögensverkauf über/unter Buchwert) nicht zu berücksichtigen. Diese Ausblendung außerordentlicher Vorgänge hat den Vorteil, dass die Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft weniger manipulationsanfällig wird.

Das erste Bundesland, das einen konsolidierten Jahresabschluss präsentiert hat, ist die Freie und Hansestadt Hamburg (Konzernabschluss 2007). Das Land Hessen hat mit dem Gesamtabschluss 2009 als erstes Flächenland einen Gesamtabschluss vorgelegt. Auf kommunaler Ebene nehmen insb. die hessische Stadt Dreieich (Gesamtabschluss zum Geschäftsjahr 2006) und die niedersächsische Stadt Salzgitter (Pilot-Gesamtabschluss zum Geschäftsjahr 2008) eine Vorreiterrolle ein. Unter den Großstädten kommt diese Rolle der Stadt Frankfurt am Main (Hessen) zu. Die Stadt Frankfurt am Main legte zum Geschäftsjahr 2009 ihren ersten konsolidierten Gesamtabschluss vor.

Im Hinblick auf die kommunale Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten konsolidierten Jahresabschlusses für den Konzern Kommune i.d.R. länger laufen als die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplans/Jahresabschlusses für die Kernverwaltung. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Kommunen zwar bereits doppische Haushaltspläne und z.T. auch bereits doppische Jahresabschlüsse vorgelegt haben, aber noch keinen konsolidierten Jahresabschluss präsentiert haben.

Siehe hierzu auch:
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsrichtlinien & Public Corporate Governance Kodizes (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger