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Jahresabschluss, konsolidierter
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Jahresabschluss, konsolidierter
Der konsolidierte Jahresabschluss (auch: Gesamtabschluss, Konzernabschluss) fasst den
doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
mit den Jahresabschlüssen der in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B.
AöR,
Eigenbetrieb, AG, GmbH) zusammen. Der konsolidierte Jahresabschluss bezieht sich stets auf ein
Geschäfts- bzw.
Rechnungsjahr. Im Hinblick auf die in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen ist zu unterscheiden zwischen
verbundenen Unternehmen,
assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen.
Das Verfahren der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird als
Konsolidierung bezeichnet.
Die Kernverwaltung und die verbundenen Unternehmen sind per
Vollkonsolidierung, die assoziierten Unternehmen per
Eigenkapitalmethode und die Gemeinschaftsunternehmen - je nach Bundesland - per
Quotenkonsolidierung oder Eigenkapitalmethode in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen.
Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der
Kapitalkonsolidierung, der
Schuldenkonsolidierung, der
Zwischenergebniseliminierung und der
Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
Der konsolidierte Jahresabschluss ist eine zentrale Komponente des neuen
doppischen Rechnungssystems.
Ziel des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Gebietskörperschaft und ihre
Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern
(Konzern Gebietskörperschaft).
Aufgabe des konsolidierten Jahresabschlusses ist es folglich, einen verbesserten Überblick über die
Schulden-,
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft geben. Durch die verbesserte Informationslage sollen ferner die Möglichkeiten zur
Beteiligungs-/Konzernsteuerung verbessert werden. Der konsolidierte Jahresabschluss ist ein wichtiges Instrument der
Rechnungslegung in der Doppik.
Der konsolidierte Jahresabschluss hat zumeist drei Hauptbestandteile:
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Ergebnisrechnung
- Anhang
In einigen Bundesländern zählt ferner die
konsolidierte Finanzrechnung
zu den wesentlichen Bestandteilen des konsolidierten Jahresabschlusses.
Falls keine konsolidierte Finanzrechnung in der Struktur der Finanzrechnung des
Jahresabschlusses der Kernverwaltung zu erstellen ist, ist eine
Kapitalflussrechnung aufzustellen.
Ergänzend zum konsolidierten Jahresabschluss ist ein
Lagebericht zu erstellen. Die im konsolidierten Jahresabschluss präsentierten Informationen werden des Weiteren ergänzt durch die im
Beteiligungsbericht dargestellten Informationen. Der konsolidierte Jahresabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.
Die Notwendigkeit für die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses ergibt sich daraus, dass viele öffentliche Gebietskörperschaften
in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wesentliche Teile ihrer Aufgabenerfüllung in Form öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aus dem
Kernhaushalt ausgegliedert haben. Der
Haushaltsplan und der Jahresabschluss für die Kernverwaltung zeigen demnach nur einen Ausschnitt
der finanziellen Situation der Gebietskörperschaft - nämlich nur die
finanzwirtschaftliche Lage der Kernverwaltung. Die der Gebietskörperschaft zuzurechnenden, ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen werden indes nicht betrachtet. Der konsolidierte
Jahresabschluss schafft Abhilfe zur Lösung dieser Problematik. So wird zum Beispiel das insb. im
kameralen System mancherorts vollzogene
"Verstecken" unliebsamer Schuldenpositionen in Auslagerungen unterbunden, da der konsolidierte Jahresabschluss diese "versteckten"
Schulden wieder vollumfänglich sichtbar macht. Die Finanzsituation wird damit für Bürger, Verwaltung, Mandatsträger etc. transparenter.
Ein Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses, der besonders zentralen Charakter hat, ist die konsolidierte Ergebnisrechnung.
Die besondere Stellung der konsolidierten Ergebnisrechnung ergibt sich aus dem ethischen Leitbild der
Generationengerechtigkeit,
welches bezogen auf eine Rechnungsperiode (Rechnungsjahr) fordert, dass das
Ressourcenaufkommen mindestens ausreichen muss, um den
Ressourcenverbrauch vollständig zu decken. Die konsolidierte Ergebnisrechnung stellt für den Konzern Gebietskörperschaft das gesamte Ressourcenaufkommen (=
Erträge) dem gesamten Ressourcenverbrauch (=
Aufwendungen) gegenüber. Es gilt folglich, dass auf
Konzernebene immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird, wenn in der konsolidierten Ergebnisrechnung die Erträge
nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Zum Teil wird in diesem Kontext auch speziell auf den
Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen abgespielt, um außerordentliche Vorgänge (bspw. Vermögensverkauf über/unter
Buchwert) nicht zu berücksichtigen. Diese Ausblendung außerordentlicher Vorgänge hat den Vorteil, dass die Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft weniger manipulationsanfällig wird.
Das erste Bundesland, das einen konsolidierten Jahresabschluss präsentiert hat, ist die Freie und Hansestadt Hamburg
(Konzernabschluss 2007). Das Land Hessen hat mit dem Gesamtabschluss 2009 als erstes Flächenland einen
Gesamtabschluss vorgelegt. Auf kommunaler Ebene nehmen insb. die hessische Stadt Dreieich (Gesamtabschluss zum
Geschäftsjahr 2006) und die niedersächsische Stadt Salzgitter (Pilot-Gesamtabschluss zum Geschäftsjahr 2008) eine
Vorreiterrolle ein. Unter den Großstädten kommt diese Rolle der Stadt Frankfurt am Main (Hessen) zu. Die Stadt Frankfurt am Main
legte zum Geschäftsjahr 2009 ihren ersten konsolidierten Gesamtabschluss vor.
Im Hinblick auf die kommunale Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten
konsolidierten Jahresabschlusses für den Konzern Kommune i.d.R. länger laufen als die Übergangsfristen zur Aufstellung
des ersten doppischen Haushaltsplans/Jahresabschlusses für die Kernverwaltung. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche
Kommunen zwar bereits doppische Haushaltspläne und z.T. auch bereits doppische Jahresabschlüsse vorgelegt haben, aber
noch keinen konsolidierten Jahresabschluss präsentiert haben.
Siehe hierzu auch:
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsrichtlinien & Public Corporate Governance Kodizes (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Finanzkennzahlen in der Doppik
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