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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Einnahmen der Länder aus Steuern im Pro-Kopf-Vergleich 2016

Einnahmen der Länder aus Steuern im Pro-Kopf-Vergleich 2016
20. Mai 2017  |  Autor: Andreas Burth



Zur Finanzierung ihrer Aufgaben (z.B. Bildung, Polizei) benötigen die Länder Einnahmen. Die wichtigste Einnahmequelle der Länder sind die Steuern. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Länderfinanzen ist es sinnvoll, die Steuern regelmäßig genauer zu untersuchen. In den vergangenen Jahren sind aus diesem Grund bereits mehrere Beiträge im Weblog von HaushaltsSteuerung.de erschienen, die die Steuereinnahmen der Länder im Detail analysierten (siehe z.B. nachfolgende Links). Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, diese Analysen auf Basis der jüngst veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2016 zu aktualisieren.

» Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
    Autor: Andreas Burth

Als Datenquelle fungiert die vom Statistischen Bundesamt am 15.5.2017 publizierte Statistik über den Steuerhaushalt 2016 (Fachserie 14 Reihe 4). Die Statistik enthält ein umfangreiches Datenangebot zu den kassenmäßigen Steuereinnahmen 2016 von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland. Die Statistiken über den Steuerhaushalt (für 2016 und für frühere Jahre) können über untenstehenden Link abgerufen werden. Sie sind als Excel- und als PDF-Datei verfügbar.

» Steuerhaushalt - Fachserie 14 Reihe 4
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Zu beachten ist, dass im vorliegenden Beitrag die Steuereinnahmen der Flächenländer und Stadtstaaten jeweils in derselben Abbildung bzw. Tabelle ausgewiesen werden. Da in diesem Beitrag bei den Flächenländern die Steuereinnahmen der Gemeinden dieser Flächenländer (Gemeindesteuern und die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer) nicht enthalten sind, sind die beiden Bundesland-Typen jedoch insbesondere beim Gesamtwert der Steuereinnahmen nicht vergleichbar. So nehmen die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch die kompletten kommunalen Aufgaben (z.B. Feuerwehr, Stadtmanagement) wahr. Aus dem größeren Aufgabenportfolio der Stadtstaaten resultieren umfangreichere Ausgabenotwendigkeiten und Einnahmemöglichkeiten, wodurch Vergleichbarkeitsprobleme auftreten können.

Die Steuereinnahmen und deren Zuordnung zu den 16 Ländern resultieren aus umfangreichen Umverteilungsmechanismen (sog. Steuerverteilung). Die Steuerverteilung führt dazu, dass die Länder sowohl direkt als auch indirekt Einnahmen aus Steuermitteln verzeichnen.

Direkt aus Steuern generierte Einnahmen sind z.B. die Einnahmen aus Landessteuern oder die Landesanteile an der Einkommen-, der Umsatz- und der Körperschaftsteuer. Man kann hier auch von den Steuereinnahmen im engeren Sinne sprechen. Indirekt aus Steuermitteln stammen indes auch die aufgrund der verschiedenen Finanzverteilungssystemen zugewiesenen Einnahmen, wie z.B. die Mittel aus den Bundesergänzungszuweisungen (werden aus Steuereinnahmen des Bundes an die Länder transferiert) oder aus dem Länderfinanzausgleich (werden aus Steuermitteln der finanzstärkeren Länder an finanzschwächere Länder transferiert). Die direkten und indirekten Einnahmen aus Steuern werden in ihrer Gesamtheit finanzstatistisch auch als "Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung" bezeichnet (Steuereinnahmen im weiteren Sinne). Weiterführende Informationen zur Steuerverteilung in Deutschland finden Sie z.B. über nachfolgende Links.

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Geberländer und Nehmerländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich 2016, Blog-Eintrag
    vom 20. Februar 2017

    Autor: Andreas Burth

» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
    Autor: Andreas Burth

Insgesamt belaufen sich die Steuereinnahmen der 16 Länder im Jahr 2016 nach der Steuerverteilung auf 297,72 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 9,05 Mrd. Euro auf die in der Abbildung rot dargestellten Steuereinnahmen der Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde (d.h. Gemeindesteuern und Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern).

Im Vergleich der Flächenländer verzeichnen die Ost-Flächenländer höhere Pro-Kopf-Steuereinnahmen als die West-Flächenländer - und das, obwohl eigentlich die West-Flächenländer wirtschaftsstärker sind (siehe nachfolgender Link). Eine wesentliche Ursache hierfür ist die Steuerumverteilung und dabei insbesondere der bundesstaatliche Finanzausgleich (in Form von Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen).

» Nominales Bruttoinlandsprodukt 2015 und 2016 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom
    1. April 2017

    Autor: Andreas Burth

Pro-Kopf-Vergleich über die gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen der Länder im Jahr 2016 nach der Steuerverteilung (in Euro je Einwohner)

Obige Abbildung stellt die Steuereinnahmen der Länder in ihrer Summe dar, ohne jedoch näher auf einzelne Steuerarten einzugehen. Aus diesem Grund werden die gesamten Steuereinnahmen in untenstehender Tabelle differenziert nach Steuerarten dargestellt. Wie in obiger Abbildung werden auch in der Tabelle alle Werte nur in "Euro je Einwohner" angeboten. Die Pro-Kopf-Betrachtung soll Ländervergleiche ermöglichen

Die Werte in der Tabelle zeigen u.a., bei welchen (Steuer-)Einnahmearten die Umverteilung zugunsten der finanzschwächeren Länder am stärksten ausgeprägt ist: Es sind dies die Landesanteile an der Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (als Ergebnis des Umsatzsteuervorwegausgleichs), der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen.

Ein Großteil der Steuereinnahmen der Länder stammt aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern. Für die finanzschwächeren Länder (v.a. für die ostdeutschen Länder) sind zudem der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen sehr bedeutsame Einnahmequellen. Eine Gemeinsamkeit der drei zuvor genannten Steuerquellen ist, dass die Länder ihre Einnahmen aus diesen Steuern nicht direkt steuern können. Insbesondere haben sie nicht die Möglichkeit, höhere oder niedrigere Steuersätze zu beschließen. Die größte direkt beeinflussbare Steuerart der Länder ist die Grunderwerbsteuer. Sie zählt zu den Landessteuern. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer macht im Jahr 2016 mit 12,41 Mrd. Euro jedoch nur 4,17 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder aus.

Eine Ausnahme stellen indes die Stadtstaaten dar. In ihrer Funktion als Gemeinde haben sie zusätzliche Einnahmequellen. Insbesondere aufgrund ihrer Einnahmen aus Gemeindesteuern verfügen die Stadtstaaten über weitere einnahmeseitige Hebel. Zu nennen sind v.a. die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Bei diesen beiden aufkommensstarken Steuern verfügen die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde über ein Hebesatzrecht, das es ihnen ermöglicht, die Einnahmen direkt zu beeinflussen.

Bei den übrigen Gemeindesteuern der Stadtstaaten (z.B. Grundsteuer A, Vergnügungsteuer, Hundesteuer) liegt zwar ebenfalls eine Beeinflussbarkeit vor - das absolute Aufkommen dieser Steuern fällt allerdings i.d.R. nur niedrig aus. Die Gemeineanteile an den Gemeinschaftsteuern sind für die Stadtstaaten nicht direkt steuerbar (analog zu den Länderanteilen an den Gemeinschaftsteuern).

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, verzeichnen die Länder Steuereinnahmen aus mehreren weiteren Quellen (z.B. ÖPNV-Zuweisungen, Konsolidierungshilfen, Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation, normale/erhöhte Gewerbesteuerumlage). Selbige werden an dieser Stelle nicht tiefergehend beschrieben, um den Beitrag nicht zu überladen. Für weitere Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmepositionen sei vielmehr auf den oben bereits aufgeführten und nachstehend nochmals verlinkten Beitrag zu den Steuereinnahmen des Jahres 2014 verwiesen.

» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
    Autor: Andreas Burth

Pro-Kopf-Vergleich über die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Länder im Jahr 2016 nach der Steuerverteilung in der Differenzierung nach Steuerarten und sonstigen steuerbezogenen Einnahmearten (in Euro je Einwohner)

Ergänzende Informationen zu den Finanzen der Länder finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Links.

» Gesamte Verschuldung der 16 Bundesländer in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Vorläufige Schuldenstände der Länder zum 31.12.2016, Blog-Eintrag vom 4. April 2017
    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und
    Kommunen in Deutschland seit 2001, Blog-Eintrag vom 30. Oktober 2016

    Autor: Andreas Burth

» Rechnerische Durchschnittszinssätze der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen in
    Deutschland, Blog-Eintrag vom 7. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth





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