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Strukturen und Rahmenbedingungen der kreisfreien Städte in Deutschland
Strukturen und Rahmenbedingungen der kreisfreien Städte in Deutschland
9. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Finanzen der kreisfreien Städte in Deutschland sind ein häufiger Gegenstand von Analysen im Blog von HaushaltsSteuerung.de.
Die Finanzwirtschaft steht dabei allerdings nicht im luftleeren Raum. Vielmehr werden die haushaltspolitischen Spielräume maßgeblich durch die vorherrschenden
Strukturen und Rahmenbedingungen determiniert. So haben beispielsweise die verschiedenen sozioökonomischen Rahmenbedingungen
einen Einfluss auf die Einnahme- und Ausgabesituation der kreisfreien Städte.
Vor dem Hintergrund ihrer großen Bedeutung für haushaltspolitische Entscheidungen werden die Strukturen und Rahmenbedingungen
der kreisfreien Städte in diesem Beitrag detaillierter betrachtet. Insgesamt werden 77 Kennzahlen untersucht. Sie geben einen
Einblick in die heterogenen Herausforderungen dieser Städte.
Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Grunddaten
- Art der Flächennutzung
- Relative Bevölkerungsentwicklung in der Vergangenheit und Vorausberechnung bis 2030
- Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderung
- Altersstruktur der Bevölkerung
- Anteile ausländischer Einwohner an der Bevölkerung
- Wirtschaftskraft und Netto-Steuereinnahmen
- Beschäftigungsanteile nach Sektoren
- Beschäftigungsquoten
- Armutskennzahlen, SGB-II-Quote und ALG-II-Quote
- Arbeitslosigkeit
- Geringfügig Beschäftigte und Aufstocker
- Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung
- Qualifikation und Bildungsstand der Bevölkerung
- Schuldenstand in Kernhaushalt und Auslagerungen
- Weitere Informationen
Allgemeine Vorbemerkungen
Datengrundlagen des vorliegenden Beitrags sind insbesondere der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung sowie verschiedene
Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Abgedeckt werden sowohl die 103 kreisfreien Städte der
13 Flächenländer als auch die vier kreisfreien Städte der drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven und Hamburg). Die
kreisfreien Städte der Stadtstaaten werden hier auch einbezogen, da sie hinsichtlich vieler der hier untersuchten Kennzahlen
durchaus vergleichbar mit den kreisfreien Städten der Flächenländer sind. Die 107 kreisfreien Städte der Flächenländer und
Stadtstaaten zählen in ihrer Summe rund 26,0 Mio. Einwohner.
Insgesamt werden die kreisfreien Städte in diesem Beitrag anhand von 77 Kennzahlen miteinander verglichen. Die Kennzahlen
beziehen sich meist auf das Jahr 2014 (in einzelnen Fällen auch auf das Jahr 2013). Zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden
Beitrags handelte es sich jeweils um die aktuellsten verfügbaren Daten. Die verwendeten Indikatoren werden zu Beginn eines
Abschnitts in einer Tabelle kurz erläutert. Weiterführende Details zu denjenigen Indikatoren, die dem Wegweiser Kommune der
Bertelsmann Stiftung entnommen worden sind, können Sie nachfolgender PDF-Datei entnehmen.
» Wegweiser Kommune: Indikatorenerläuterung
Hrsg.: Bertelsmann Stiftung
Die Kennzahlen sind thematisch gegliedert worden. Jedem thematischen Unterbereich ist ein eigener Abschnitt gewidmet worden.
Die verwendeten Kenngrößen werden, wie bereits zuvor erwähnt, jeweils am Anfang des betreffenden Abschnitts in einer eigenen
Tabelle kurz erläutert. Die eigentlichen Daten zu den kreisfreien Städten folgen in einer weiteren Tabelle. In der letzten
Zeile einer jeden Datentabelle wird ein Durchschnittswert berichtet. Im Hinblick auf diesen Wert ist darauf hinzuweisen, dass
es sich um das arithmetische Mittel der 107 Einzelwerte handelt. Die Einzelwerte aller kreisfreien Städte sind dabei gleich
gewichtet worden (d.h. keine Gewichtung nach der Einwohnerzahl etc.).
Bei einem Teil der Kennzahlen bestehen für einzelne kreisfreie Städte Datenlücken. Selbige werden in den hier aufgeführten
Tabellen durch "k.A." (für "keine Angabe") kenntlich gemacht. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels am Tabellenende
wird die betreffende Stadt ausgelassen, d.h. es wird nur das arithmetische Mittel derjenigen Städte berechnet, bei denen
ein Wert verfügbar ist.
Die kreisfreien Städte bilden meist die Gruppe der einwohnerstärksten Städte des jeweiligen Landes. Zu beachten ist allerdings,
dass es auch einzelne Ausnahmen gibt. So zählt z.B. die Landeshauptstadt Hannover in Niedersachsen aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zur Region Hannover im statistischen Sinne nicht zu den kreisfreien, sondern zu den kreisangehörigen Städten. Gleiches gilt analog
für die Landeshauptstadt Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) und die Stadt Aachen (Städteregion Aachen). Das Saarland ist
das einzige Flächenland, in dem es keine kreisfreien Städte gibt.
Grunddaten
Im Themenbereich "Grunddaten" werden insgesamt fünf Kenngrößen betrachtet. Sie werden in Tabelle 1 kurz erläutert. Auch diese
Grunddaten sind relevant für das Treffen kommunalpolitischer Entscheidungen. Beispielhaft genannt seien die Einwohnerdichte und
die Fläche, die (z.B. auch in Kombination mit der Anzahl der Stadtteile) einen Indikator für die Frage der Dezentralisierung oder
Zentralisierung der Siedlungsfläche(n) darstellen. Zumeist handelt es sich bei den kreisfreien Städten um eher zentralisierte, dicht besiedelte
Städte. Es gibt jedoch auch einzelne Ausnahmen. Im Kontext der Kennzahl "Anzahl der Stadtteile" ist darauf hinzuweisen, dass die
Kenngröße nicht (oder nur sehr eingeschränkt) interkommunal vergleichbar ist, da die Städte bei der Einteilung des Stadtgebiets
in Stadtteile große Freiheitsgrade haben.
Weitere Informationen zu den spezifischen Herausforderungen von zentralisierten und dezentralisierten/zersiedelten Städten
und Gemeinden können Sie z.B. nachstehendem Link entnehmen.
» Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 20. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
Die geringste Einwohnerzahl aller kreisfreien Städte hat Zweibrücken mit 34.011 Einwohnern. Die höchste Einwohnerzahl
entfällt auf Berlin mit 3.469.849 Einwohnern. In der Gruppe der kreisfreien Städte der Flächenländer verzeichnet München
mit 1.429.584 Einwohnern die größte Bevölkerung. Beim Anteil der weiblichen Bevölkerung ist eine Spannweite von 49,5 Prozent
in Darmstadt bis 52,9 Prozent in Bamberg festzustellen. Die kleinste Gemarkungsfläche hat Schweinfurt mit 35,7 Quadratkilometern (qkm).
Das Pendant mit der größten Fläche ist Berlin mit 891,7 Quadratkilometern. Unter den kreisfreien Städten der Flächenländer hat
Köln mit 405,0 Quadratkilometern die größte Gesamtfläche. Bei der Bevölkerungsdichte liegen die Extremwerte bei 309 Einwohnern
je Quadratkilometer in Brandenburg an der Havel und 4.601 Einwohnern je Quadratkilometer in München.
Art der Flächennutzung
Die kommunale Flächenstruktur hat Einfluss auf die Einnahmen und Ausgaben der kreisfreien Städte. So können sich beispielsweise
die Einnahmemöglichkeiten und Ausgabenotwendigkeiten einer Stadt mit großer Waldfläche und geringer Gebäudefläche von einer Stadt
mit geringer Waldfläche und großer Gebäudefläche unterscheiden. Zu beachten ist allerdings, dass die Flächenstruktur seitens der
betreffenden Stadt nur teilweise (kurz- bis mittelfristig) beeinflussbar ist. Die Flächenstruktur stellt somit für die Stadtfinanzen eine (kurz- bis mittelfristig) größtenteils
exogen vorgegebene Determinante dar.
Die gesamte Bodenfläche wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nach verschiedenen Nutzungsarten berichtet.
Im Folgenden werden zu den wichtigsten Arten der Flächennutzung Daten bereitgestellt. Über alle 107 Städte hinweg betrachtet decken die
hier dargestellten Nutzungsarten in ihrer Summe etwa 97 Prozent der gesamten Stadtfläche ab. Einzelne, weniger wichtige
Flächennutzungsarten (etwa 3 Prozent der Gesamtfläche) bleiben hier außen vor.
Typischerweise hängt der weit überwiegende Teil der Einnahmen und Ausgaben der Städte direkt oder indirekt mit den Siedlungs-
und Verkehrsflächen (Oberbegriff für: Gebäude- und Freiflächen, Erholungsflächen, Verkehrsflächen) zusammen. Auf der Einnahmeseite
sei beispielhaft auf die
Grundsteuer B, die
Gewerbesteuer, den
Umsatzsteueranteil und den
Einkommensteueranteil verwiesen.
Besagte Steuern sind von den Steuerpflichtigen größtenteils auf Siedlungs- und Verkehrsflächen erwirtschaftet worden. Auch die
städtische Ausgabeseite ist durch Siedlungs- und Verkehrsflächen geprägt, da die meisten städtischen Leistungen auf diesen
Flächen bereitgestellt werden. Der Leistungserbringung folgen auch die einzelnen Ausgabearten. Beispielhaft genannt seien die
Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen (z.B. Bau von Straßen, Gebäuden etc.) und die Personalausgaben.
Die landwirtschaftlichen Flächen sind für die kreisfreien Städte meist weniger relevant, da sie aufgrund ihrer typischerweise
hohen Bevölkerungszahl und Einwohnerdichte nur geringere Flächen für die Landwirtschaft zur Verfügung haben als kreisangehörige
Städte und Gemeinden. Dennoch haben auch die landwirtschaftlichen Flächen Auswirkungen auf die Kommunalpolitik. So generieren
die Städte z.B. Einnahmen aus der Grundsteuer A (wenngleich es sich für die kreisfreien Städte i.d.R. um eine Steuerart von
untergeordneter Bedeutung handelt). Relevanz für die Grundsteuer A entfaltet auch die Waldfläche. Hinzu kommen
potenziell holzwirtschaftliche Einnahmen. Ebenso können Waldflächen in einzelnen Fällen touristische Bedeutung haben.
Touristische Relevanz können z.B. auch Wasserflächen entfalten. In den meisten Städten machen die Wasserflächen indes nur
einen kleinen Teil der Gesamtfläche aus.
Die Extremwerte bei der Gebäude- und Freifläche finden sich in Baden-Baden mit 8,0 Prozent und München mit 44,5 Prozent.
Den geringsten Anteil an Erholungsflächen haben Ansbach, Eisenach, Memmingen, Passau und Suhl mit jeweils 1,4 Prozent.
Halle (Saale) bildet mit 14,1 Prozent das Pendant mit dem größten Anteil an Erholungsflächen. Baden-Baden hat mit 4,8
Prozent den niedrigsten Anteil an Verkehrsflächen, während Herne mit 21,0 Prozent den höchsten Anteil bei dieser Art der
Flächennutzung aufweist. Im landwirtschaftlichen Bereich ist eine Spannweite von 4,3 Prozent in Berlin bis 61,5 Prozent
in Erfurt festzustellen. Unter den kreisfreien Städten der Flächenländer bildet Oberhausen mit 8,9 Prozent das untere
Extrem beim Anteil landwirtschaftlicher Flächen. Den geringsten Waldanteil hat Emden mit 1,2 Prozent. Suhl bildet mit
63,1 Prozent Waldanteil den Höchstwert. Im Bereich der Wasserflächen ist eine Spannweite von 0,4 Prozent in Pirmasens
und Suhl bis 28,7 Prozent in Schwerin festzustellen.
Relative Bevölkerungsentwicklung in der Vergangenheit und Vorausberechnung bis 2030
Die (erwartete) Bevölkerungsentwicklung ist ein Indiz dafür, in welchem Maße künftig z.B. bestimmte Infrastrukturen
vorgehalten werden müssen. Hier unterscheiden sich die Herausforderungen von wachsenden und schrumpfenden Städten.
Beispielsweise geht es in Städten mit rückläufiger Bevölkerungszahl perspektivisch darum, das städtische
Infrastrukturportfolio an die veränderten Bedürfnisse einer quantitativ kleineren und meist auch älteren
Bevölkerung anzupassen. Leistungen, die v.a. von Familien mit Kindern wahrgenommen werden (z.B. Kindertagesstätten,
Schulen), würden in diesem Fall tendenziell eher zurückgebaut als ausgebaut werden. Umgekehrt kann es zu einem Ausbau
der Leistungen für ältere Menschen kommen (z.B. barrierefreie Infrastruktur).
Demgegenüber stehen wachsende Städte z.B. vor der Herausforderung, ihren Bürgern genügend (bezahlbaren) Wohnraum
bereitzustellen. Abhängig von der Entwicklung der Zahl der Kinder und Jugendlichen können auch verstärkte
Investitionen in den Kindertagesstätten und Schulen erforderlich sein.
Die größten Bevölkerungsverluste in den Jahren 2011 bis 2014 verzeichnet Dessau-Roßlau (-2,8 Prozent). Leipzig hat
demgegenüber mit 6,8 Prozent die höchsten Zuwächse zu verzeichnen. In der Vorausberechnung für die Jahre 2012 bis
2030 wird für Suhl der stärkste Bevölkerungsrückgang erwartet (-20,3 Prozent). Das andere Extrem bildet Frankfurt
am Main mit Zuwächsen von 14,2 Prozent.
Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderung
Der vorliegende Abschnitt untersucht die natürliche und wanderungsbedingte Bevölkerungsentwicklung. Auch die Frage der
Bevölkerungsveränderungen hat Auswirkungen auf die Kommunalpolitik und die Kommunalfinanzen. Beispielsweise hängen mit
Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Friedhöfen etc. mehrere kommunale Leistungen unmittelbar mit der Geburtenrate und der
Sterbefallrate zusammen. Migrationsbedingte Veränderungen haben ihrerseits ebenfalls Folgen für die Stadtfinanzen. Beispielhaft
genannt seien die Aufwendungen für das Meldewesen und die Integration neuer Bürger (insb. für den Fall vieler ausländischer
Zuwanderer). Nicht zuletzt haben Geburten, Sterbefälle, Zuzüge und Fortzüge auch Auswirkungen auf die Zuweisungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die geringste Zahl der Geburten haben Baden-Baden, Dessau-Roßlau und Suhl mit jeweils 6,8 Geburten je 1.000 Einwohner. Demgegenüber
berichtet die Statistik für Dresden mit 11,5 Geburten je 1.000 Einwohner das andere Extrem. Bei den Sterbefällen reicht die Spannweite
von 7,5 Sterbefällen je 1.000 Einwohner in Heidelberg bis 16,4 Sterbefällen je 1.000 Einwohner in Pirmasens. Den ungünstigsten
natürlichen Saldo hat Pirmasens mit (-8,8 je 1.000 Einwohner). München kommt im Vergleich dazu auf einen natürlichen Saldo von
+3,6 je 1.000 Einwohner, was dem besten Wert aller kreisfreien Städte entspricht.
Die wenigsten Zuzüge je 1.000 Einwohner hat Bottrop (33,7 Zuzüge je 1.000 Einwohner). Trier bildet mit 126,8 Zuzügen je 1.000
Einwohner den Höchstwert. Bei den Fortzügen bilden mit Bottrop (32,2 Fortzüge je 1.000 Einwohner) und Trier (119,7 Fortzüge je
1.000 Einwohner) dieselben beiden Städte die Extremwerte. Den ungünstigsten Wanderungssaldo hat Dessau-Roßlau (-3,7 je 1.000
Einwohner). Leipzig hat mit +20,3 je 1.000 Einwohner den besten Wert aller kreisfreien Städte.
Altersstruktur der Bevölkerung
Für das Treffen kommunalpolitischer Entscheidungen ist die Kenntnis über die Altersstruktur der Bevölkerung von großer Relevanz.
Grund hierfür ist, dass verschiedene Altersgruppen in unterschiedlichem Maße kommunale Leistungen in Anspruch nehmen bzw. über
Steuern,
Gebühren,
Beiträge etc. zur Finanzierung der Leistungserbringung beitragen.
Beispielsweise ist die Gruppe der unter 18-Jährigen häufiger dadurch geprägt, dass sie in Form von Kindertagesstätten, Jugendhäusern,
Jugendsozialarbeit, Schulen etc. vornehmlich kommunale Leistungen in Anspruch nimmt, aber in geringem Maße zu deren Finanzierung
beiträgt.
Die Finanzierung kommunaler Leistungen wird schwerpunktmäßig durch die erwerbstätigen Personen (grobe Altersklasse: 18 bis 64
Jahre) geleistet. Kommunale Leistungen, die überdurchschnittlich stark die Erwerbstätigen betreffen, sind z.B. die kommunalen
Straßen, die Verkehrsüberwachung sowie die Tourismus- und Wirtschaftsförderung.
Ältere Bürger (z.B. ab 65 Jahren) tragen über Gebühren, Beiträge und Steuern weiterhin (wenngleich z.T. in geringerem Maße)
zur Finanzierung der Kommunen bei. Kommunale Leistungen, die typischerweise verstärkt von älteren Menschen wahrgenommen werden,
sind z.B. die Bereiche barrierefreie Infrastruktur, Kur und Krankenhäuser.
Allgemein gilt, dass je höher der Jugend- und der Altenquotient sind, desto höher sind auch die Versorgungsaufgaben für die
mittlere, erwerbstätige Generation.
Beim Durchschnittsalter reicht die Spannweite von 40,4 Jahren in Heidelberg und Freiburg im Breisgau bis 49,9 Jahren in Suhl. Für
das Medianalter ist eine Spreizung von 36,6 Jahren in Heidelberg bis 53,1 Jahren in Suhl festzustellen. Den geringsten Jugendquotient
hat Würzburg mit 21,7. Hamm bildet mit 33,5 das andere Extrem beim Jugendquotient. Der Altersquotient ist in Frankfurt am Main mit
24,0 am niedrigsten. Den Höchstwert bildet Dessau-Roßlau mit 51,7 Prozent.
Den niedrigsten Anteil in der Altersgruppe bis 17 Jahren hat Suhl mit 11,5 Prozent. Das Pendant mit dem höchsten Anteil der unter
18-Jährigen ist Offenbach am Main mit 18,0 Prozent. Die Extreme in der Altersgruppe mit 65 bis 79 Jahren bilden Freiburg im
Breisgau (11,4 Prozent) und Suhl (22,5 Prozent). Die Bevölkerung ab 80 Jahren macht in Frankfurt am Main mit 4,2 Prozent den geringsten
und in Pirmasens mit 8,0 Prozent den höchsten Anteil aus.
Anteile ausländischer Einwohner an der Bevölkerung
Eine weitere Rahmenbedingung für kommunales Handeln ergibt sich aus dem Anteil der ausländischen Bevölkerung. Der Anteil kann z.B.
Hinweise auf die Integrationsnotwendigkeit von Bürgern geben. Höhere Anteile ausländischer Bürger können in diesem Sinne für die
kreisfreien Städte höhere Integrationsausgaben nach sich ziehen.
Der geringste Anteil ausländischer Einwohner an der Gesamtbevölkerung ist in Gera festzustellen (2,2 Prozent). Den höchsten Anteil
verzeichnet Offenbach am Main mit 32,3 Prozent. In der Altersgruppe bis 14 Jahren ist eine Spannweite von 2,2 Prozent in Brandenburg
an der Havel bis 20,9 Prozent in Offenbach am Main zu beobachten. Die Altersgruppe mit 15 bis 24 Jahren weist in Gera (4,6 Prozent)
den niedrigsten Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. In Offenbach am Main sind es in der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren demgegenüber
37,1 Prozent, was dem höchsten Wert aller kreisfreien Städte entspricht. In der Altersgruppe von 25 bis 64 Jahren ist eine Spannweite
im Anteil der ausländischen Bevölkerung von 2,7 Prozent in Gera bis 39,2 Prozent in Offenbach am Main festzustellen. Der Anteil der
ausländischen Einwohner an der Bevölkerung ab 65 Jahren ist in Suhl und Eisenach mit jeweils 0,2 Prozent am geringsten. Die höchsten
Werte verzeichnet Offenbach am Main mit 16,6 Prozent.
Wirtschaftskraft und Netto-Steuereinnahmen
Relevant für die Beurteilung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen kreisfreier Städte sind auch die Wirtschaftskraft und die Höhe der aus der
Wirtschaftskraft generierten Netto-Steuereinnahmen. Zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Maßstab für die Wirtschaftskraft
sind Daten für das Jahr 2014 noch nicht auf Ebene der kreisfreien Städte verfügbar. Das aktuellste Jahr ist das Jahr 2013. Zu den
Steuereinnahmen der kreisfreien Städte stehen noch keine flächendeckenden Daten für das Jahr 2015 zur Verfügung, weshalb an dieser
Stelle auf das Jahr 2014 zurückgegriffen wird.
Der Fokus dieses Abschnitts liegt hinsichtlich der Steuern mit der Netto-Gewerbesteuer (d.h. nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage),
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
und der Grundsteuer B auf den drei im Regelfall wichtigsten Steuereinnahmequellen der kreisfreien Städte. Eine gemeinsame Betrachtung
von BIP und Netto-Steuereinnahmen bietet sich v.a. im Kontext der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer an, da diese Größe maßgeblich
durch die Wirtschaftskraft determiniert wird.
Zu beachten ist indes, dass die Städte noch über weitere Einnahmequellen verfügen. Zu nennen sind beispielsweise die übrigen
Steuern (z.B. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Grundsteuer A,
Hundesteuer,
Zweitwohnsitzsteuer,
Vergnügungsteuer). Darüber hinaus
ist darauf hinzuweisen, dass eine weitere Säule des städtischen Einnahmeportfolios die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
sind (z.B.
Schlüsselzuweisungen).
Tendenziell fallen die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich umso höher aus, je niedriger die
Netto-Steuereinnahmen sind (und umgekehrt). Der kommunale Finanzausgleich verbessert damit v.a. die Einnahmesituation der steuerschwächeren Städte.
Im Kontext der kreisfreien Städte der Stadtstaaten ist zu beachten, dass an dieser Stelle nur die Gemeindesteuern und die
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern betrachtet werden, um eine (wenn auch eingeschränkte) Vergleichbarkeit mit den
kreisfreien Städten der Flächenländer zu erzielen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Stadtstaaten über ein breiteres
Aufgabenportfolio verfügen als die kreisfreien Städte der Flächenländer (z.B. sind Polizei und Hochschulen typische Landesaufgaben,
die auch von den Stadtstaaten zu erbringen sind). Hieraus ergeben sich abweichende Einnahmemöglichkeiten und Ausgabenotwendigkeiten.
Auf der Einnahmeseite sind z.B. die
Landessteuern, die Landesanteile an den
Gemeinschaftsteuern und der
Bund-Länder-Finanzausgleich
zu nennen. Diese strukturellen Unterschiede können sich auch auf den gemeindlichen Teil der Steuereinnahmen (z.B. auf die
Hebesatzpolitik bei den
Realsteuern) auswirken und die Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Diese Limitation gilt es im Kontext der vier
kreisfreien Städte der Stadtstaaten zu berücksichtigen.
Das geringste nominale Pro-Kopf-BIP hat im Jahr 2013 Bottrop mit 20.469 Euro je Einwohner. Die wirtschaftsschwächste kreisfreie
Stadt Deutschlands liegt damit nicht in Ost-, sondern in Westdeutschland. Das Pendant mit der höchsten Wirtschaftskraft ist Wolfsburg
mit 143.151 Euro je Einwohner. Der Hauptgrund für die hohe Wirtschaftsleistung dürfte die ortsansässige Volkswagen AG sein.
Bei den gesamten Netto-Steuereinnahmen ist eine Spannweite 591 Euro je Einwohner in Weimar bis 3.053 Euro je Einwohner in
Frankfurt am Main festzustellen. Die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer weisen im Jahr 2014 folgende Extreme auf: 124 Euro je
Einwohner in Kiel vs. 2.056 Euro je Einwohner in Frankfurt am Main. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist allerdings darauf
hinzuweisen, dass reine Betrachtungen eines Jahres das Bild verzerren können. So ist die Gewerbesteuer im Zeitablauf vergleichsweise
schwankungsanfällig, was in einzelnen Jahren zu besonders hohen oder besonders niedrigen Netto-Gewerbesteuereinnahmen führen kann.
Im Bereich des gemeindlichen Einkommensteueranteils liegen die Tiefst- bzw. Höchstwerte bei 225 Euro je Einwohner in Halle (Saale)
bzw. 675 Euro je Einwohner in München. Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B hat die Stadt Frankfurt am Main mit
302 Euro je Einwohner. Den geringsten Wert verzeichnet Weimar mit 93 Euro je Einwohner.
Die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer waren im Jahr 2014 für 75 kreisfreie Städte die wichtigste Steuereinnahmequelle; in
32 Städten ist der gemeindliche Einkommensteueranteil die wichtigste Steuerart (bei den kreisfreien Städten der Stadtstaaten jeweils
unter Ausblendung der Landessteuern und der Landesanteile an den Gemeinschaftsteuern). Die auf ganze Euro gerundeten Pro-Kopf-Werte
der Stadt Amberg liegen für die beiden Steuerarten gleich auf, wenngleich bei Betrachtung der Nachkommastellen erkennbar wird, dass
der gemeindliche Einkommensteueranteil minimal höher ist.
Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz 2014 hat Coburg mit 300 Prozent. Die Stadt Coburg hat mit 300 Prozent auch den niedrigsten
Grundsteuer-B-Hebesatz. Die Hebesatzhöchstwerte verzeichnen im Jahr 2014 Oberhausen mit 520 Prozent bei der Gewerbesteuer und Berlin
mit 810 Prozent bei der Grundsteuer B. In der Gruppe der kreisfreien Städte der Flächenländer hat Hagen mit 750 Prozent den höchsten
Grundsteuer-B-Hebesatz des Jahres 2014.
Der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer Weise, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus (höhere
Hebesätze bei Defiziten, niedrigere Hebesätze bei Überschüssen) den ordentlichen Haushaltsausgleich jedes Jahr als Ultima Ratio
sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag.
Einige Städte und Gemeinden in Deutschland haben das Konzept in Form einer
Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht
übernommen (für Beispiele siehe nachfolgende Links).
" Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Overath
Hrsg.: Stadt Overath
" Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
" Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
Hrsg.: Stadt Spenge
Beschäftigungsanteile nach Sektoren
Die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen können in unterschiedlichen Branchen tätig sein. Man unterscheidet grob
zwischen drei Sektoren (siehe Tabelle 15). Der primäre Sektor umfasst die Fischerei, Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Für die
Kommunalfinanzen ergeben sich aus diesem Sektor u.a. Erträge aus der
Jagd- und Fischereisteuer
(wenngleich die Steuer nur von einem kleineren Teil der
kreisfreien Städte überhaupt erhoben wird und auch i.d.R. nur geringere Volumina generiert), der Grundsteuer A (ebenfalls eine
weniger voluminöse Einnahmequelle) und den Erträgen aus der Forstwirtschaft. Der primäre Sektor hat in den letzten Jahrzehnten
stetig an Bedeutung verloren und ist heute in den meisten Kommunen in Deutschland als nachrangig einzustufen. Dies gilt umso
mehr für die i.d.R. dicht besiedelten kreisfreien Städte.
Der sekundäre Sektor beinhaltet die Bereiche Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Bau und Energie. Der sekundäre Sektor generiert
(ähnlich wie auch der tertiäre Sektor (Dienstleistungssektor)) für die kreisfreien Städte Erträge aus der Grundsteuer B, der
Gewerbesteuer und indirekt auch aus dem gemeindlichen Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil. Unternehmen ziehen Arbeitskräfte und damit
auch Einwohner an. Hieraus ergeben sich für die Städte zusätzlich z.B. auch Erträge über Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Relevant im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist, dass die Unternehmen des sekundären Sektors tendenziell schwieriger ihren Standort
verlagern können als Unternehmen im tertiären Sektor (die Kosten einer Standortverlagerung sind im sekundären Sektor häufig höher
als im tertiären Sektor). Relevant kann dies u.a. im Hinblick auf die Frage der Gewerbesteuer-Hebesatzpolitik sein.
Die Extremwerte bei den Beschäftigungsanteilen im primären Sektor bilden einerseits insgesamt 14 Städte mit (auf eine
Nachkommastelle gerundet) 0,0 Prozent und andererseits Neumünster mit 1,0 Prozent. Im sekundären Sektor ist eine Spannweite
von 7,7 Prozent in Potsdam bis 59,5 Prozent in Wolfsburg zu beobachten. Der tertiäre Sektor weist in Wolfsburg mit 40,5 Prozent
den niedrigsten und in Potsdam mit 92,2 Prozent den höchsten Wert aus.
Beschäftigungsquoten
Tabelle 18 enthält Daten zu drei Beschäftigungsquoten, die in Tabelle 17 kurz erläutert werden. Bei den Beschäftigungsquoten
handelt es sich um Indikatoren für die Beteiligung der Gesamtbevölkerung oder bestimmter Bevölkerungsgruppen (hier: Frauen,
55- bis 64-Jährige) am Arbeitsmarkt. Aus den Beschäftigungsquoten können sich auch Implikationen für die Kommunalpolitik ergeben.
Ein Beispiel ist die Frauen-Beschäftigungsquote, die u.a. mit den Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zusammenhängt. Die
Kinderbetreuungsangebote zählen zu den klassischen Aufgabenbereichen der kreisfreien Städte in Deutschland.
Die geringste Beschäftigungsquote der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter hat Heidelberg mit 40,3 Prozent. Eisenach
kommt demgegenüber auf 61,9 Prozent. Im Bereich der Frauenbeschäftigungsquote ist eine Spannweite von 38,9 Prozent in Heidelberg
bis 61,2 Prozent in Suhl zu beobachten. Die geringste Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen verzeichnet Gelsenkirchen mit
35,4 Prozent, der Höchstwert ist Jena (55,6 Prozent) zuzurechnen.
Armutskennzahlen, SGB-II-Quote und ALG-II-Quote
Die soziale Lage ist eine wichtige Rahmenbedingung für die Entscheidungen städtischer Entscheidungsträger. Die soziale Lage
einer kreisfreien Stadt kann durch verschiedene Kenngrößen operationalisiert werden. Beispiele für solche Kennzahlen sind in
Tabelle 19 aufgeführt.
Für die städtischen Finanzen ergeben sich aus sozialen Problemlagen auch finanzielle Folgen. Einerseits können die Einnahmen
niedriger ausfallen. Beispielhaft sei verwiesen auf eine mögliche Einkommensstaffelung bei Kita-Gebühren oder ermäßigte
Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Museen etc. Andererseits kann auch die Ausgabeseite durch einzelne Leistungsangebote
zusätzlich belastet sein. Dies können z.B. verschiedene Beratungsangebote wie die Drogen- und Suchtberatung sein. Auch
Zuschüsse für Ferienspiele und Seniorennachmittage, die sich v.a. an besagte Zielgruppen richten, können beispielhaft genannt werden.
Die geringste Kinderarmut verzeichnet Memmingen mit 6,8 Prozent. Der Höchstwert ist Bremerhaven zuzurechnen (38,5 Prozent).
Unter der ausländischen Bevölkerung bilden Suhl (12,7 Prozent) und Bielefeld (73,8 Prozent) den Tiefst- bzw. Höchstwert.
Die Spannweite im Bereich der Altersarmut reicht von 0,8 Prozent in Suhl bis 8,3 Prozent in Frankfurt am Main. Für den Teilbereich
der ausländischen Bevölkerung ist der niedrigste Altersarmutswert in Aschaffenburg zu beobachten (1,4 Prozent). Demgegenüber
berichtet Schwerin mit 87,1 Prozent den Höchstwert aller kreisfreien Städte.
Die Extremwerte bei der SGB-II-Quote verzeichnen Memmingen (4,0 Prozent) und Bremerhaven (23,9 Prozent). Für den ausländischen
Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung sind Werte von 6,7 Prozent in Memmingen bis 50,0 Prozent in Schwerin festzustellen.
Die geringste ALG-II-Quote hat Memmingen mit 3,4 Prozent. Am höchsten fällt die ALG-II-Quote in Bremerhaven aus (20,5 Prozent).
Für die ausländischen erwerbsfähigen Einwohner sind keine separaten Werte zur ALG-II-Quote verfügbar.
Arbeitslosigkeit
Der Arbeitslosenanteil ist ein Indikator zur Beurteilung der sozialen Lage und der Arbeitsmarktsituation in einer Stadt. Eine
Betrachtung der Gruppe der ausländischen Erwerbspersonen kann zudem Hinweise auf die Integrationskraft der betreffenden Stadt
und der lokalen Wirtschaft liefern. Die sich aus hohen Arbeitslosenanteilen ergebenden kommunalpolitischen Implikationen sind
weitgehend analog zu obigen Ausführungen zu den Armutskennziffern, SGB-II-Quoten und ALG-II-Quoten.
Den geringsten Arbeitslosenanteil an allen Erwerbspersonen hat Ingolstadt mit 4,6 Prozent. Der Höchstwert findet sich in
Gelsenkirchen mit 19,5 Prozent. Für die ausländischen Erwerbspersonen reicht die Spannweite von 8,1 Prozent in Ingolstadt
bis 41,8 Prozent in Schwerin.
In der Gruppe der Erwerbspersonen bis 24 Jahren hat Freiburg im Breisgau mit 0,9 Prozent die beste Kennzahlausprägung.
Brandenburg an der Havel kommt demgegenüber auf 7,7 Prozent. In der Gruppe der ausländischen Erwerbspersonen bis 24 Jahren
bilden Jena (0,9 Prozent) und Oberhausen (9,1 Prozent) die Extremwerte unter den 107 kreisfreien Städten.
Geringfügig Beschäftigte und Aufstocker
Tabelle 23 erläutert die Berechnung der in Tabelle 24 dargestellten Indikatoren zum Themenfeld "geringfügig Beschäftigte und
Aufstocker". Die Kenngrößen liefern u.a. Hinweise auf soziale Probleme.
Unter den Begriff der geringfügigen Beschäftigung fallen nach § 8 Abs. 1 SGB IV zum einen Beschäftigungen mit einem regelmäßigen
monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro (im Monatsdurchschnitt, d.h. maximal 5.400 Euro pro Jahr). Die Grenze von 450 Euro
gilt seit Anfang 2013 (bis Ende 2012 lag sie bei 400 Euro). Zum anderen werden auch diejenigen Beschäftigungen als geringfügig
eingestuft, bei denen die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer
Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist (es sei denn, die Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt
und ihr Entgelt übersteigt 450 Euro im Monat).
» § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
Hrsg.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Aufstocker sind erwerbstätige Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II). Aufstocker erhalten ALG II, da ihr Einkommen aus der
Erwerbstätigkeit so niedrig ist, dass zusätzliche Transferleistungen benötigen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Den geringsten Anteil geringfügig Beschäftigter hat Dessau-Roßlau mit 5,2 Prozent. Am höchsten fällt der Anteil in Würzburg aus
(12,9 Prozent). Die teilgruppenspezifischen Spannweiten liegen bei 5,7 Prozent (Brandenburg an der Havel) bis 14,8 Prozent (Würzburg)
im Bereich der weiblichen geringfügig Beschäftigten, bei 7,0 Prozent (Dessau-Roßlau) bis 16,7 Prozent (Würzburg) in der Altersgruppe
von 15 bis 64 Jahren und bei 2,9 Prozent (Halle (Saale)) bis 6,7 Prozent (Memmingen) in der Altersgruppe ab 65 Jahren.
Den geringsten Anteil der Aufstocker berichtet Gelsenkirchen mit 21,9 Prozent, der Höchstwert findet sich in Jena mit 42,1 Prozent.
Die Extremwerte bei den weiblichen Aufstockern bilden ebenfalls die Städte Gelsenkirchen (21,6 Prozent) und Jena (44,8 Prozent). Für
die männlichen Aufstocker sind die niedrigsten bzw. höchsten Werte für Pirmasens (18,8 Prozent) bzw. Jena (39,5 Prozent) zu beobachten.
Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung
Tabelle 26 enthält Daten zu den pflegebedürftigen Personen. Die Indikatoren sind in Tabelle 25 kurz erläutert. Als pflegebedürftig
werden Personen eingestuft, wenn sie im Sinne des 11. Sozialgesetzbuches als pflegebedürftig gelten und Leistungen von der
Pflegeversicherung erhalten. Die künftige Entwicklung der Fallzahlen pflegebedürftiger Bürger hängt stark von der Altersstruktur
und -entwicklung in der Stadt ab.
Die Pflege der Pflegebedürftigen kann ambulant, teilstationär oder vollstationär erfolgen. Die ambulante Pflege erfolgt in der
heimischen Umgebung der Pflegebedürftigen (d.h. zu Hause) und wird z.B. durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erbracht.
Bei der teilstationären Pflege werden die Pflegebedürftigen tagsüber oder nachts in teilstationären Pflegeeinrichtungen versorgt.
Die teilstationäre Pflege ist in diesem Sinne eine Mischung aus der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Pflege in einem
Pflegeheim. Bei einer vollstationären Pflege bleibt der Pflegebedürftige "rund um die Uhr" im Pflegeheim. Ambulant gepflegte
Personen, bei denen die ambulante Pflege vorübergehend nicht möglich ist (z.B. da die pflegende Person erkrankt ist und kein Ersatz
verfügbar ist), können Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden, in der die Person über einen
bestimmten Zeitraum stationär gepflegt wird.
Pflegeleistungen können von verschiedenen Anbietern erbracht werden. Die Anbieter können gemeinnützigen, gewinnorientierten oder
öffentlichen Charakter haben. Unter die Gruppe der öffentlichen Anbieter fallen auch die Städte (inkl. städtische Unternehmen).
So betreiben z.B. einige Städte eigene städtische Pflegeheime (z.B. als
Eigenbetrieb organisiert).
Die hier berichteten Daten zur Pflegebedürftigkeit werden im Wegweiser Kommune beim Jahr 2014 berichtet, sind jedoch mit dem Hinweis
versehen, dass die Daten nur im zweijährigen Turnus von den kreisfreien Städte erhoben werden und die Zwischenjahre die Vorjahreswerte
darstellen. Faktisch handelt es sich bei den Kenngrößen daher um Zahlen aus dem Jahr 2013.
Im Hinblick auf den Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung sind Spannweiten von 1,8 Prozent in München bis 5,3 Prozent in
Passau festzustellen. An der Bevölkerung ab 65 Jahren zeigen sich Extremwerte von 9,3 Prozent in Rosenheim bis 24,5 Prozent in Passau. Der
Anteil der Pflegegeldempfänger bewegt sich zwischen 29,1 Prozent in Passau und 59,5 Prozent in Delmenhorst.
Qualifikation und Bildungsstand der Bevölkerung
Tabelle 27 gibt einen Überblick über die in diesem Beitrag dargestellten Kenngrößen zum Themenbereich "Qualifikation und Bildungsstand
der Bevölkerung". Die Indikatoren zum Schulabschluss geben dabei Hinweise auf das allgemeine Ausbildungsniveau vor Ort und auf die
Berufschancen junger Menschen. Die Anteile der Hochqualifizierten am Arbeitsort bzw. am Wohnort sind Indikatoren für die
Qualifikationsanforderungen der lokalen Arbeitsplätze bzw. die Attraktivität des Wohnorts für Hochqualifizierte.
Die Kenngrößen haben auch Einfluss auf die kommunalpolitischen Entscheidungen. So kann z.B. ein hoher Anteil von Schulabgängern ohne
Hauptschulabschluss auf zukünftige soziale Problemlagen hindeuten, woraus sich auch Implikationen für die von diesen Personengruppen
nachgefragten städtischen Leistungsangebote ableiten lassen. Ein weiteres Beispiel sind die Anteile von Hochqualifizierten am Wohnort.
Hieraus können sich u.a. Implikationen für die Nachfrage nach kulturellen Angeboten vor Ort ableiten (z.B. Theater).
Bei den Schulabgängern sind im Jahr 2014 folgende Spannweiten zu beobachten: 0,2 Prozent (Worms) bis 10,6 Prozent (Leipzig) für die
Gruppe "ohne Hauptschulabschluss", 7,3 Prozent (Erlangen) bis 23,2 Prozent (Frankenthal (Pfalz)) für die Gruppe "mit Hauptschulabschluss",
22,3 Prozent (Koblenz) bis 49,8 Prozent (Salzgitter) für die Gruppe "mit Realschulabschluss" und 26,6 Prozent (Suhl) bis 67,3 Prozent
(Darmstadt) für die Gruppe "mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife".
Der Anteil der Hochqualifizierten am Arbeitsort variiert zwischen 6,7 Prozent in Weiden in der Oberpfalz und 31,2 Prozent in Erlangen.
Am Wohnort findet sich der niedrigste Wert in Pirmasens mit 6,0 Prozent. Der höchste Wert ist Heidelberg zuzurechnen (38,7 Prozent).
Schuldenstand in Kernhaushalt und Auslagerungen
Gegenstand der vorstehenden Abschnitte sind die Strukturen und Rahmenbedingungen der kreisfreien Städte. Im Folgenden wird ergänzend der
Stand der Verschuldung untersucht. Die Verschuldung ist das Resultat der Finanzpolitik der Vergangenheit und wurde damit von den kreisfreien
Städten maßgeblich selbst verursacht.
Aus heutiger Perspektive stellen die im Laufe der Jahre angesammelten Schulden ebenfalls eine Art "Rahmenbedingung" dar, die kurzfristig
nur bedingt beeinflussbar ist. Aus hohen Schulden resultieren i.d.R. hohe Zinsausgaben, die den Haushalt belasten. Die für Zinsausgaben
verwendeten Finanzmittel stehen für andere städtische Aufgaben (z.B. Kinderbetreuung, Kultur, Sportförderung) nicht zur Verfügung.
Generell ist die Zinsbelastung der städtischen Haushalte heute noch vergleichsweise niedrig. Grund ist das allgemein niedrige Zinsniveau.
Im Falle wieder steigender Zinssätze wird (mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung) aber auch die Höhe der Zinsausgaben wieder zunehmen
und die Handlungsspielräume der Städte einengen. Besonders schnell schlagen sich Zinsniveauänderungen im Bereich der (kurzfristigen)
Kassenkredite
nieder. In diesem Sinne gilt es, die aktuell relativ guten konjunkturellen Rahmenbedingungen zu nutzen, um die Verschuldung
(und hier insbesondere die Kassenkreditverschuldung) so weit wie möglich zurückzuführen. Geringere Schuldenstände vergrößern in den früher
oder später wiederkehrenden Krisenjahren die haushaltspolitischen Handlungsspielräume der Städte.
Die kreisfreien Städte können sich zum einen im
Kernhaushalt verschulden. Zum anderen haben sie aber auch die Möglichkeit, städtische
Unternehmen (sog.
Auslagerungen) zu gründen und in diesen Auslagerungen Schulden aufzunehmen. Die Schulden der städtischen Unternehmen
sind der betreffenden Stadt in gleicher Weise zuzurechnen wie die Schulden des städtischen Kernhaushalts. Ein häufig angeführtes Problem
von Schulden in städtischen Unternehmen (Auslagerungen) ist, dass sich die darin verorteten Schuldenstände eher dem Blick von Politik und
Öffentlichkeit entziehen. Man spricht daher auch z.T. von sog. "Schattenhaushalten".
Die hier verwendeten Daten des Wegweisers Kommune ermöglichen es, auch die Schulden der Auslagerungen in die Analyse einzubeziehen.
Hierdurch entsteht ein besseres Gesamtbild der städtischen Verschuldung. Die Berücksichtigung der Auslagerungen ist bei kreisfreien
Städten besonders wichtig, da dieser Kommunaltyp überdurchschnittlich häufig Auslagerungen gründet (und in der Folge auch über sie
Schulden aufnimmt).
Zu beachten ist, dass der verfügbare Datensatz nicht alle kommunalen Schuldenarten abdeckt. Es fehlen insbesondere die
impliziten Schulden (z.B. Pensionsverpflichtungen). Die impliziten Schulden werden erst in der
Doppik vollständig erfasst
(z.B. in Form von Pensionsrückstellungen). Da einige deutsche Kommunen (sowie der Bund und die meisten Länder) noch immer
kameral rechnen,
werden doppische Kennzahlen (noch) nicht statistisch nachgewiesen. Es ist damit darauf hinzuweisen, dass die
hier berichteten Schuldenstände nur einen Teil der tatsächlichen (doppischen) Gesamtverschuldung der kreisfreien Städte berücksichtigen.
Eine besondere Schuldenart sind die bereits erwähnten Kassenkredite. Kassenkredite sind ein häufig verwendeter Indikator zur
Beurteilung der Finanzlage einer Stadt. Der eigentliche Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
Es handelt sich mithin um eine spezielle Kreditform zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Finanzmitteln (z.B. aus Steuern).
Die meiste Zeit des Jahres sollte ihr Bestand daher bei exakt 0,00 Euro liegen. Kassenkredite haben Ähnlichkeit mit Überziehungskrediten
(Dispokredite bzw. Kontokorrentkredite) im privaten Bereich. Aufgrund ihrer i.d.R. kurzen Laufzeit unterliegen Kassenkredite einem hohen
Zinsänderungsrisiko. Zudem sind Kassenkredite - im Gegensatz zu
Investitionskrediten - nicht durch investiv geschaffene Vermögenswerte
gedeckt. Sie werden vielmehr für konsumtive Zwecke aufgenommen. Die in Form von dauerhaften Kassenkrediten angesammelten Lasten werden
demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener
Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.
Einige Städte haben beschlossen, Kassenkredite einer Zweckentfremdung zu unterziehen, indem sie sie zur dauerhaften Finanzierung
laufender Defizite verwenden. Sie leben mithin über ihre Verhältnisse. Das Leben über die eigenen Verhältnisse fällt dabei umso größer
aus, je höher die Kassenkreditbestände sind. Von hohen Kassenkreditschulden kann bereits ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden.
Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner, so hat sich die betreffende Kommune sehr hohe Kassenkreditlasten aufgebürdet. Ab 2.000
Euro je Einwohner hat die Kassenkreditverschuldung - und damit auch das Leben über die eigenen Verhältnisse - bereits enorme Ausmaße angenommen.
Die kreisfreien Städte mit hohen (dauerhaften) Kassenkreditschulden sind gefordert, ihre Kassenkredite über einnahme- und/oder
ausgabeseitige Konsolidierungsmaßnahmen vollständig zu tilgen. Auf der Suche nach möglichen Konsolidierungsmaßnahmen kann ein Blick in die
Haushaltssicherungskonzepte anderer Städte und Gemeinden helfen. Eine Linksammlung zu solchen Haushaltssicherungskonzepten finden Sie
auf der nachfolgend verlinkten Seite.
" Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Die im Folgenden berichteten Schuldendaten decken nur die kreisfreien Städte der Flächenländer ab. Grund hierfür ist, dass bei den
Schulden der kreisfreien Städte der Stadtstaaten eine Trennung zwischen kommunalen Schulden und Landesschulden nicht möglich ist und
daher keine Vergleichbarkeit mit den kreisfreien Städten der Flächenländer gegeben wäre. Nachrichtlich sei hinsichtlich des
Schuldenstands der Stadtstaaten auf nachstehenden Link verwiesen.
» Verschuldung der Bundesländer in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Die höchste Pro-Kopf-Gesamtverschuldung aller kreisfreien Städte in Deutschland hat zum 31.12.2014 die hessische Stadt Darmstadt
mit 17.200 Euro je Einwohner, was v.a. auf die enormen ausgelagerten Schulden in Höhe von 13.614 Euro je Einwohner zurückzuführen
ist. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen die Städte Kaiserslautern (12.109 Euro je Einwohner) und Mainz (11.881 Euro je Einwohner). Am
geringsten verschuldet ist Memmingen mit 1.138 Euro je Einwohner. Im Kernhaushalt hat Pirmasens mit 9.130 Euro je Einwohner den
höchsten Schuldenstand.
Schuldenfrei im Kernhaushalt ist nur Dresden.
Ende 2014 kommen 39 Städte im Kernhaushalt ohne Kassenkredite aus. Diesen kassenkreditfreien Städten stehen allerdings auch
zahlreiche Städte mit hohen, sehr hohen oder sogar extrem hohen Kassenkreditschulden gegenüber. Insgesamt 47 Städte haben hohe
Kassenkreditbestände (ab 500 Euro je Einwohner). 42 dieser Städte haben sich sogar sehr hohe Kassenkreditschulden aufgebürdet (ab
1.000 Euro je Einwohner). Diese Städte haben in der Vergangenheit mithin deutlich über ihre Verhältnisse gewirtschaftet (d.h. sie
haben erheblich mehr ausgegeben als sie eingenommen haben).
Darüber hinaus gibt es unter den kreisfreien Städten einige Fälle, die nicht nur in starken, sondern sogar in geradezu exzessivem
Ausmaß über ihre Verhältnisse gelebt haben. Besonders extrem sind die Bestände der folgenden 19 Städte, die sich entschlossen
haben, sich mit Kassenkrediten von über 3.000 Euro je Einwohner zu verschulden: Pirmasens (7.516 Euro je Einwohner), Oberhausen
(7.487 Euro je Einwohner), Kaiserslautern (6.831 Euro je Einwohner), Hagen (6.049 Euro je Einwohner), Zweibrücken (5.454 Euro je
Einwohner), Mülheim an der Ruhr (5.075 Euro je Einwohner), Remscheid (4.815 Euro je Einwohner), Wuppertal (4.087 Euro je Einwohner),
Mönchengladbach (3.946 Euro je Einwohner), Ludwigshafen am Rhein (3.731 Euro je Einwohner), Offenbach am Main (3.693 Euro je Einwohner),
Trier (3.685 Euro je Einwohner), Duisburg (3.661 Euro je Einwohner), Essen (3.611 Euro je Einwohner), Worms (3.572 Euro je Einwohner),
Solingen (3.232 Euro je Einwohner), Herne (3.087 Euro je Einwohner), Gelsenkirchen (3.071 Euro je Einwohner) und Mainz (3.039 Euro je
Einwohner).
Einige der zuvor genannten 19 Städte haben bessere Rahmenbedingungen, andere haben schwierigere Rahmenbedingungen. Eine wichtige
Aufgabe der Kommunalpolitik ist es aber in jedem Falle, die Haushaltspolitik an eben diesen (guten oder schlechten) Rahmenbedingungen
auszurichten. Schwierige Rahmenbedingungen können und dürfen keine Begründung für eine überbordende Kassenkreditverschuldung sein.
Kassenkredite verlagern die Finanzierungslast für das heute Leistungsniveau lediglich auf künftige Generationen. Diese künftigen
Generationen ziehen aus den kassenkreditfinanzierten Leistungen selbst jedoch keinen Vorteil (denn die Kassenkredite sind für
konsumtive und nicht für investive Zwecke verwendet worden). Gerade die Städte mit schwierigen Rahmenbedingungen sollten alles
daran setzen, dauerhafte Kassenkredite zu vermeiden. Andernfalls erben nachfolgende Generationen nicht nur schwierige Rahmenbedingungen,
sondern zusätzlich auch eine hohe Schuldenlast. Die Schuldenlast engt durch die notwendigen Zins- und Tilgungsleistungen haushaltspolitische
Spielräume ein und erschwert es, die sozioökonomischen Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern. Je höher die Schuldenstände ausfallen,
desto größer ist die Gefahr, dass die betreffende Stadt in eine
Schuldenspirale gerät.
Weitere Informationen
Der Fokus des vorliegenden Beitrags weniger stark auf den Finanzen als vielmehr auf den Rahmenbedingungen und Strukturen der kreisfreien Städte.
Ergänzende (Finanz-)Analysen zu den kreisfreien Städten sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Seiten abrufbar.
» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom 30. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Primärsalden der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 25. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 15. Februar 2016
Autor: Andreas Burth
» Rankings über das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 30. Januar 2016
Autor: Andreas Burth
» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten, Blog-Eintrag vom 18. August 2015
Autor: Andreas Burth
» Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer, Blog-Eintrag vom 27. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
» Mandatsträger(innen) kreisfreier Städte: Parteizugehörigkeit, Frauenquote und Einwohnernähe, Blog-Eintrag vom 8. Mai 2013
Autor: Marc Gnädinger
» Oberbürgermeister(innen) kreisfreier Städte: Parteizugehörigkeit, Frauenquote, akademische Ausbildung und Machtposition, Blog-Eintrag vom 4. Mai 2013
Autor: Marc Gnädinger
Ein Video, das u.a. die Kommunalstrukturen in Deutschland behandelt, finden Sie hier:
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