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Landesverschuldung in Nordrhein-Westfalen
Staatsverschuldung in Deutschland
9. Oktober 2012
Verschuldung in Nordrhein-Westfalen: Landesverschuldung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Stand sowie zur Entwicklung der
Verschuldung des Landes
Nordrhein-Westfalen (ohne Schulden der Kommunen). Neben den Schulden im
Landeskernhaushalt werden auch die Schulden
einiger Auslagerungen abgedeckt.
Inhaltsübersicht:
I. Entwicklung der Landesverschuldung in Nordrhein-Westfalen im Zeitablauf
II. Landesverschuldung in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2011 nach Schuldenarten
III. Weitere Informationen
I. Entwicklung der Landesverschuldung in Nordrhein-Westfalen im Zeitablauf:

Aus Abbildung 1 ist die Entwicklung der
Verschuldung des
Landes Nordrhein-Westfalen inklusive seiner
Extrahaushalte (aber ohne Hinzurechnung der Schulden der Kommunen des Landes) ersichtlich. Die blaue Linie zeigt dabei die Entwicklung der Landesverschuldung inklusive etwaiger
Bürgschaften (Haftungsverpflichtungen) im Zeitablauf, die rote Linie zeigt die Verschuldungsentwicklung ohne Bürgschaften. Die in die Grafik integrierten Zahlenwerte zeigen die Verschuldungshöhe ohne etwaige Bürgschaften in Mrd. Euro jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres an.
Zwischen den Jahren 2009 und 2010 findet sich eine gestrichelte hellrote Linie. Diese verdeutlicht, dass 2010 eine bedeutende Umstellung in der
Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes vorgenommen wurde. Die Werte bis inklusive des Jahres 2009 sind insofern nur eingeschränkt mit den Werten ab 2010 vergleichbar.
Im letzten derzeit statistisch erfassten Jahr 2011 erreicht die Verschuldung des
Landes Nordrhein-Westfalen einschließlich der Bürgschaften einen Wert von
208,29 Mrd. Euro. Das entspricht einem Wert von
11.677,50 Euro je Einwohner des Landes, wobei bei den Einwohnerzahlen diejenigen zum 30.6.2011
(17.836.512 Einwohner) zugrundegelegt wurden. Die Landesverschuldung ohne Bürgschaften erreicht zum 31.12.2011 einen geringeren Wert von
188,99 Mrd. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von
10.595,61 Euro je Einwohner entspricht.
Für einen Vergleich der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung der Bundesländer zum 31.12.2011
sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer"
verwiesen. Bezüglich des Ländervergleichs sei jedoch darauf hingewiesen, dass die dort ausgewiesene Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung
höher ausfällt als die Verschuldung in vorstehender Grafik, da zusätzlich die erst seit 2010 vom Statistischen Bundesamt
berichteten Schulden der sonstigen FEUs berücksichtigt werden (können).
II. Landesverschuldung in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2011 nach Schuldenarten:

Während in obiger Abbildung 1 eine Abgrenzung der Landesverschuldung (mit und ohne Bürgschaften) nach dem sog.
"öffentlichen Gesamthaushalt" vorgenommen wurde, wird beim Kreisdiagramm in Abbildung 2 anders vorgegangen. Hier wird eine Abgrenzung nach dem sog. "öffentlichen Bereich" (= maximal finanzstatistisch abbildbare Gesamtverschuldung) und ausschließlich für das Jahr 2011 vorgenommen. Nach dieser Abgrenzung steigt der Gesamtschuldenstand im Vergleich zu Abbildung 1
leicht an.
Der Grund hierfür liegt darin, dass bei der Schuldenabgrenzung nach Abbildung 2 zwei Schuldenarten zusätzlich einbezogen werden. Bei diesen beiden Schuldenarten handelt es sich um die Schulden der sog. sonstigen FEUs
(sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen). Das sind diejenigen FEUs des Landes, die nicht zum Staatssektor gezählt werden. Bei diesen sonstigen FEUs wird noch einmal zwischen deren
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und
Schulden beim öffentlichen Bereich differenziert.
In obenstehender Abbildung 1 sind die Schulden der sonstigen FEUs nicht berücksichtigt worden, da selbige erst seit 2010 vom
Statistischen Bundesamt berichtet werden und daher lediglich für einen zu kurzen, zweijährigen Zeitraum dargestellt werden könnten.
Im Jahr 2011 erreicht die Gesamtverschuldung des
Landes Nordrhein-Westfalen eine Höhe von
209,30 Mrd. Euro (inklusive Bürgschaften und sonstigen FEUs) und von
190,01 Mrd. Euro (exklusive Bürgschaften, aber inklusive sonstigen FEUs). Das entspricht Pro-Kopf-Werten von
11.734,49 bzw.
10.652,60 Euro je Einwohner. Die Gesamtverschuldung setzt sich dabei, wie Abbildung 2 im Detail ersichtlich macht, aus mehreren verschiedenen Schuldenarten zusammen, deren Volumen sich unterscheidet.
Zur größentechnischen Einordnung der Pro-Kopf-Verschuldungshöhe sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer" verwiesen.
Für tiefergehende Informationen zu den methodischen Details sowie insb. den schuldenstatistischen Neuerungen zwischen den
Jahren 2009/2010 empfiehlt sich ein Blick in das PDF
"Methodische Hinweise zur Staatsverschuldung in Deutschland". Definitionen zentraler Begriffe aus dem Bereich der Staats- und Kommunalverschuldung finden Sie im
Lexikon von HaushaltsSteuerung.de.
Siehe hierzu auch:
- Länderschulden 2010 nach neuer Schuldenstatistik (Blog-Eintrag vom 22.10.2011)
III. Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen zu den Themen Verschuldung und Haushaltskonsolidierung:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
Linksammlungen zu Finanz-Dokumenten der Bundesländer:
- Links zu den Haushaltsplänen der 16 Bundesländer
- Links zu den mittelfristigen Finanzplänen von Bund und Ländern
- Links zu Eröffnungsbilanzen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen
- Links zu Jahresabschlüssen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen

Quellen:
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2011 (Fachserie 14 Reihe 5). Wiesbaden 2012.
Hinweise zur Interpretation der Daten:
» Methodische Hinweise zur Staatsverschuldung in Deutschland
Definitionen zu den verwendeten Fachbegriffen:
» Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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