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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Steuern in Deutschland

Steuern in Deutschland
23. Mai 2017  |  Autor: Andreas Burth



Der deutsche Staat finanziert die Erfüllung seiner Aufgaben zu einem großen Teil aus Steuern. Im Jahr 2016 liegen die Steuereinnahmen Deutschlands bei 700,68 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 4,88 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die gesamten Steuereinnahmen rühren aus einer Vielzahl einzelner Steuern her. Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die gesamten Steuereinnahmen des Jahres 2016 nach Steuerarten aufzuschlüsseln.

Datenquelle ist die kürzlich veröffentlichte Statistik über den Steuerhaushalt 2016 des Statistischen Bundesamtes. Die Statistik steht auf nachfolgender Seite als PDF- und Excel-Datei zum Download zur Verfügung.

» Steuerhaushalt - Fachserie 14 Reihe 4
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Nicht zu den Steuern gezählt werden in diesem Beitrag die Zölle und die steuerähnlichen Abgaben. Die Einnahmen aus Zöllen belaufen sich im Jahr 2016 auf 5,11 Mrd. Euro. Aus steuerähnlichen Abgaben vereinnahmen die Kommunen 2016 insgesamt 0,30 Mrd. Euro. Unter die steuerähnlichen Abgaben fallen die Fremdenverkehrsabgaben (0,01 Mrd. Euro), die zweckgebundenen Abgaben (0,25 Mrd. Euro), die Abgaben von Spielbanken (0,02 Mrd. Euro) und die sonstigen steuerähnlichen Abgaben (0,02 Mrd. Euro).

Überblick:
- Gesamte Steuereinnahmen nach Steuergruppen
- Gemeinschaftsteuern nach Steuerarten
- Bundessteuern nach Steuerarten
- Landessteuern nach Steuerarten
- Gemeindesteuern nach Steuerarten
- Ranking der Steuern nach ihrem Aufkommen
- Weitere Informationen



Gesamte Steuereinnahmen nach Steuergruppen

Die Steuern werden im vorliegenden Beitrag in vier Steuergruppen untergliedert: Mit den Gemeinschaftsteuern sind die Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz angesprochen. Hierunter fallen folgende Steuern: Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Abgeltungsteuer (bis 2008: Zinsabschlag), nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Die prozentualen Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden gehen aus folgender Tabelle hervor.

Verteilung des Gemeinschaftsteuer-Aufkommens im Jahr 2016 auf Bund, Länder und Gemeinden

Das Aufkommen der Bundessteuern fließt dem Bund zu. Unter die Bundessteuern fallen insbesondere folgende Steuerarten: Versicherungsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer (seit 1.7.2009), Luftverkehrsteuer (seit 2011), Kernbrennstoffsteuer (seit 2011), Solidaritätszuschlag, pauschalierte Eingangsabgaben.

Einen Sonderfall bildet die Kraftfahrzeugsteuer, die zu den Bundessteuern gezählt wird. Zwar fließt ihr Aufkommen dem Bund zu, gleichwohl führt der Bund in Form der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen ähnlich großen Betrag an die Länder ab. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Kraftfahrzeugsteuer bis zum 30.6.2009 eine Landessteuer war und die Länder daher seit dem 1.7.2009 über die Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen finanziellen Ausgleich für die wegfallenden Steuereinnahmen erhalten.

Die Landessteuern sind Steuern, deren Aufkommen den Ländern (Flächenländer und Stadtstaaten) zusteht. Unter die Landessteuern fallen v.a. die im Folgenden genannten Steuerarten: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuern (z.B. Totalisatorsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer), Feuerschutzsteuer, Biersteuer.

Die vierte Gruppe der Steuerarten sind die Gemeindesteuern. Ihr Aufkommen steht (von der Gewerbesteuer abgesehen) vollständig den Gemeinden (bzw. in wenigen Einzelfällen den Gemeindeverbänden) zu. Zu den Gemeinden zählen im Kontext der Gemeindesteuern auch die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde. Unter die Gemeindesteuern fallen u.a. folgende Steuerarten: Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer, Pferdesteuer, Schankerlaubnissteuer.

Die Gewerbesteuer wird hier zu den Gemeindesteuern gerechnet. Faktisch kann sie indes auch zu Gemeinschaftsteuern gezählt werden (man spricht auch von einer "heimlichen Gemeinschaftsteuer"). Grund ist die Gewerbesteuerumlage, über die die Gemeinden einen Teil des Gewerbesteueraufkommens an Bund und Länder weiterleiten. Die westdeutschen Länder erhalten von ihren Gemeinden aufgrund einer erhöhten Gewerbesteuerumlage einen höheren Anteil am Gewerbesteueraufkommen als die ostdeutschen Länder.

Insgesamt belaufen sich die Steuereinnahmen des deutschen Staates im Jahr 2016 auf 700,68 Mrd. Euro. Mit 72,58 Prozent entfällt der größte Teil auf die Gemeinschaftsteuern. Die Bundessteuern machen mit 14,91 Prozent den zweitgrößten Teil aus. Es folgen die Gemeindesteuern mit 9,32 Prozent und die Landessteuern mit 3,19 Prozent.

Gesamtes Steueraufkommen in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuer-Gruppen



Gemeinschaftsteuern nach Steuerarten

Abbildung 2 zeigt die Gemeinschaftsteuern differenziert nach Steuerarten. Wie schon in den Vorjahren sind die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer die wichtigsten Gemeinschaftsteuern.

Gesamtes Aufkommen der Gemeinschaftsteuern in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten



Bundessteuern nach Steuerarten

Aus Abbildung 3 gehen die Bundessteuern nach Steuerarten hervor. Die wichtigsten Bundessteuern sind im Jahr 2016 die Energiesteuer, der Solidaritätszuschlag und die Tabaksteuer. Aus Platzgründen können nicht alle Bundessteuern in Abbildung 3 integriert werden. Die Position "weitere Bundessteuern" wird daher in Abbildung 4 detaillierter aufgeschlüsselt.

Gesamtes Aufkommen der Bundessteuern in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten

Abbildung 4 zeigt die Einnahmen des Bundes aus den "weiteren Bundessteuern" aus Abbildung 3. Da auch in Abbildung 4 aus Platzgründen nicht alle Bundessteuern aufgeführt werden können, finden Sie dort zudem die Sammelposition "sonstige Bundessteuern". Unter die sonstigen Bundesteuern in Abbildung 4 fallen z.B. die Zwischenerzeugnissteuer (Aufkommen 2016: 0,02 Mrd. Euro), die pauschalierten Eingangsabgaben (Aufkommen 2016: 0,002 Mrd. Euro) und die Alkopopsteuer (Aufkommen 2016: 0,001 Mrd. Euro).

Aufkommen der Position 'weitere Bundessteuern' (aus Abbildung 3) in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten



Landessteuern nach Steuerarten

Die Landessteuern verzeichnen im Jahr 2016 ein Aufkommen von 22,34 Mrd. Euro. Sie fließen den Ländern (d.h. Flächenländer und Stadtstaaten) zu. Der Großteil des Landessteuer-Aufkommens entfällt auf die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer.

Ländervergleiche zu den Pro-Kopf-Einnahmen der Länder aus Landessteuern können Sie für das Jahr 2016 unter folgendem Blog-Eintrag abrufen.

» Aufkommen der Landessteuern 2016, Blog-Eintrag vom 14. Mai 2017
    Autor: Andreas Burth

Gesamtes Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten



Gemeindesteuern nach Steuerarten

Das Aufkommen der Gemeindesteuern steht (mit Ausnahme der Gewerbesteuer) vollständig den Gemeinden zu. Unter die Gemeinden fallen sowohl die Gemeinden der Flächenländer als auch die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinden. Bei wenigen Steuern (z.B. Jagd- und Fischereisteuer) kann das Steueraufkommen auch den Gemeindeverbänden (z.B. Landkreise) zufließen.

Die mit großem Abstand wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Die übrigen Gemeindesteuern verzeichnen im Vergleich dazu nur ein geringes Aufkommen. Die Position "weitere Gemeindesteuern" kann aus Platzgründen in Abbildung 6 nicht detaillierter dargestellt werden. Die weiteren Gemeindesteuern werden daher in Abbildung 7 weiter aufgeschlüsselt.

Einen Ländervergleich zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen der Kommunen können Sie für das Jahr 2016 über untenstehenden Link abrufen.

» Kommunale Netto-Steuereinnahmen 2016 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom
    7. Mai 2017

    Autor: Andreas Burth

Gesamtes Aufkommen der Gemeindesteuern in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten

Abbildung 7 visualisiert das Aufkommen der "weiteren Gemeindesteuern" aus Abbildung 6. Da auch in Abbildung 7 aus Platzgründen nicht alle Gemeindesteuern aufgeführt werden können, finden Sie dort zudem die Sammelposition "sonstige Gemeindesteuern". Zu den sonstigen Gemeindesteuern in Abbildung 7 zählen z.B. die Pferdesteuer und die Schankerlaubnissteuer.

Aufkommen der Position 'weitere Gemeindesteuern' (aus Abbildung 6) in Deutschland im Jahr 2016 nach Steuerarten



Ranking der Steuern nach ihrem Aufkommen

Nachfolgende Liste ordnet die Steuern in Deutschland nach ihrem Aufkommen im Jahr 2016. Sie bietet damit einen Gesamtüberblick über die Bedeutung der einzelnen Steuern. Hierbei wird deutlich, dass die wichtigsten Steuern in Deutschland Gemeinschaftsteuern sind. Sofern auch die Gewerbesteuer aufgrund der Gewerbesteuerumlage zu den Gemeinschaftsteuern gezählt wird, ist die Energiesteuer auf Rang 6 die aufkommensstärkste Nicht-Gemeinschaftsteuer.
  1. Lohnsteuer: 184,83 Mrd. Euro
  2. Umsatzsteuer: 165,93 Mrd. Euro
  3. Veranlagte Einkommensteuer: 53,83 Mrd. Euro
  4. Einfuhrumsatzsteuer: 51,16 Mrd. Euro
  5. Gewerbesteuer: 50,10 Mrd. Euro
  6. Energiesteuer: 40,09 Mrd. Euro
  7. Körperschaftsteuer: 27,44 Mrd. Euro
  8. Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag: 19,45 Mrd. Euro
  9. Solidaritätszuschlag: 16,85 Mrd. Euro
  10. Tabaksteuer: 14,19 Mrd. Euro
  11. Grundsteuer B: 13,26 Mrd. Euro
  12. Versicherungsteuer: 12,76 Mrd. Euro
  13. Grunderwerbsteuer: 12,41 Mrd. Euro
  14. Kraftfahrzeugsteuer: 8,95 Mrd. Euro
  15. Erbschaftsteuer: 7,01 Mrd. Euro
  16. Stromsteuer: 6,57 Mrd. Euro
  17. Abgeltungsteuer: 5,94 Mrd. Euro
  18. Branntweinsteuer: 2,07 Mrd. Euro
  19. Rennwett- und Lotteriesteuer: 1,81 Mrd. Euro
  20. Luftverkehrsteuer: 1,07 Mrd. Euro
  21. Kaffeesteuer: 1,04 Mrd. Euro
  22. Vergnügungsteuer: 0,98 Mrd. Euro
  23. Biersteuer: 0,68 Mrd. Euro
  24. Feuerschutzsteuer: 0,44 Mrd. Euro
  25. Kernbrennstoffsteuer: 0,42 Mrd. Euro
  26. Schaumweinsteuer: 0,40 Mrd. Euro
  27. Grundsteuer A: 0,39 Mrd. Euro
  28. Hundesteuer: 0,34 Mrd. Euro
  29. Zweitwohnungsteuer: 0,14 Mrd. Euro
  30. Zwischenerzeugnissteuer: 0,015 Mrd. Euro
  31. Jagd- und Fischereisteuer: 0,009 Mrd. Euro
  32. Pauschalierte Eingangsabgaben: 0,0016 Mrd. Euro
  33. Alkopopsteuer: 0,0013 Mrd. Euro



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den Steuereinnahmen des deutschen Staates finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger