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Steuern in Deutschland
Steuern in Deutschland
23. Mai 2017 |
Autor: Andreas Burth
Der deutsche Staat finanziert die Erfüllung seiner Aufgaben zu einem großen Teil aus Steuern. Im Jahr 2016 liegen die
Steuereinnahmen Deutschlands bei 700,68 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 4,88 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die
gesamten Steuereinnahmen rühren aus einer Vielzahl einzelner Steuern her. Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die gesamten
Steuereinnahmen des Jahres 2016 nach Steuerarten aufzuschlüsseln.
Datenquelle ist die kürzlich veröffentlichte Statistik über den Steuerhaushalt 2016 des Statistischen Bundesamtes. Die Statistik steht auf nachfolgender
Seite als PDF- und Excel-Datei zum Download zur Verfügung.
» Steuerhaushalt - Fachserie 14 Reihe 4
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Nicht zu den Steuern gezählt werden in diesem Beitrag die
Zölle und die
steuerähnlichen Abgaben. Die Einnahmen aus Zöllen belaufen
sich im Jahr 2016 auf 5,11 Mrd. Euro. Aus steuerähnlichen Abgaben vereinnahmen die Kommunen 2016 insgesamt 0,30 Mrd. Euro. Unter die steuerähnlichen
Abgaben fallen die Fremdenverkehrsabgaben (0,01 Mrd. Euro), die zweckgebundenen Abgaben (0,25 Mrd. Euro), die Abgaben von Spielbanken
(0,02 Mrd. Euro) und die sonstigen steuerähnlichen Abgaben (0,02 Mrd. Euro).
Überblick:
- Gesamte Steuereinnahmen nach Steuergruppen
- Gemeinschaftsteuern nach Steuerarten
- Bundessteuern nach Steuerarten
- Landessteuern nach Steuerarten
- Gemeindesteuern nach Steuerarten
- Ranking der Steuern nach ihrem Aufkommen
- Weitere Informationen
Gesamte Steuereinnahmen nach Steuergruppen
Die Steuern werden im vorliegenden Beitrag in vier Steuergruppen untergliedert:
Mit den Gemeinschaftsteuern sind die Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz angesprochen. Hierunter fallen
folgende Steuern:
Lohnsteuer, veranlagte
Einkommensteuer,
Abgeltungsteuer
(bis 2008: Zinsabschlag), nicht veranlagte Steuern vom Ertrag,
Körperschaftsteuer,
Umsatzsteuer und
Einfuhrumsatzsteuer.
Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Die prozentualen Anteile von
Bund, Ländern und Gemeinden gehen aus folgender Tabelle hervor.
Das Aufkommen der Bundessteuern fließt dem Bund zu. Unter die Bundessteuern fallen insbesondere folgende Steuerarten:
Versicherungsteuer,
Tabaksteuer,
Kaffeesteuer,
Branntweinsteuer,
Alkopopsteuer,
Schaumweinsteuer,
Zwischenerzeugnissteuer,
Energiesteuer,
Stromsteuer,
Kraftfahrzeugsteuer (seit 1.7.2009),
Luftverkehrsteuer (seit 2011),
Kernbrennstoffsteuer (seit 2011),
Solidaritätszuschlag,
pauschalierte Eingangsabgaben.
Einen Sonderfall bildet die Kraftfahrzeugsteuer, die zu den Bundessteuern gezählt wird. Zwar fließt ihr Aufkommen dem Bund zu, gleichwohl
führt der Bund in Form der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen ähnlich großen Betrag an die Länder ab. Hintergrund dieser Regelung ist,
dass die Kraftfahrzeugsteuer bis zum 30.6.2009 eine Landessteuer war und die Länder daher seit dem 1.7.2009 über die
Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen finanziellen Ausgleich für die wegfallenden Steuereinnahmen erhalten.
Die Landessteuern sind Steuern, deren Aufkommen den Ländern (Flächenländer und Stadtstaaten) zusteht. Unter die Landessteuern fallen
v.a. die im Folgenden genannten Steuerarten:
Erbschaftsteuer,
Grunderwerbsteuer,
Rennwett- und Lotteriesteuern
(z.B. Totalisatorsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer),
Feuerschutzsteuer,
Biersteuer.
Die vierte Gruppe der Steuerarten sind die Gemeindesteuern. Ihr Aufkommen steht (von der Gewerbesteuer abgesehen) vollständig den Gemeinden
(bzw. in wenigen Einzelfällen den Gemeindeverbänden) zu. Zu den Gemeinden zählen im Kontext der Gemeindesteuern auch die Stadtstaaten
in ihrer Funktion als Gemeinde. Unter die Gemeindesteuern fallen u.a. folgende Steuerarten:
Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer,
Hundesteuer,
Vergnügungsteuer,
Jagd- und Fischereisteuer,
Zweitwohnungsteuer,
Pferdesteuer,
Schankerlaubnissteuer.
Die Gewerbesteuer wird hier zu den Gemeindesteuern gerechnet. Faktisch kann sie indes auch zu Gemeinschaftsteuern gezählt werden (man spricht auch von einer
"heimlichen Gemeinschaftsteuer").
Grund ist die Gewerbesteuerumlage,
über die die Gemeinden einen Teil des Gewerbesteueraufkommens an Bund und Länder weiterleiten. Die westdeutschen Länder erhalten von ihren Gemeinden aufgrund einer erhöhten
Gewerbesteuerumlage einen höheren Anteil am Gewerbesteueraufkommen als die ostdeutschen Länder.
Insgesamt belaufen sich die Steuereinnahmen des deutschen Staates im Jahr 2016 auf 700,68 Mrd. Euro. Mit 72,58 Prozent entfällt der größte Teil auf die
Gemeinschaftsteuern. Die Bundessteuern machen mit 14,91 Prozent den zweitgrößten Teil aus. Es folgen die Gemeindesteuern mit 9,32 Prozent und die
Landessteuern mit 3,19 Prozent.
Gemeinschaftsteuern nach Steuerarten
Abbildung 2 zeigt die Gemeinschaftsteuern differenziert nach Steuerarten. Wie schon in den Vorjahren sind die Lohnsteuer und die
Umsatzsteuer die wichtigsten Gemeinschaftsteuern.
Bundessteuern nach Steuerarten
Aus Abbildung 3 gehen die Bundessteuern nach Steuerarten hervor. Die wichtigsten Bundessteuern sind im Jahr 2016 die Energiesteuer,
der Solidaritätszuschlag und die Tabaksteuer. Aus Platzgründen können nicht alle Bundessteuern in Abbildung 3 integriert werden. Die
Position "weitere Bundessteuern" wird daher in Abbildung 4 detaillierter aufgeschlüsselt.
Abbildung 4 zeigt die Einnahmen des Bundes aus den "weiteren Bundessteuern" aus Abbildung 3. Da auch in Abbildung 4 aus Platzgründen
nicht alle Bundessteuern aufgeführt werden können, finden Sie dort zudem die Sammelposition "sonstige Bundessteuern". Unter die
sonstigen Bundesteuern in Abbildung 4 fallen z.B. die Zwischenerzeugnissteuer (Aufkommen 2016: 0,02 Mrd. Euro), die pauschalierten
Eingangsabgaben (Aufkommen 2016: 0,002 Mrd. Euro) und die Alkopopsteuer (Aufkommen 2016: 0,001 Mrd. Euro).
Landessteuern nach Steuerarten
Die Landessteuern verzeichnen im Jahr 2016 ein Aufkommen von 22,34 Mrd. Euro. Sie fließen den Ländern (d.h. Flächenländer und
Stadtstaaten) zu. Der Großteil des Landessteuer-Aufkommens entfällt auf die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer.
Ländervergleiche zu den Pro-Kopf-Einnahmen der Länder aus Landessteuern können Sie für das Jahr 2016 unter folgendem
Blog-Eintrag abrufen.
» Aufkommen der Landessteuern 2016, Blog-Eintrag vom 14. Mai 2017
Autor: Andreas Burth
Gemeindesteuern nach Steuerarten
Das Aufkommen der Gemeindesteuern steht (mit Ausnahme der Gewerbesteuer) vollständig den Gemeinden zu. Unter die Gemeinden fallen sowohl
die Gemeinden der Flächenländer als auch die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinden. Bei wenigen Steuern (z.B. Jagd-
und Fischereisteuer) kann das Steueraufkommen auch den Gemeindeverbänden (z.B. Landkreise) zufließen.
Die mit großem Abstand wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Die übrigen Gemeindesteuern
verzeichnen im Vergleich dazu nur ein geringes Aufkommen. Die Position "weitere Gemeindesteuern" kann aus Platzgründen
in Abbildung 6 nicht detaillierter dargestellt werden. Die weiteren Gemeindesteuern werden daher in Abbildung 7 weiter
aufgeschlüsselt.
Einen Ländervergleich zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen der Kommunen können Sie für das Jahr 2016 über untenstehenden Link
abrufen.
» Kommunale Netto-Steuereinnahmen 2016 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 7. Mai 2017
Autor: Andreas Burth
Abbildung 7 visualisiert das Aufkommen der "weiteren Gemeindesteuern" aus Abbildung 6. Da auch in Abbildung 7 aus Platzgründen
nicht alle Gemeindesteuern aufgeführt werden können, finden Sie dort zudem die Sammelposition "sonstige Gemeindesteuern".
Zu den sonstigen Gemeindesteuern in Abbildung 7 zählen z.B. die Pferdesteuer und die Schankerlaubnissteuer.
Ranking der Steuern nach ihrem Aufkommen
Nachfolgende Liste ordnet die Steuern in Deutschland nach ihrem Aufkommen im Jahr 2016. Sie bietet damit einen Gesamtüberblick
über die Bedeutung der einzelnen Steuern. Hierbei wird deutlich, dass die wichtigsten Steuern in Deutschland
Gemeinschaftsteuern sind. Sofern auch die Gewerbesteuer aufgrund der Gewerbesteuerumlage zu den Gemeinschaftsteuern gezählt wird,
ist die Energiesteuer auf Rang 6 die aufkommensstärkste Nicht-Gemeinschaftsteuer.
- Lohnsteuer: 184,83 Mrd. Euro
- Umsatzsteuer: 165,93 Mrd. Euro
- Veranlagte Einkommensteuer: 53,83 Mrd. Euro
- Einfuhrumsatzsteuer: 51,16 Mrd. Euro
- Gewerbesteuer: 50,10 Mrd. Euro
- Energiesteuer: 40,09 Mrd. Euro
- Körperschaftsteuer: 27,44 Mrd. Euro
- Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag: 19,45 Mrd. Euro
- Solidaritätszuschlag: 16,85 Mrd. Euro
- Tabaksteuer: 14,19 Mrd. Euro
- Grundsteuer B: 13,26 Mrd. Euro
- Versicherungsteuer: 12,76 Mrd. Euro
- Grunderwerbsteuer: 12,41 Mrd. Euro
- Kraftfahrzeugsteuer: 8,95 Mrd. Euro
- Erbschaftsteuer: 7,01 Mrd. Euro
- Stromsteuer: 6,57 Mrd. Euro
- Abgeltungsteuer: 5,94 Mrd. Euro
- Branntweinsteuer: 2,07 Mrd. Euro
- Rennwett- und Lotteriesteuer: 1,81 Mrd. Euro
- Luftverkehrsteuer: 1,07 Mrd. Euro
- Kaffeesteuer: 1,04 Mrd. Euro
- Vergnügungsteuer: 0,98 Mrd. Euro
- Biersteuer: 0,68 Mrd. Euro
- Feuerschutzsteuer: 0,44 Mrd. Euro
- Kernbrennstoffsteuer: 0,42 Mrd. Euro
- Schaumweinsteuer: 0,40 Mrd. Euro
- Grundsteuer A: 0,39 Mrd. Euro
- Hundesteuer: 0,34 Mrd. Euro
- Zweitwohnungsteuer: 0,14 Mrd. Euro
- Zwischenerzeugnissteuer: 0,015 Mrd. Euro
- Jagd- und Fischereisteuer: 0,009 Mrd. Euro
- Pauschalierte Eingangsabgaben: 0,0016 Mrd. Euro
- Alkopopsteuer: 0,0013 Mrd. Euro
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Steuereinnahmen des deutschen Staates finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.
» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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