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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Staatsverschuldung in Deutschland » Landesverschuldung in Schleswig-Holstein

Staatsverschuldung in Deutschland
16. August 2017



Gesamt Bund GSV BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH



Landesverschuldung Kommunalverschuldung


Verschuldung in Schleswig-Holstein: Landesverschuldung


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Stand sowie zur Entwicklung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein (ohne Schulden der Kommunen). Neben den Schulden im Kernhaushalt des Landes Schleswig-Holstein werden stets auch die Schulden der Auslagerungen des Landes (Extrahaushalte und sonstige FEUs) abgedeckt. Erfasst werden nur die Jahre ab 2010. Grund hierfür ist, dass die verwendete Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2009 insbesondere keine Daten zu den Schulden der sonstigen FEUs berichtet. Hinzu kommen weitere methodische Änderungen, die Vergleiche der Jahre bis 2009 mit den Jahren ab 2010 erheblich erschweren.

Inhaltsübersicht:
I. Gesamte Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein
II. Gläubiger der Schulden des Landes Schleswig-Holstein
III. Verortung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein
IV. Kassenkreditschulden des Landes Schleswig-Holstein
V. Weitere Informationen



I. Gesamte Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein

Aus Tabelle 1 ist die Entwicklung der gesamten Schulden im Kernhaushalt sowie in den Extrahaushalten und sonstigen FEUs ersichtlich, die sich das Land Schleswig-Holstein aufgebürdet hat. Erfasst sind die Schulden beim öffentlichen Bereich (Kredite und Kassenkredite beim öffentlichen Bereich) und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Wertpapierschulden, Kredite und Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich). Die Summe aus den Schulden beim öffentlichen Bereich und den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich bezeichnet man auch als Geldschulden.

Ergänzend werden nachrichtlich auch die gewährten Bürgschaften und die eingegangenen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte des Landes Schleswig-Holstein berichtet, wobei hier nur die Kern- und Extrahaushalte erfasst sind. Daten zu den sonstigen FEUs der Länder liegen nicht vor. Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten, die möglicherweise (aber nicht mit Sicherheit) zu echten Verbindlichkeiten des Landes werden. Im Wert zur Höhe der Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein sind auch die Garantien und sonstigen Gewährleistungen (z.B. Kreditaufträge nach § 778 BGB, Wechselbürgschaften, Schuldmitübernahmen, Garantieverträge, Gewährleistungsverträge) im Landeskernhaushalt enthalten. Unter die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte fallen z.B. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder oder Leasingverträge. Die Untersuchung der Bürgschaften und kreditähnlichen Rechtsgeschäfte des Landes Schleswig-Holstein beschränkt sich auf den vorliegenden Abschnitt I. In den Abschnitten II, III und IV werden sie nicht weiter betrachtet.

Zu beachten ist, dass die hier angebotenen Daten nicht die vollständige Landesverschuldung abdecken. Nicht erfasst sind v.a. die Rückstellungen (z.B. für die Pensionen von Landesbeamten), da diese statistisch nicht berichtet werden. Die hier analysierten Schuldendaten decken mit den gesamten Geldschulden insofern nur einen Teil der eigentlichen Gesamtverschuldung ab. Die genaue Höhe der eigentlichen Gesamtverschuldung (inkl. Rückstellungen etc.) ist aber u.a. mangels flächendeckender Einführung der sog. Doppik nur in einem Teil der Gebietskörperschaften Deutschlands vollständig bekannt. Entnommen werden können sie in doppisch rechnenden Gebietskörperschaften der Bilanz (Kernhaushalt) bzw. der Konzernbilanz (Kernhaushalt und Auslagerungen), die Teil des Jahresabschlusses (Kernhaushalt) bzw. des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses (Kernhaushalt und Auslagerungen) sind.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) Bürgschaften Kreditähnliche
Rechtsgeschäfte
(ohne ÖPP-Projekte)
Einwohner zum 30.6. (ab 2012 auf Basis des Zensus 2011)
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
2010 28,13 9.934 12,23 4.319 0,03 10 2.831.364
2011 28,52 10.058 8,84 3.117 0,03 9 2.835.467
2012 28,80 10.271 8,80 3.140 0,02 8 2.803.857
2013 28,23 10.054 11,78 4.193 0,02 8 2.808.169
2014 28,70 10.174 11,12 3.944 0,02 7 2.820.713
2015 28,56 10.053 11,30 3.978 0,02 6 2.841.016
2016 30,21 10.566 7,67 2.682 0,02 6 2.858.714
Tabelle 1: Entwicklung der Gesamtverschuldung, der Bürgschaften und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte des Landes Schleswig-Holstein (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer" verwiesen.



II. Gläubiger der Schulden des Landes Schleswig-Holstein

Die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes ermöglicht eine grobe Kategorisierung der Gläubiger der Landesverschuldung in zwei Gruppen: Das Land Schleswig-Holstein kann sich demnach entweder bei Einrichtungen des nicht-öffentlichen Bereichs (sog. Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich) oder bei anderen Einheiten des öffentlichen Bereichs (sog. Schulden beim öffentlichen Bereich) verschulden. Gläubiger von Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich sind z.B. Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen oder das sonstige Ausland. Gläubiger von Schulden beim öffentlichen Bereich sind z.B. der Bund, ein anderes Bundesland, eine Kommune, die gesetzliche Sozialversicherung oder ein öffentliches Unternehmen (Extrahaushalte und sonstige FEUs).

Die beiden Gläubiger-Gruppen sind unterschiedlich zu bewerten, da den Schulden beim öffentlichen Bereich in der Schuldner-Körperschaft in gleicher Höhe Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich in der Gläubiger-Körperschaft gegenüberstehen. Schulden beim öffentlichen Bereich sind insofern staatsinterne Schulden, d.h. ein Teil des Staates verschuldet sich bei einem anderen Teil des Staates.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) davon:
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
davon:
Schulden beim öffentlichen Bereich
Anteil der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 28,13 9.934 27,60 9.747 0,53 187 98,12
2011 28,52 10.058 27,97 9.864 0,55 194 98,07
2012 28,80 10.271 28,32 10.099 0,48 172 98,32
2013 28,23 10.054 27,74 9.878 0,50 177 98,24
2014 28,70 10.174 28,31 10.035 0,39 139 98,63
2015 28,56 10.053 28,08 9.882 0,48 171 98,30
2016 30,21 10.566 29,95 10.477 0,25 89 99,16
Tabelle 2: Entwicklung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein nach den Gläubiger-Gruppen des öffentlichen und des nicht-öffentlichen Bereichs (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer" verwiesen.



III. Verortung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein nimmt seine Aufgaben nicht nur im Kernhaushalt wahr, sondern bedient sich dazu auch öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), wobei bei den FEUs unterschieden wird zwischen Extrahaushalten und sonstigen FEUs. Insofern kann sich das Land auch in verschiedenen Einheiten verschulden. Aufgenommen werden können die Schulden im Landeskernhaushalt, in den Extrahaushalten oder in den sonstigen FEUs. Typische Extrahaushalte der Länder sind z.B. ausgegliederte Statistische Ämter, öffentliche Hochschulen und Landesbetriebe für Straßenbau. Unter die sonstigen FEUs der Länder können z.B. ausgegliederte Landeskrankenhäuser fallen. Wirtschaftlich sind die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen FEUs genauso dem Land Schleswig-Holstein zuzurechnen wie die Schulden im Kernhaushalt des Landes Schleswig-Holstein. Die Summe aus Kernhaushalten, Extrahaushalten und sonstigen FEUs heißt öffentlicher Bereich.

Die Differenzierung der Auslagerungen in Extrahaushalte und sonstige FEUs ist primär für die Bestimmung des Maastricht-Schuldenstandes relevant. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag erfasst nur die Schulden von Kern- und Extrahaushalten, nicht aber die Schulden der sonstigen FEUs. Der Maastricht-Schuldenstand ist insofern niedriger als der öffentliche Gesamtschuldenstand nach deutscher Schuldenstatistik. Ein detailliertes Informationsangebot zur Staatsverschuldung der EU-Staaten nach Maastricht-Vertrag (inkl. Deutschland) finden Sie in den Rubriken "Staatsverschuldung in der EU" und "Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten".

Die Unterscheidung zwischen Schulden im Kernhaushalt und Schulden in Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) ist bedeutsam, da die Schulden in Auslagerungen tendenziell stärker vor dem Blick von Verwaltungsführung, Landespolitik und Öffentlichkeit "versteckt" sind. Man spricht in diesem Kontext teilweise auch von Schulden in "Schattenhaushalten". Der prozentuale Anteil der in Auslagerungen verorteten Schulden wird auch als Auslagerungsgrad bezeichnet.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) davon:
Schulden im Kernhaushalt
davon:
Schulden in den Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs)
Anteil der ausgelagerten Schulden an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 28,13 9.934 26,00 9.182 2,13 752 7,57
2011 28,52 10.058 26,99 9.517 1,53 541 5,38
2012 28,80 10.271 27,29 9.735 1,50 536 5,22
2013 28,23 10.054 26,72 9.515 1,51 539 5,36
2014 28,70 10.174 27,33 9.687 1,37 487 4,79
2015 28,56 10.053 27,19 9.572 1,37 481 4,79
2016 30,21 10.566 26,69 9.337 3,51 1.229 11,64
Tabelle 3: Entwicklung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein nach der Verortung der Schulden (Kernhaushalt vs. Auslagerungen) (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer" verwiesen.



IV. Kassenkreditschulden des Landes Schleswig-Holstein

Die Gesamtschuldenlast der Länder untergliedert sich in verschiedene Schuldenarten. Zu nennen sind hier insbesondere die Wertpapierschulden, die (Investitions-)Kredite und die Kassenkredite. Als besonders problematische Verschuldungsform werden gemeinhin die Kassenkredite angesehen. Kassenkredite sind kurzfristige Schulden, deren eigentlicher Zweck die kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bei laufenden Ausgaben (z.B. Lohn- und Gehaltszahlungen) ist. Sie sollten daher die meiste Zeit des Jahres bei 0,00 Euro je Einwohner liegen. Sie weisen insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Überziehungskredit auf dem Girokonto einer Privatperson auf, wobei die Zinssätze für Kassenkredite für die öffentliche Hand aufgrund des geringen Ausfallrisikos zumeist relativ niedrig sind (deutlich niedriger als die Zinsen im Falle einer Überziehung des Girokontos durch eine Privatperson).

In manchen Gebietskörperschaften (v.a. auf kommunaler Ebene, seltener auch auf Landesebene) werden Kassenkredite nicht mehr zu ihrem eigentlichen Zweck (temporäre Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe) verwendet, sondern sind zur Dauerfinanzierungseinrichtung avanciert. Überdeutlich wird das z.B. an einigen Kommunen, die dauerhaft hohe Kassenkreditbestände von über 500 oder sogar von über 1.000 Euro je Einwohner aufweisen. Derartig hohe Kassenkreditschulden stellen nicht nur eine Zweckentfremdung dar - sie zeigen auch auf, dass in der Vergangenheit über die eigenen Verhältnisse gewirtschaftet wurde. Je höher das Kassenkreditniveau, desto ausschweifender war das Ausmaß des Lebens über die eigenen Verhältnisse.

An weiter steigenden Kassenkreditniveaus ist abzulesen, dass dieses Leben über die eigenen Verhältnisse aktuell noch immer andauert. Die Lasten zur Finanzierung des heutigen Leistungsangebots werden mithin auf künftige Generationen übertragen. Im Gegensatz zu Wertpapierschulden und (Investitions-)Krediten sind die Kassenkreditschulden auch nicht durch investive Vermögenswerte (z.B. Verwaltungsgebäude, Universitätsgebäude) gedeckt, sondern wurden in voller Höhe für konsumtive Zwecke (z.B. Personalausgaben) verausgabt. Kassenkreditbestände sind mithin ein Indiz für Finanzprobleme. Eines der wichtigsten haushaltspolitischen Ziele muss die dauerhafte Kassenkreditschuldenfreiheit sein. Für die kurzfristige Liquiditätssicherung sollten eher Mindestliquiditätsreserven (z.B. in Form von Sichteinlagen) vorgehalten werden.

Tabelle 4 enthält Daten zur Höhe der Kassenkreditschulden, die sich das Land Schleswig-Holstein aufgebürdet hat. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind allerdings nur die in Kern- und Extrahaushalten aufgenommenen Kassenkredite erfasst. Werte zu den Kassenkrediten, die von den sonstigen FEUs des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen worden sind, werden vom Statistischen Bundesamt nicht berichtet.

Kassenkredite sind kurzfristige Schulden, deren Höhe (je nach aktuellem Liquiditätsbedarf) im Jahresverlauf erheblich schwanken kann. Sie werden in der vorliegenden Analyse aus Gründen der Datenverfügbarkeit allerdings nur zu einzelnen Stichtagen (jeweils 31.12.) betrachtet. Diese Limitation gilt es im Besonderen bei Betrachtung einzelner Gebietskörperschaften (hier: Land Schleswig-Holstein) zu berücksichtigen, da sich die Stichtageseffekte nicht wie z.B. bei der Summe der Kommunen weitgehend gegenseitig nivellieren. Vor diesem Hintergrund sind Stichtagesbetrachtungen einzelner Gebietskörperschaften (wie in Tabelle 4) stets vorbehaltlich unterjähriger Schwankungen zu interpretieren. So kann es sein, dass die Kassenkreditschulden kurz vor bzw. nach dem betrachteten Stichtag deutlich höher bzw. niedriger liegen.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) darunter:
Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich
darunter:
Kassenkredite beim öffentlichen Bereich
Anteil der Kassenkredite an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 28,13 9.934 0,01 4 0,00 0 0,04
2011 28,52 10.058 0,05 19 0,00 0 0,19
2012 28,80 10.271 0,10 35 0,00 0 0,34
2013 28,23 10.054 0,01 5 0,00 0 0,05
2014 28,70 10.174 0,23 81 0,00 0 0,79
2015 28,56 10.053 0,21 73 0,05 17 0,89
2016 30,21 10.566 0,22 79 0,06 22 0,96
Tabelle 4: Entwicklung der Kassenkreditschulden der Kern- und Extrahaushalte des Landes Schleswig-Holstein beim öffentlichen und beim nicht-öffentlichen Bereich (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Kassenkreditschulden des Landes Schleswig-Holstein sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Bundesländer" verwiesen.



V. Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den Finanzen des Landes Schleswig-Holstein:
- Haushaltsuhr des Landes Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein im Bund-Länder-Finanzausgleich

Blog-Einträge zur Landesverschuldung im Allgemeinen:
- Wer ist höher verschuldet: Bund, Länder oder Kommunen? (Blog-Eintrag vom 31.7.2018)
- Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 20.8.2017)
- Landesschulden im Vergleich (Blog-Eintrag vom 15.8.2017)
- Entwicklung des Anteils der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben (Blog-Eintrag vom 3.8.2017)
- "Zahltag"-Karikaturen für die 16 Bundesländer (Blog-Eintrag vom 9.5.2017)
- Vorläufige Schuldenstände der Länder zum 31.12.2016 (Blog-Eintrag vom 4.4.2017)
- Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland seit 2001 (Blog-Eintrag vom 30.10.2016)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und
  gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015 (Blog-Eintrag vom 15.8.2016)

- Landesschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014 (Blog-Eintrag vom 20.6.2016)
- Schuldenquoten der 16 Länder in Deutschland im Vergleich (Blog-Eintrag vom 14.6.2016)
- Fälligkeitsstruktur und variabel verzinster Anteil der deutschen Staatsschulden (Blog-Eintrag
  vom 9.6.2016)

- Rechnerische Durchschnittszinssätze der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland (Blog-Eintrag vom 7.6.2016)

- Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 19.5.2016)
- Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
  (Blog-Eintrag vom 8.5.2016)

- Pro-Kopf-Schuldenstände der Bundesländer zum 31.12.2015 (Blog-Eintrag vom 7.5.2016)
- Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern in Deutschland 2015 im Vergleich (Blog-Eintrag
  vom 18.4.2016)

- Kreditmarktschulden und Kassenkredite in den Kern- und Extrahaushalten von Ländern und
  Kommunen in Deutschland zum 30.9.2015 (Blog-Eintrag vom 18.2.2016)

- Notleidende Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in
  den Jahren 2013 und 2014 (Blog-Eintrag vom 4.2.2016)

- Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat auf Basis der Stabilitätsberichte 2015 von
  Bund und Ländern (Blog-Eintrag vom 2.1.2016)

- Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in Prozent der jeweiligen Schulden
  zum 31.12.2014 (Blog-Eintrag vom 14.10.2015)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 4.10.2015)

- Zinsausgaben der 16 Bundesländer 2014 im Vergleich (Blog-Eintrag vom 26.9.2015)
- Pro-Kopf-Schulden der 16 Bundesländer zum 31.12.2014 im Vergleich (Blog-Eintrag vom
  25.8.2015)

- Pro-Kopf-Primärsaldo und Pro-Kopf-Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland (Blog-Eintrag vom 7.7.2015)

- Vergleich der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen (Blog-Eintrag vom 22.6.2015)
- Schulden der 16 Länder im Verhältnis zu ihren Einnahmen (Blog-Eintrag vom 27.4.2015)
- Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern (Blog-Eintrag vom 26.3.2015)
- Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich (Blog-Eintrag vom 15.8.2013)
- Länderschulden 2010 nach neuer Schuldenstatistik (Blog-Eintrag vom 22.10.2011)

Allgemeine Informationen zu den Themen Verschuldung und Haushaltskonsolidierung:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"

Linksammlungen zu Finanz-Dokumenten der Bundesländer:
- Links zu den Haushaltsplänen der 16 Bundesländer
- Links zu den mittelfristigen Finanzplänen von Bund und Ländern
- Links zu Eröffnungsbilanzen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen
- Links zu Jahresabschlüssen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Doppik) von Bundesländern und Kommunen





Quellen:
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2016 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2015 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2014 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2013 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2012 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2011 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.

Hinweise zur Interpretation der Daten:
» Methodische Hinweise zur Staatsverschuldung in Deutschland

Definitionen zu den verwendeten Fachbegriffen:
» Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger