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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltssteuerung » Finanzkennzahlen in der Doppik » Strukturkennzahlen

Finanzkennzahlen in der Doppik
7. Dezember 2012



Um sich die Finanzkennzahlen aus einem anderen Bereich anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte unten auf den entsprechenden Reiter.


Gesamtübersicht 1 Erfolgskennzahlen 2 Liquiditätskennzahlen
3 Rentabilitätskennzahlen 4 Strukturkennzahlen 5 Weitere Finanzkennzahlen


4 Strukturkennzahlen: Übersicht

  4.1 Eigenkapitalquote
  4.2 Fremdkapitalquote
  4.3 Pensionsrückstellungsquote
  4.4 Verschuldungsgrad
  4.5 Verschuldungsgrad, dynamischer
  4.6 Kreditstruktur
  4.7 Steuerquote
  4.8 Gewerbesteuerquote
  4.9 Einkommensteuerquote
  4.10 Grundsteuerquote
  4.11 Investitionsquote
  4.12 Personalaufwandsquote
  4.13 Infrastrukturquote
  4.14 Eigenkapitalreichweite
  4.15 Reinvestitionsquote
  4.16 Anlagenintensität
  4.17 Umlaufvermögensintensität
  4.18 Abschreibungsquote
  4.19 Zinslastquote
  4.20 Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote
  4.21 Pensionslast-Finanzierungs-Quote
  4.22 Eigenkapitalveränderungsrate



4.1 Eigenkapitalquote

Beschreibung:
Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des
Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Eigenkapitalquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens bzw. einer Gebietskörperschaft ist, desto unabhängiger ist das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft tendenziell von Fremdkapitalgebern. Hier sind allerdings Feinheiten zu beachten. So führt z.B. auch eine Bilanzverkürzung zu einer höheren Eigenkapitalquote (z.B., wenn Vermögen zu Gunsten der Kredittilgung veräußert wird). Umgekehrt führen kreditfinanzierte Investitionen zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote, was nicht notwendigerweise schlecht sein muss - z.B. wenn aus der Investition perspektivisch Erträge resultieren, welche die durch die Investitionen ausgelösten Aufwendungen übersteigen.

Mit einer hohen Eigenkapitalquote gehen i.d.R. auch geringere Zinssätze auf das Fremdkapital einher. Bei öffentlichen Gebietskörperschaften und insb. bei Kommunen ist ungewiss, ob es ähnliche Effekte gibt. Hier gilt die Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen. Ein kommunales Insolvenzrecht gibt es dahingegen nicht. Hierin liegt der Grund, warum die Zinsen der Kommunen vergleichsweise niedrig sind.

Die Geeignetheit der Eigenkapitalquote als steuerungsrelevante Kennzahl bei öffentlichen Gebietskörperschaften ist hoch umstritten. Grundsätzlich ist zwar richtig, dass die Eigenkapitalquote einer Gebietskörperschaft positiv sein sollte. Bei einem "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" auf der Aktivseite der Bilanz wird unmissverständlich klar, dass die Gebietskörperschaft in der Vergangenheit auf Kosten kommender Generationen gelebt hat. Und es gilt weiterhin, dass je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Allerdings sagt die Eigenkapitalquote nichts über die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft aus: Das Eigenkapital ist immer ein Spiegelbild der Vergangenheit, d.h. die Eigenkapitalquote kann negativ sein, obgleich das aktuelle und die folgenden (ordentlichen) Jahresergebnisse positiv sind. Heikel am Eigenkapital bzw. auch der Eigenkapitalquote ist insbesondere, dass damit eine nicht vorhandene Pufferfunktion suggeriert wird: Es wird gegenwärtig im geltenden Recht nicht zwischen veräußerbarem und nicht-veräußerbaren Vermögen unterschieden. Gebietskörperschaften verfügen allerdings über Vermögen das nur schwerlich bzw. überhaupt nicht veräußert werden kann oder darf, z.B. Brücken, Schulen, Wege etc. - das ist der Grund dafür, warum nicht das gesamte rechnerische Eigenkapital (Differenz aus Vermögen und Fremdkapital) als Ausgleichspuffer für Fehlbeträge zu interpretieren ist: Ihm steht auf der Aktivseite der Bilanz teilweise unveräußerbares Vermögen gegenüber. In der Konsequenz steht auch nicht das gesamte Vermögen zur Befriedigung der Gläubigeransprüche zur Verfügung.



4.2 Fremdkapitalquote

Beschreibung:
Die Fremdkapitalquote zeigt an, wie hoch der Anteil des
Fremdkapitals am Gesamtkapital ist.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Fremdkapitalquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Allgemein gilt, dass es umso besser ist, je geringer die Fremdkapitalquote des öffentlichen Unternehmens bzw. der Gebietskörperschaft ist. Dies hat u.a. den Grund, dass bei einer hohen Fremdkapitalquote auch die zu zahlenden Zinssätze vergleichsweise hoch sind.

Im Übrigen gilt dieselbe Interpretation wie oben bei "4.1 Eigenkapitalquote", da beide Kennzahlen eng miteinander verknüpft sind.



4.3 Pensionsrückstellungsquote

Beschreibung:
Die Pensionsrückstellungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der
Pensionsrückstellungen am Gesamtkapital der Gebietskörperschaft ist.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Pensionsrückstellungsquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Pensionsrückstellungsquote zeigt an, wie viel Prozent des gesamten Kapitals in zukünftigen Pensionsverpflichtungen gegenüber den Pensionsberechtigten der Gebietskörperschaft (z.B. pensionierte Beamte) gebunden ist. Auch wenn die fälligen Auszahlungen an die Pensionsberechtigten i.d.R. erst deutlich später erfolgen, so lässt sich anhand dieser Kennzahl doch bereits ablesen, wie hoch diese zukünftige Belastung sein wird und wie sie in späteren Jahren den Haushalt belasten wird.



4.4 Verschuldungsgrad

Beschreibung:
Der Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von
Fremdkapital und Eigenkapital.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Verschuldungsgrad (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Ein Verschuldungsgrad von 100% bedeutet, dass sämtliches Fremdkapital genau durch das Eigenkapital gedeckt ist. Ein Wert von über 100% heißt hingegen, dass das öffentliche Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft mehr Schulden hat, als es Eigenkapital besitzt. Analog gilt für einen Wert von unter 100%, dass mehr als das gesamte Fremdkapital durch Eigenkapital gedeckt ist.

Einen allgemein anerkannten Wert für den Verschuldungsgrad bei Gebietskörperschaften gibt es bislang nicht. Vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ist vielmehr zentral, dass das (ordentliche) Jahresergebnis im Mehrjahresschnitt um 0 Euro liegt.

Zur Aussagefähigkeit des Eigenkapitals im Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften siehe auch "4.1 Eigenkapitalquote".



4.5 Verschuldungsgrad, dynamischer

Beschreibung:
Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem
Verbindlichkeiten und Rückstellungen addiert werden und das realisierbare Vermögen in Abzug gebracht wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Verschuldungsgrad, dynamischer (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Mit Hilfe des dynamischen Verschuldungsgrads wird ersichtlich, in wie vielen Jahren eine Entschuldung der Gebietskörperschaft möglich wäre, wenn alle disponiblen Mittel ausschließlich zum Schuldenabbau (auch sog. implizite Schulden) verwendet würden.

Eine Schwäche der Kennzahl ist, dass der Überschuss der Finanzrechnung des Analysejahres auch für die Zukunft unterstellt wird. Diese Schwäche kann neutralisiert werden, indem der teil-dynamische Verschuldungsgrad ergänzend berechnet wird. Hierzu wird der Nenner durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplanungszeitraum ersetzt.

Daneben kann eine weitere Ergänzung hilfreiche Informationen liefern: Hierzu ist im Zähler auf den Abzug des realisierbaren Vermögens zu verzichten. Damit wird ersichtlich, ob und in welchem Zeitraum eine Entschuldung ohne Veräußerung von realisierbarem Vermögen möglich ist.



4.6 Kreditstruktur

Beschreibung:
Die Kreditstruktur illustriert das Verhältnis von kurzfristig zur Verfügung stehendem
Fremdkapital zu langfristigem Fremdkapital.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Kreditstruktur (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Ein Wert von mehr als 1 bedeutet, dass der größte Teil des Fremdkapitals kurzfristigen Charakter (z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kassenkredite) hat, dass also mehr als 50% des Fremdkapitals innerhalb von einem Jahr fällig werden. Umgekehrt gilt für einen Wert von kleiner als 1, dass der größte Teil des Fremdkapitals dem öffentlichen Unternehmen bzw. der Gebietskörperschaft langfristig zur Verfügung steht und nicht im Laufe eines Jahres fällig wird.

Insbesondere im Kontext der Kassenkredite (= kurzfristige Verbindlichkeit) gilt, dass hohe Bestände problematisch sind, da selbige für laufende Auszahlungen verwendet werden und nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind. Aufgrund ihrer sehr kurzen Laufzeit unterliegen die Kassenkredite einem sehr hohen Zinsänderungsrisiko. Ein ehemals niedriges Kassenkredit-Zinsniveau kann insofern innerhalb weniger Monate in ein hohes Zinsniveau umschlagen, was sich in hohen Zinsaufwendungen niederschlägt. Hohe Kassenkreditbestände sind in der Praxis insbesondere auf kommunaler Ebene und hier vornehmlich in sog. "Krisenkommunen" anzutreffen.



4.7 Steuerquote

Beschreibung:
Die Steuerquote beschreibt den prozentualen Anteil der
Erträge, die die Gebietskörperschaft aus Steuern bezieht, bezogen auf die gesamten Erträge einer Gebietskörperschaft. Zu den Erträgen aus Steuern zählen auf kommunaler Ebene v.a. Erträge aus der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage), der Grundsteuer (A und B), sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Steuerquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Grundsätzlich gibt die Steuerquote Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den Gesamterträgen ist. Sie verdeutlicht somit den Grad der Abhängigkeit von Steuererträgen. Eine Steuerquote von z.B. 50% bedeutet entsprechend, dass 50% aller Erträge ihren Ursprung in Steuern haben. Eine Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell weniger abhängig von externen Entwicklungen (z.B. von Finanzausgleichsmitteln), wobei hier bei den Realsteuern auch die "Ausgereiztheit" der Hebesätze mitgedacht werden muss. Prinzipiell sollte bei der Steuerquote immer auch die perspektivische Entwicklung (verschiedene Szenarien) bedacht werden - neben der Konjunkturabhängigkeit ist insbesondere bei der Gewerbesteuer die Gefahr starker Schwankungen hoch, z.B. wenn ein einzelner besonders potenter Steuerzahler wegfällt.

In der kommunalen Landschaft kommen verschiedene Spielarten der Kennzahl zur Anwendung. So kann es sinnvoll sein, im Nenner anstelle der gesamten Erträge die ordentlichen Erträge heranzuziehen. Auf diesem Wege können Schwankungen, die aus außerordentlichen Vorgängen wie z.B. der Realisierung stiller Reserven entstehen, vermieden werden. Damit wird die Aussagekraft der Kennzahl (im interkommunalen Vergleich) größer. Im Zähler werden mancherorts neben den Steuern auch die steuerähnlichen Abgaben, wie z.B. die Spielbank- oder die Fremdenverkehrsabgabe, erfasst.



4.8 Gewerbesteuerquote

Beschreibung:
Die Gewerbesteuerquote gibt Aufschluss über das Verhältnis von den der Kommune zufließenden Netto-
Erträgen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) zu den gesamten Erträgen der Kommune. Um Zeitreihenvergleiche zu ermöglichen, die nicht durch regelmäßig auftretende Schwankungen im Bereich der außerordentlichen Erträge verunreinigt sind, bietet sich alternativ im Nenner die Arbeit mit den ordentlichen Erträgen anstelle der Gesamterträge an.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Gewerbesteuerquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Gewerbesteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen aus der Gewerbesteuer. Je höher die Quote liegt, umso stärker wirken sich konjunkturelle Schwankungen auf die finanzielle Situation der Kommune aus. Hintergrund hierfür ist, dass die Gewerbesteuer eine sehr konjunkturabhängige Steuer ist, deren Aufkommen in wirtschaftlichen Krisenzeiten oftmals deutlich zurückgeht.

Eine Gewerbesteuerquote von 33% besagt, dass knapp ein Drittel aller Erträge der betrachteten Kommune von Erträgen aus der Gewerbesteuer abhängen.

Die Gewerbesteuerquote ist eine Kennzahl, die für sich genommen, also ohne weitere Informationen, von geringem Steuerungswert ist. So ist z.B. relevant, inwieweit eine Kommune von einzelnen Steuerzahlern abhängig ist und welche Hebesätze zu besagtem Steueraufkommen geführt haben.



4.9 Einkommensteuerquote

Beschreibung:
Die Einkommensteuerquote zeigt das Verhältnis der Summe der
Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu den Gesamterträgen der Kommune.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Einkommensteuerquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Einkommensteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen an, die aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entspringen. Je höher die Quote liegt, umso stärker wirken sich Schwankungen in den Einkommensteuererträgen der Kommune auf die ihre finanzielle Situation aus.

Eine Einkommensteuerquote von beispielsweise 20% besagt, dass ein Fünftel der Gesamterträge von Erträgen aus der Einkommensteuer abhängen.

Zur Generierung aussagekräftiger Kennzahlenwerte im Zeitreihenvergleich können im Nenner die Gesamterträge durch die ordentlichen Erträge ersetzt werden. Die Gesamterträge, in die auch die außerordentlichen Erträge einfließen, können im Zeitablauf stark verzerrt werden - insb. dann wenn es zu hohen Erträgen aus der Realisierung stiller Reserven (als Ausfluss von Vermögensveräußerungen über Buchwert) kommt.



4.10 Grundsteuerquote

Beschreibung:
Die Grundsteuerquote gibt Aufschluss über das Verhältnis von den der Kommune zufließenden
Erträgen aus der Grundsteuer (A und B) zu den gesamten Erträgen der Kommune. Um regelmäßig wiederkehrende Schwankungen bei den Gesamterträgen zu nivellieren, bietet sich alternativ im Nenner die Arbeit mit den ordentlichen Erträgen an. Über eine Differenzierung nach den Grundsteuerarten A und B im Zähler lassen sich ferner zwei getrennte Grundsteuerquoten (A bzw. B) bestimmen.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Grundsteuerquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Eine Grundsteuerquote von 20% besagt, dass ein Fünftel aller Erträge der betrachteten Kommune aus Grundsteuererträgen herrühren.

Die Grundsteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen aus der Grundsteuer auf. Je höher die Quote liegt, umso resistenter ist die Gemeinde tendenziell gegenüber finanziellen Schocks, die durch konjunkturelle Einbrüche verursacht werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn in der Ausgangssituation vor Eintritt der Krise/des Schocks die gesamten (ordentlichen) Erträge zumindest ausreichen, um die gesamten (ordentlichen) Aufwendungen zu decken. In der Regel wirken sich finanzielle Schocks im Bereich der Kommunalsteuern vor allem auf die Gewerbesteuer und den Einkommensteueranteil aus, während das Aufkommen aus den Grundsteuern unbeeinträchtigt bleibt. Bedacht werden muss aber auch, dass in Krisenzeiten u.U. ebenfalls gewisse Aufwendungen steigen, z.B. Sozialaufwendungen die durch eine steigende Arbeitslosigkeit verursacht werden. Neben der Höhe des Grundsteueraufkommens bzw. dessen Anteil an den Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen müssen auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bedacht werden. Über die Hebesätze kann die Grundsteuerquote beeinflusst werden.

Wie bei allen anderen Quoten die eine bestimmte Ertragsart in das Verhältnis zu den Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen setzen ist die Kennzahl für sich allein genommen wenig aussagekräftig. Es ist darüber hinaus entscheidend, inwieweit die Gesamterträge bzw. ordentlichen Erträge ausreichen, um die Gesamtaufwendungen bzw. ordentlichen Aufwendungen zu decken. Nur wenn letzteres Ziel erreicht ist, kommt es nicht zu einem Eigenkapitalverzehr (d.h. es wird nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet).



4.11 Investitionsquote

Beschreibung:
Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitions
auszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Dabei kann einerseits das öffentliche Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft als Ganzes, oder alternativ auch nur ein einzelner Bereich (z.B. Schulen) betrachtet werden. Investitionen sind Anschaffungen langfristig nutzbarer Güter, also Zugänge zum Anlagevermögen.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Investitionsquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt.

Ist die Investitionsquote in einem Bereich langfristig hoch, so lässt dies den Schluss zu, dass ständig in neue Vermögensgegenstände investiert wird, z.B. um mit der technischen Entwicklung stand zu halten. Dies ist z.B. häufig in einer IT-Abteilung der Fall, wenn regelmäßig die neueste Technik beschafft wird. Eine langfristig niedrige Investitionsquote kann auf eine Überalterung der Anlagegüter hinweisen. Wann eine Investitionsquote zu hoch bzw. zu niedrig ist hängt immer vom betrachteten Bereich eines Unternehmens bzw. einer Kommune (bzw. von den Charakteristika der dort vorhandenen Anlagegüter) ab.

Eine Schwäche der Investitionsquote ist, dass sie nicht zwischen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen differenziert. Dies kann die Aussagekraft der Kennzahl verzerren.

Eine Investitionsquote von 20% bedeutet, dass ein Fünftel der gesamten Auszahlungen innerhalb der betrachteten Periode für Investitionen aufgewandt wurden.



4.12 Personalaufwandsquote

Beschreibung:
Die Personalaufwandsquote ist das Verhältnis von
Aufwendungen für die Mitarbeiter einer Gebietskörperschaft zu den gesamten Aufwendungen. Zuweilen wird im Nenner anstelle mit den gesamten Aufwendungen auch mit den ordentlichen Aufwendungen gearbeitet, um Schwankungen durch außerordentliche Vorgänge heraus zu rechnen.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Personalaufwandsquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Liegt die Kennzahl z.B. bei 33,3%, so sind ein Drittel aller Aufwendungen in der betrachteten Periode auf Personalaufwendungen zurückzuführen.

Die Personalaufwendungen spielen bei Gebietskörperschaften eine große Rolle und machen einen erheblichen Anteil an den Gesamtaufwendungen aus. Das spricht für die Beachtung dieser Kennzahl - vor allem auch deshalb, weil die Reduzierung von Personalaufwendungen i.d.R. nicht kurzfristig möglich ist.

Auf der anderen Seite sind interkommunale Vergleiche auf Basis der Personalaufwandsquote schwierig. Zum einen ist eine Differenzierung nach Größenklassen und Gebietskörperschaftsebenen (z.B. kleine und große oder kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden) notwendig und zum anderen ergeben sich Vergleichbarkeitsprobleme aufgrund unterschiedlicher Ausgliederungsgrade (Kernhaushalt und Auslagerungen) bzw. Aufgabenübertragungen an Dritte.

Die Interpretation der Personalaufwandsquote ist insgesamt schwierig. Personal ist ein Inputfaktor zur Erstellung kommunaler Outputs. Eine niedrige Quote ist daher nicht notwendigerweise ein positives Signal. Stellenabbau und damit eine Reduktion der Personalaufwandsquote wird bzw. kann zu Qualitätsminderungen führen.



4.13 Infrastrukturquote

Beschreibung:
Die Infrastrukturquote gibt Auskunft über den Anteil des Infrastrukturvermögens am gesamten
Vermögen (= Bilanzsumme) einer Gebietskörperschaft.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Infrastrukturquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Infrastrukturquote zeigt, wie viel des Gesamtvermögens in der Infrastruktur gebunden ist. Beläuft sich die Infrastrukturquote z.B. auf 20%, so ist ein Fünftel der gesamten Aktiva langfristig in der Infrastruktur gebunden.

Die Kennzahl gibt Hinweise auf etwaige Belastungen (Folgeaufwendungen), die aus der Infrastruktur resultieren. Allerdings ist zu beachten, dass sich insb. in einigen Kommunen erhebliche Teile der Infrastruktur in Auslagerungen befinden können.

Zuweilen wird das Infrastrukturvermögen auch auf die Einwohnerzahl und nicht auf das Gesamtvermögen bezogen, um so Hinweise auf das Versorgungsniveau vor Ort zu erhalten.



4.14 Eigenkapitalreichweite

Beschreibung:
Die Eigenkapitalreichweite beschreibt das Verhältnis von
Eigenkapital zum Jahresfehlbetrag.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Eigenkapitalreichweite (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Eigenkapitalreichweite kann lediglich Anwendung finden, wenn ein Jahresfehlbetrag und kein Jahresüberschuss vorliegt. Die Eigenkapitalreichweite gibt an, um das wievielfache das Eigenkapital größer ist als der Jahresfehlbetrag.

Kern der Kennzahl ist jedoch, dass sich an ihr ablesen lässt, nach wie vielen Jahren das Eigenkapital voraussichtlich durch Jahresfehlbeträge aufgebraucht sein wird. Dabei wird in der Eigenkapitalreichweite implizit angenommen, dass der Jahresfehlbetrag im Zeitablauf konstant bleibt. Bereits diese Annahme zeigt, die tendenziell eher geringe Wertigkeit der Kennzahl. So ist anzunehmen, dass in wirtschaftlich schwachen Zeiten, wie beispielsweise im Zuge der Finanzkrise, die Jahresergebnisse bescheidener ausfallen. Diese Schwäche der Kennzahl ließe sich dadurch beheben, dass im Nenner mit einem Durchschnittsbetrag (Mehrjahresdurchschnitt) gerechnet wird. Aber auch diese Herangehensweise bleibt, wie alle Kennzahlen, die auf die Größe des Eigenkapitals setzen, problematisch (siehe: 4.1 Eigenkapitalquote). Trotzdem wird die Eigenkapitalreichweite in einigen Kommunen als Kennzahl verwendet. Das dürfte vornehmlich an den rechtlichen Gegebenheiten liegen, nach denen im kommunalen Haushaltsrecht zahlreicher Länder ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (Überschuldung) untersagt ist.

Ein Ergebnis für die Eigenkapitalreichweite von 10 lässt sich dementsprechend in folgender Weise interpretieren: Bei betragsmäßig konstantem Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital in zehn Jahren vollständig aufgebraucht sein.



4.15 Reinvestitionsquote

Beschreibung:
Die Reinvestitionsquote ist das Verhältnis von Gesamt
investitionen ins Anlagevermögen (AV) zu den gesamten bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen im Haushaltsjahr. Zu beachten ist, dass die Kennzahl zuweilen anders berechnet wird, d.h. andere Positionen in Nenner oder Zähler herangezogen werden. So werden z.B. teilweise die Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen im Zähler ausgewiesen.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Reinvestitionsquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Reinvestitionsquote beschreibt, im welchem Umfang die gesamten Investitionen im Haushaltsjahr durch die jährlichen Abschreibungen erwirtschaftet wurden. Liegt die Reinvestitionsquote bei über 100%, so hat sich das Anlagevermögen durch Neuinvestitionen erhöht.

Eine Reinvestitionsquote von z.B. 105% lässt darauf schließen, dass sämtliche Investitionen ins Anlagevermögen durch planmäßige Abschreibungen gedeckt bzw. erwirtschaftet wurden und das Anlagevermögen wertmäßig leicht zugenommen hat.

Die Geeignetheit der Kennzahl zu Steuerungszwecken ist umstritten, insb. auch weil ihre Interpretation schwierig ist: So müssten z.B. etwaige Auslagerungen berücksichtigt werden und auch die Aufgabenveränderungen sind relevant. So können unterlassene Reinvestitionen auch Ausfluss wegfallender Aufgaben sein.



4.16 Anlagenintensität

Beschreibung:
Als Anlagenintensität (auch: Anlagequote) bezeichnet man das Verhältnis von
Anlagevermögen zu Gesamtvermögen (= Bilanzsumme).

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Anlagenintensität (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Anlagenintensität gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil des langfristig in der Gebietskörperschaft bzw. im öffentlichen Unternehmen gebundenen Anlagevermögens am gesamten Vermögen ist. Da mit einer hohen Anlagenintensität auch hohe fixe Kosten (z.B. Abschreibungen, Instandhaltungskosten) einher gehen, lässt eine hohe Anlagenintensität i.d.R. auch auf hohe Fixkosten in der Zukunft schließen. Man betrachtet die Anlagenintensität daher auch als Maß für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität der Gebietskörperschaft bzw. des öffentlichen Unternehmens.

Eine Anlagenintensität von z.B. 75% würde bedeuten, dass drei Viertel des Gesamtvermögens langfristig als Anlagevermögen im Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.

Die Geeignetheit der Kennzahl für die Steuerung öffentlicher Gebietskörperschaften und insb. für Kommunen ist umstritten. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn Kommunen aufgrund ihrer Aufgabenstellungen umfangreiches Kapital im eher flexiblen Umlaufvermögen binden würden.



4.17 Umlaufvermögensintensität

Beschreibung:
Die Umlaufvermögensintensität wird berechnet, indem das
Umlaufvermögen durch das Gesamtvermögen dividiert wird.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Umlaufvermögensintensität (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Umlaufvermögensintensität beschreibt den Anteil des eher kurzfristig gebundenen Vermögens. Im Gegensatz zu Unternehmen dürfte die Kennzahl bei Gebietskörperschaften eine geringere Bedeutung haben, z.B. weil Positionen wie Lager und Vorräte hier von geringerer Relevanz sind. Es wäre ungewöhnlich, wenn Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Aufgabenstellung signifikante Anteile ihres Vermögens im eher flexiblen Umlaufvermögen halten.

Eine Umlaufvermögensintensität von z.B. 10% würde bedeuten, dass 10% des Gesamtvermögens kurzfristig als Umlaufvermögen im öffentlichen Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.



4.18 Abschreibungsquote

Beschreibung:
Die Abschreibungsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der gesamten
bilanziellen Abschreibungen zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen anzeigt.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Abschreibungsquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Abschreibungsquote gibt an, welchen Teil die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den gesamten Aufwendungen ausmachen. Da es sich bei bilanziellen Abschreibungen um weitestgehend fixe Aufwendungen handelt, kann die Kommune sie kaum abbauen. Eine Abschreibungsquote von 20% gibt folglich einen Hinweis darauf, dass mindestens 20% der gesamten ordentlichen Aufwendungen der Gebietskörperschaft nur geringfügig kurzfristig beeinflussbar sind.

Hierbei ist zu beachten, dass eine geringe Abschreibungsquote auch bedeuten kann, dass das öffentliche Vermögen bereits größtenteils abgeschrieben ist und das "alte" Anlagevermögen nicht durch neue Anlagen ersetzt wurde. Entsprechend kann es sein, dass eine niedrige Abschreibungsquote einen Hinweis darauf gibt, dass das öffentliche Vermögen überaltert ist.



4.19 Zinslastquote

Beschreibung:
Die Zinslastquote wird ermittelt, indem die Summe aus Zins
aufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen durch die gesamten ordentlichen Aufwendungen dividiert werden.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Zinslastquote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung der Gebietskörperschaft mit Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung der Gebietskörperschaft durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode oder in Vorjahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaft.



4.20 Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote

Beschreibung:
Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote wird berechnet, indem der
Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem im Rückstellungszeitraum fälligen Finanzanlagevermögen und dem realisierbaren Sachanlagevermögen addiert wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch die Rückstellungen für Instandhaltungen dividiert.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ohne Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote gibt damit Hinweise auf mögliche Finanzierungsengpässe in der nahen Zukunft.



4.21 Pensionslast-Finanzierungs-Quote

Beschreibung:
Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote wird im Zähler ermittelt, indem die langfristig fälligen Finanzanlagen mit dem langfristig
realisierbaren Sachanlagevermögen addiert werden. Im Nenner werden die Pensionsverpflichtungen mit den Beihilfeverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Beamten addiert.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Pensionslast-Finanzierungs-Quote (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt ohne Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote gibt Hinweise auf mögliche Engpässe in der Finanzierung für in Zukunft anfallende Pensions- und Beihilfezahlungen.



4.22 Eigenkapitalveränderungsrate

Beschreibung:
Die Eigenkapitalveränderungsrate wird berechnet, indem das
Eigenkapital des aktuellen Jahres durch das Eigenkapital der Eröffnungsbilanz dividiert wird.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Eigenkapitalveränderungsrate (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Eigenkapitalveränderungsrate zeigt an, wie sich das Eigenkapital im Zeitablauf seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz verändert hat. Ist sie größer 100 hat sich das Eigenkapital erhöht, ist sie kleiner 100 hat es sich vermindert. Damit gibt die Eigenkapitalveränderungsrate Hinweise auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern.




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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger